Diskussion:Henry Keller

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tfjt in Abschnitt Kategorie:Person nach Staatsangehörigkeit
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Kategorie:Person nach Staatsangehörigkeit

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Nach deutschem Recht war Keller als Sohn deutscher Eltern - unabhängig vom Ort der Geburt - Deutscher (vgl. Ius sanguinis. Ich werde daher die entsprechende Kat. ergänzen. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:42, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ok, Gruß--Tfjt (Diskussion) 22:44, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten