Diskussion:Hilfshandlung

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Keine Quellen

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In dem Artikel gibt es nicht mal Einzelnachweise. Hoffentlich wird das noch nachgereicht. --Albertus correctus magnus (Diskussion) 19:05, 18. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Verschiebung von „zählpflichtige Bedienhandlung“ auf „Hilfshandlung“

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Mir kommt es sehr seltsam vor, dass ich hier keine Argumente dafür finde, weshalb die zählpflichtige Bedienhandlung vorschoben werden sollte. Schließlich ist es dieser Begriff der Sicherheitsrichtlinien des Bahnverkehrs., der in der Löschdiskussion als passend anerkannt und der Artikel dort als behaltenswert beurteilt wurde. --KaPe (Diskussion) 15:19, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Weil Hilfshandlung der griffigere Begriff ist. Aber bitte: Diskussion erwünscht. --PittySauna (Diskussion) 15:32, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Auch wenn ich mich in der LD für die zählpflichtige Variante ausgesprochen habe, dürfte der Begriff Hilfshandlung bzw. Hilfsbedienhandlung allgemeiner sein, da nicht jede Hilfshandlung mit einem Zählwerk verbunden ist, z.B. solche mit Siegel/Plombe. --Platte ∪∩∨∃∪ 16:49, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke. Ich habe die LD erst im Nachhinein mir durchgelesen. Ich wüsste nicht, dass in LDs mittlerweile bestandskräftige Lemma-Diskussionen stattfinden. War eben auch nicht der Fall. --PittySauna (Diskussion) 16:51, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
der "griffigere Begriff" – ich würde es umgekehrt formulieren: der andere Begriff ist "sperrig", jedoch wegen des "zählpflichtig", nicht wegen der "Bedienhandlung". Was mir bei der Sprache der Eisenbahne, die auf präzise Verfahren und Begriffe achten, manchesmal so vorkommt. In der Patentschrift "Unterstützung des Fahrdienstleiters bei Hilfshandlungen" wird die sog. Hilfshandlung verwendet als Verkürzung des umständlichen „Abgabe von nachweispflichtigen Aufträgen und Meldungen“. Dies, wie auch der Begriff, welcher zuvor das Lemma bildete, sollten im Text vorkommen. --KaPe (Diskussion) 17:16, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Verschiebung führt zur Kollision mit der Verwendung des Begriff "Hilfshandlung" in der Soziologie (Robert Zoister: Das soziale Phänomen Solidarität: Zusammengehörigkeit, Hilfshandlung, Gefühl oder Interesse? Ein integrativer Erklärungsansatz Taschenbuch – 2. Juli 2008) oder Kriminalistik ( Joachim Renzikowski: Restriktiver Täterbegriff und fahrlässige Beteiligung, S. 40 ), um nur mal die obersten Google-Fundstellen zu nennen.
Im Zusammenhang mit Bahnverkehr wird die Hilfshandlung erweitert mit den Adjektiven "registrierungspflichtig", "nachweispflichtig", "zählwerkspflichtig". Da das "nachweispflichtig" auch in der Patentschrift steht, scheint mir "Nachweispflichtige Bedienhandlung" als Lemma geeignet, falls das von Bahnern verstanden und benutzt wird; denn das verlangte die Löschdiskussion. Auch mit "nachweispflichtige Hilfshandlung" hätten wir eine Abgrenzung zur Verwendung in andern Sachgebieten. --KaPe (Diskussion) 17:16, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hilfshandlung sollte aber als Oberbegriff Lemma sein. Warum für jede der drei Formen eigene Artikel? Wenn die Sozialogen einen Artikel haben, müsste mit Klammer gearbeitet werden: Hilfshandlung (Sicherungstechnik). Aber noch ist das ja nicht der Fall. --PittySauna (Diskussion) 17:22, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Gerade sogar noch einen weiteren Artikel entdeckt: Hilfsbedienung. Der ist aber arg kurz. --PittySauna (Diskussion) 18:38, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Stellwerk vs. Triebfahrzeug

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Hilfshandlungen gibt es nur auf Stellwerken. Triebfahrzeugführer machen keine Hilfshandlungen, sondern führen nur Befehle des Fdl aus. --PittySauna (Diskussion) 16:45, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten