Diskussion:Hofmark Atzing

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Luckyprof in Abschnitt Schloss Atzing
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Schloss Atzing

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Nach Rita Lubos (1971, S. 112) wird Atzing als "Sitz und Sedelhof" bezeichnet (1560, 1737), es muss also in diesem "kurfürstlichen Ritterlehen" einen Hofmarksitz gegeben haben. Auch 1803 wird noch ein Sitz "Atzing" im Gericht Eggenfelden genannt (S. 201). Luckyprof (Diskussion) 11:15, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Können wir dadurch von einem Schloss ausgehen ? --XPosition (Diskussion) 23:24, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Habe den Text auf Hofmark Atzing verschoben, das ist ja unstrittig und setzt nicht die Existenz eines Schlosses voraus. Sitz und Sedel sind laut einer Besichtigung am Ort nicht mehr vorhanden. Luckyprof (Diskussion) 12:23, 13. Okt. 2014 (CEST)Beantworten