Diskussion:Hohenlohe (Adelsgeschlecht)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.97.48.62 in Abschnitt Namen und Titel
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Übersetzung

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Die einzig korrekte Übersetzung der lateinischen Inscriptio lautet "aus Flammen erhebe ich mich". (nicht signierter Beitrag von 84.154.102.31 (Diskussion) 06:39, 15. Sep. 2006 (CEST))Beantworten

Fürstentum Hohenlohe

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Mir fehlt was inhaltliches zum Fürstentum Hohenlohe, das im Gegensatz zum Fürstentum Leiningen auch keinen Artikel besitzt. Gibt es einen Grund dafür? --84.142.90.205 23:53, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht den, dass es das Fürstentum Hohenlohe aufgrund der Aufspaltung der Hohenloher nicht gab? Wahrscheinlich hat sich aber einfach noch niemand drangemacht. In Sachen Hohenlohe liegt in der WP noch manches im Argen. --Rosenzweig δ 00:05, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Herren von Hohenlohe-Braberie

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Deerdarkdust brachte hier die "Herren von Hohenlohe-Braberie" ein. (Bis dato sein einziger Beitrag.) Aber irgendwie hat die Welt davon noch nicht gehört. -- Kyber 21:01, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

In der Tat, bei Google außer einer wirren Spamseite keinerlei Treffer, im mir vorliegenden Werk Hohenlohe. Bilder aus der Geschichte von Haus und Land von Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg (4. Aufl., Neuenstein 1983) keinerlei Erwähnung. Liest sich zudem sehr dubios und wäre, selbst wenn es denn stimmen sollte, bestenfalls eine Fußnote. Auf jeden Fall sollte eine solche Ergänzung mit zuverlässigen Quellen belegt werden. Ich habe sie daher wieder entfernt. --Rosenzweig δ 21:22, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Er versucht es erneut -- Kyber 13:14, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile

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Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses wurden ausgeschlossen. Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg). Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Diese Regelung ist nach wie vor geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Da in dem Artikel mehrfach diese rechtliche Vorschrift missachtet wurde, schlage ich vor, die Namensnennungen entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer zu ändern. -- KHB 19:28, 04. Jan. 2008 (CEST)Beantworten

Ist bekannt. Bei den Adels hängen manche halt noch an den vergangenen Titeln, siehe Gloria „Fürstin“ von Thurn und Taxis (eigentlich „Prinzessin“). Im vorliegenden Fall hieße das, aus (beispielsweise) Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst wird Friedrich Karl Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst. Von mir aus gerne. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 12:54, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Da kommt wohl der Sozialneid durch. Da es in Deutschland rechtlich keinen Adel mehr gibt (schwerer Fehler der Geschichte, aber was soll's) könnten wir ja auch gleich den ganzen Artikel löschen. Der Verweis auf die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ist nicht zielführend. Wikipedia ist eine deutschsprachige Seite und nicht offizielles Verkündungsorgan der BRD. In folgenden Ländern ist Deutsch Amtssprache: Belgien, Luxemburg, Liechtenstein - alles glücklicherweise Monarchien, in denen es auch rechtlich noch Adelige gibt. --Ewing7179 20:41, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Deutsch ist auch Amtssprache in: Italien (Republik), Österreich (Republik), Schweiz (Bundesrepublik) und Slowakei (Republik). Der Vollständigkeit halber seien auch Dänemark (Parlamentarische Demokratie wie Belgien und Luxemburg) und Vatikanstadt (absolute Monarchie) erwähnt. Mehr ist dazu nicht ernsthaft zu sagen. ---ma 21:09, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Erlangen des Grafentitels

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Kann hier jemand bitte im Anfangsteil etwas mehr zum Aufstieg von Herren zu Grafen and dann zu Fürsten darlegen? Im Artikel zur Grafschaft Ziegenhain steht z.B. folgendes:

"Der letzte Graf von Ziegenhain, Johann II. („der Starke“), starb 1450 ohne männliche Erben, was zu einer langen und erbitterten Auseinandersetzung zwischen zwei potentiellen Rechtsnachfolgern führte:
Den Hohenlohern gelang es zunächst, von Kaiser Friedrich III. mit Ziegenhain als Reichslehen beliehen zu werden, was Ludwig von Hessen jedoch ignorierte. Der Erbstreit dauerte bis 1495, führte zu kriegerischen und rechtlichen Auseinandersetzungen, und endete mit dem Sieg Hessens, allerdings erst nachdem Landgraf Wilhelm II. mit der Zahlung von 9000 Gulden die Hohenloher Ansprüche abgefunden hatten. Das Ziegenhainer Territorium blieb bei der Landgrafschaft. Seit dieser Zeit ist im Haus Hessen „Graf zu Ziegenhain“ ein Teil des Namens und wird bis heute geführt. Die Hohenloher behielten allerdings den begehrten Grafentitel, den sie durch die Belehnung mit der Ziegenhainer Grafschaft erst erlangt hatten, und führten den sechsstrahligen Ziegenhainer Stern weiterhin in ihrem Wappen."

Stimmt das? Wann genau war das? Welche Hohenloher betraf es? --Cosal 05:18, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Scheint zu stimmen. Zu der Zeit gab es nur eine Linie, Hohenlohe-Weikersheim, alle anderen waren entweder bereits ausgestorben oder wurden erst später begründet (durch Teilung der Linie Hohenlohe-Weikersheim). Mit Teilen der Grafschaft Ziegenhain (nämlich den Teilen, die Reichslehen waren) belehnt wurden wohl die Brüder Albrecht (II.) und Kraft (V.) von Hohenlohe (Söhne Albrechts I.); die Herren von Hohenlohe wurden am 14. Mai 1450 von Kaiser Friedrich III. „zu des Reiches Grafen und Gräfinnen“ erhoben (lt. Friedrich Karl zu Hohenlohe-Waldenburg: Hohenlohe. Bilder aus der Geschichte von Haus und Land. 4. Auflage. Familienverband des Fürstlichen Hauses Hohenlohe, Öhringen 1983. S. 15) Das ist nur einer von vielen Aspekten, die im Artikel noch fehlen. Im Grunde ist es nötig, den mit passender Literatur neu zu schreiben. Wer das vorhat, müsste allerdings viel Zeit einplanen, weshalb ich es bis auf Weiteres nicht tun werde. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 13:22, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeitungen

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Habe heute versuchsweise einige Veränderungen vorgenommen, um die Übersichtlichkeit zu verbessern. Rosenzweig hat mit seinem Vorschlag, den Artikel mit neuer Literatur grundlegend neu zu schreiben, sicher Recht. Empfehlenswert zum Ende der Hohenlohe'schen Herrschaft ist die Schenk'sche Dissertation von 2006. ---ma 18:47, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe mal die Erläuterungen zu den Grafen von Hohenlohe-Pfedelbach aus der Pfedelbachseite übernommen. Binmir aber nicht siche, ob das Sinn macht--Pfedelbacher 22:09, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Familiensage

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Den folgenden Abschnitt habe ich aus dem Artikel entfernt, weil ich bisher keine Belege dafür finden konnte. Sobald ich oder jemand anderes Belege dafür hat, kann er gerne wieder eingefügt werden.

  • Ein gewisser Kraft zu Hohenlohe um 897, soll der älteste greifbare Urahne sein. Von ihm sollen vier Söhne stammen, mit den Namen Erenstus, Wolffgangus, Adolphus und Crato. Letzterer soll König Heinrich I. (876-936) im Kampf gegen die Ungarn geholfen und das Geschlecht fortgesetzt haben. Cratos Sohn Hermannus soll sich mit der Witwe von Heinrich von Worms und Mutter des Kaisers Konrad II. (um 990-1039), Adelheid von Metz, die nachmals unter die Heiligen mitgerechnet wurde, vermählt haben. Deren Enkel Siegfried soll der Stammvater der Weikersheimer Linie sein.

---ma 12:00, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hieraus entnommen: Johann Brandmüller: Historisches und geographisches Lexikon Band II. 1726. Grüße, -- Castellan 15:45, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Kategorie

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Einen Artikel, der mit den Worten "Das Haus Hohenlohe ist ein fränkisches Adelsgeschlecht"beginnt, kommentar- und diskussionslos von der Kategorie "Deutsches Adelsgeschlecht" in "Schwäbisches Adelsgeschlecht" zu verschieben ist schon ein wenig dreist. ---ma 23:13, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe mich auch ein wenig gewundert. In der Liste schwäbischer Adelsgeschlechter werden sie allerdings auch geführt. Wenn sie da zu Recht drin sind (vielleicht hatten sie mal Besitz in Schwaben), dann wohl auch in der Kategorie (zumindest als zusätzliche Kategorie). Ggfs. mal bei Wuselig nachfragen. Gruß -- Rosenzweig δ 23:25, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
In der Zwischenzeit habe ich hier nachverfolgt, was für eine Aktion das war - das macht es allerdings auch nicht besser. Dass die Hohenlohe in der Schwäbischen Liste stehen, war mir nicht bewusst, das sollte sicher noch einmal überprüft werden. ---ma 07:24, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Mit der Einordnung der Hohenloher hatte ich mich auch schon schwer getan. Die Zugehörigkeit zum Fränkischen Reichskreis ist eindeutig, aber die Frage, welche ich mir bei vielen Adelsgeschlechtern dieser Großregion und auch dem benachbarten Kraichgau stelle ist, können sie auch dem Schwäbischen Kreis zugeordnet werden. Die Grobzuordnung richtet sich auch nach den Grenzen des ehamaligen Herzogtum Schwabens, weshalb heutige Befindlichkeiten, z.B. der Nordschweizer, oder Badenern keine Rolle spielen. Auch die Zugehörigkeit zu den Ritterkantonen Kocher und Kraichgau sind Kriterien. Letzteres wird bei den »Grafen« von Hohenlohe wohl nicht der Fall sein. Letzendlich hatte ich die Hohenloher in die Liste schwäbischer Adelsgeschlechter aufgenommen, wegen der Zuordnung auf dem Ratsbild Eberhards des Milden. Da aber eine Ratstätigkeit wenig über Stammeszugehörigkeit aussagt, bin ich im Zweifel auch dafür, die Hohenloher lieber aus der Liste schwäbischer Adelsgeschlechter rauszuwerfen. Für einen württembergischen Grafen war es halt auch eine Frage des Renomées, wenn er sich mit dem Prestige eines benachbarten Grafen schmücken konnte. Also beenden wir die schwäbischen Anexionsbestrebungen ;-) --Wuselig 08:36, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Karli Hohenlohe

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Was ist eigentlich mit dem Karl Hohenlohe, dem österreichischen Moderator (Opernball, immer mit Christoph Wagner Trenkwitz), Seitenblicke-Mitarbeiter und Herausgebers des österreichischen Gault Millau? Hab in der Wikipedia bis jetzt nichts über ihn gefunden, obwohl er angeblich sogar im dreistelligen Bereich der britischen Tronfolge steht. --El bes 05:08, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Es gab unter Karl Hohenlohe vor Jahren mal einen Artikel, der aber wegen URV gelöscht wurde. -- Rosenzweig δ 10:58, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Außerhalb Österreichs ist er nicht so bekannt. Nach [1] scheint er in der Tat zur Fürstenfamilie Hohenlohe zu gehören, aber wo er sich da genau einordnen ließe, ist unklar. Vermutlich irgendwo bei Hohenlohe-Schillingsfürst, da gab und gibt es ja einige in Österreich. Geboren anscheinend 1960 in Wien, hat veröffentlicht und Regie geführt, ist vertreten in PND (http://d-nb.info/gnd/124408966) und IMDb (http://www.imdb.de/name/nm2564995/). Ein Artikel würde sich also durchaus lohnen. -- Rosenzweig δ 14:35, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ein (ausbaufähiger) Artikel ist jetzt da. -- Rosenzweig δ 15:56, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Amtlicher Name von Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen

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Meine Anfrage vom 19. Juli 2010 beim Einwohnermeldeamt in Neuenstein, Schloßstr. 20, 74632 Neuenstein ergab folgendes:

Einfache Auskunft (§32 Abs. 1 Meldegesetz):
Name: Fürst zu Hohenlohe-Oehringen
Vorname: Kraft Hans Konrad
Rufname: Kraft
ist in Neuenstein gemeldet.

Die genaue Anschrift wurde mir auch mitgeteilt.
Die Gebühr für die Auskunft betrug 5,70 €

Damit ist wieder ein amtlicher Name mit sogenanntem Erstgeburtstitel bestätigt. Weitere mir bekannte Beispiele aus Baden-Württemberg sind Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg und Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.

Als Hintergrundinformation dazu vielleicht ganz interessant ist folgendes (obwohl es natürlich mit der hier erfragten Melderegisterauskunft in keinem direkten Zusammenhang steht):

Im Herbst 1989 1997 wurde im Landtag von Baden-Württemberg eine Petition wegen Namensführung des ehemaligen Adels behandelt (siehe auf Seite 9 des verlinkten pdf-Dokuments den Punkt 8: Petition 12/1701 betr. wegen Namensführung des ehemaligen Adels).

Auf die Möglichkeit einer Namensänderung mit Hilfe des Namensänderungsgesetzes zur amtlichen Wiederherstellung eines Primogenitur-Namens nach dem Tode des vorhergehenden Namensträgers wird dort interessanter Weise mit keinem Wort eingegangen. --Stolp 09:35, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Meines Erachtens stammt die Petition aus dem Jahr 1973, den Herbst 1989 kann ich nirgends entdecken. Übersehe ich da irgendwas? - Danke jedenfalls für das höchst aufschlußreiche Dokument! An dieser Stelle dir mal ein ausdrücklicher Dank deiner Recherchebemühungen und Auslagen für Auskunftsgebühren wegen! (Auch wenn du mitunter zu anderen Schlusßfolgerungen kommst als insb. die IP und ich.)
Klar kann darin „auf die Möglichkeit einer Namensänderung mit Hilfe des Namensänderungsgesetzes zur amtlichen Wiederherstellung eines Primogenitur-Namens nach dem Tode des vorhergehenden Namensträgers […] mit keinem Wort eingegangen“ werden, lassen für diesen Fall das NÄG und die Verwaltungsvorschriften keinen derartigen Spielraum und ist eine solche NÄ eine eklatante Verletzung des deutschen Bundesrechts. Das haben wir (die IP und ich insb.) da und dort schon hinreichend ausführlich ge- bzw. erklärt.
Dennoch, deiner (wie gesagt höchst anerkennungswürdigen) Bemühungen zum Trotz, bleiben da manche Dinge wie sie sind und treten da manche andere Dinge immer klarer zu Tage:
  1. Es sind immer noch nur melderechtliche Auskünfte. Das heißt: Die betroffenen Personen sind unter diesen Namen gemeldet. Ob die Namen jedoch rechtskräftig per NÄ-Verfahren geändert wurden, bleibt dabei immer noch dahingestellt.
  2. Die Auskunft, die du von der Tante Regierungsrätin des Bayerischen Justizministerium bekommen hast, zählt "elf". Das ist die unmaßgebliche Meinung einer einzelnen Beamtin, die sich damit nebstbei eine, gelinde gesagt, ziemlich rechtskundliche Blöße gegeben hat, eine Meinung, die weder durch Bayerisches Landesrecht noch durch deutsches Bundesrecht gedeckt ist. Auch wenn dir das so nicht gefällt und du auf dieser Meinung beruhend, da und dort diese als Rechtsdeckung anführst.
  3. Es mehren sich dank deiner Bemühungen die Zeichen, dass einige (Melde-)Behörden in BW und Bayern sich über euer Bundesrecht hinwegsetzen und der Adel in BW und Bayern fröhliche Urständ feiert, als hätte es 1919 nicht gegeben.
Eine Randbemerkung noch: Es ist recht schwierig, dir zu deinen div. Diskussionsbeiträgen hinterherzuhecheln, um das eine oder andere nicht unkommentiert stehen zu lassen, weil eindeutig aus unserer (insb. IP und meine) Sicht falsch (aus deiner Sicht: richtig) dargestellt. Anders gesagt: Es ist de facto unmöglich, man müsste dazu ständig deine Beitragsliste im Auge behalten, ein Verhalten jedoch, das, freundlich gesagt, nicht gerade gern gesehen ist. Ich hab aber keine Idee, wie sich das Ganze so kanalisieren ließe, dass nicht die gleichen Geschichten auf "hunderten" von Diskussionsseiten stehen und auf eben diesen "hunderten" Seiten (je nach Sichtweise) kommentiert bzw. richtiggestellt werden müssten. –– Doch eine Idee zu einem Ansatz hätte ich: Ob du, der du wohl als einziger den Überblick darüber hast, in deinem Benutzernamensraum eine Unterseite anlegen könntest mit einer Auflistung der betroffenen Artikel- und Diskussionsseiten mit Verlinkungen zu den wesentlichen, das Thema betreffenden Diskussionen? Das wäre event. ein hilfreicher Ansatz. In weiterer Folge könnten sich dann auf dieser deiner Unterseite bzw. einer dazu gehörigen DS die Diskussionen zu diesem Thema auf dieser einen Seite kanalisieren lassen und auf den "hunderten" Artikeldiskussionsseiten könnte dann dorthin verwiesen werden zur weiteren Diskussion. Wäre das eine Möglichkeit? --Elisabeth 13:53, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Elisabeth,
vielen Dank für die Anregung, die ganzen einschlägigen Diskussionen mal auf einer Unterseite bei mir zusammenzufassen. Sobald ich die nächsten Tage Zeit dazu habe, werde ich das machen. Dann werde ich versuchen, alles zu verlinken, was ich je zu dem Thema beigetragen habe und was mir noch an Diskussionen bekannt ist, die in dieselbe Kerbe schlagen, jedoch noch ohne meine Beteiligung abliefen. Sobald etwas dieser Art vorliegt, lasse ich es Dich auf Deiner Diskussionsseite wissen.
Was das genaue Datum der obigen Petition anbelangt, so habe ich hier auch einen Fehler gemacht. Es war nicht im Herbst 1989, sondern im Herbst 1997. Das kann man sehen, wenn man ganz an das Ende der PDF-Datei geht. Auch deutet die Überschrift 12. Wahlperiode auf einen Zeitraum von 1996 bis 2001 hin. Die an eine Jahreszahl erinnernde Nummer 1973 ist m. E. nur eine fortlaufende Nummer, die eben zufällig die Assoziation Jahr 1973 aufkommen lässt (ist mir auch passiert, als ich das Dokument erstmals gesehen habe), was jedoch ganz eindeutig damit nichts zu tun hat.
Danke auch für die anerkennenden Worte hinsichtlich des mühsamen Kontakts mit den Meldeämtern. Derzeit glaube ich jedoch einfach nicht, dass Melderegister und Personenstandsregister bei den von mir erfragten Beispielen auseinanderlaufen, obwohl ich das Gegenteil nicht beweisen kann. Was mich in meiner Ansicht bestärkt, dass jeweils standesamtliche Namensänderungen stattgefunden haben müssen, ist die persönliche Auskunft von Alois Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, die ja auch noch dadurch untermauert wird, dass Saujager am 13. September 2007 um 15:39 unabhängig von mir auf der dortigen Diskussionsseite diese Namensänderung erwähnt. Auch auf der Diskussionsseite von Heinrich zu Fürstenberg erwähnt Nobelhobel am 31. Juli 2009 um 00:29, dass im Haus Waldburg-Wolfegg eine standesamtliche Namensänderung erfolgt, wenn es einen neuen „Chef des Hauses“ gibt. Woher er die Information hat, kann ich nicht sagen, aber eine entsprechende Melderegisterauskunft untermauert genau diesen Punkt. Leider habe ich noch nirgends in einem respektablen Buch dazu etwas gefunden, wenn man mal von dem Buch von Rudolf Schröck Gloria von Thurn und Taxis. Eine Biografie absieht. Dieses im Droste Verlag im Jahr 2004 unter ISBN 978-3-7700-1160-5 erschiene Buch ist teilweise als PDF-Datei online einsehbar. Auf Seite10 steht dort der in sich widersprüchliche Satz: „Einmal deshalb, weil es den Adelstitel Fürst im deutschen Melderecht nicht mehr gibt, und zum anderen, weil Glorias Mann den möglichen Namenszusatz Fürst nicht beantragt hat.“ Soweit das Zitat aus dem Buch von Schröck über Gloria. Wenn es den Namensbestandteil „Fürst“ laut Gloria oder Schröck im deutschen Melderecht nicht mehr geben könnte, wie sollte man den Namenszusatz dann beantragen können? Eine etwas seltsame Logik. Es gibt den Namenszusatz „Fürst“ aber durchaus im deutschen Melderecht, wie ein Blick in das Fachlexikon für das Standesamtswesen von Rudolf Büchner, Heinrich Bornhofen und Robert Wipperfürth, Verlag für das Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-8019-5631-8, unter Stichwort „Fürst“ beweist. Dort steht auf Seite 231, dass „Fürst“ heute Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung ist. Weiter steht dort, dass „Fürst“ als Erstgeburtstitel (genau dieses Wort wird verwendet!) seit dem 14.8.1919 nicht mehr auf den Nachfolger übergeht. Weder unter dem Stichwort „Erstgeburtstitel“ noch „Namensänderung (behördliche)“ erfährt man in diesem Fachlexikon jedoch etwas über Namensänderungen zur möglichen Wiedererlangung eines Erstgeburtstitels im Rahmen der privatrechtlichen Primogenitur-Nachfolge. Abgesehen davon, dass es die erwähnten mündlichen Hinweise auf amtliche Namensänderungen gibt, sind sie also momentan schwer greifbar. Eine von mir geführte Anfrage vom 28. Juni 2010 mit Betreff „Zulässigkeit von Primogenitur-Namen beim historischen Adel“ beim Innenministerium Baden-Württemberg unter Nennung von Melderegisterauskünften und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1966 (BVerwG VII C 85.63) wurde von der dortigen Standesamts-Abteilung am 15. Juli 2010 mit folgendem lapidaren Satz beantwortet: „Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir uns zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen nicht äußern, zumal Sie kein rechtliches Interesse an einer Klärung geltend gemacht haben.“ --Stolp 13:56, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Amtlicher Name von Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst

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Meine Anfrage vom 21. Juli 2010 beim Einwohnermeldeamt in Waldenburg, Hauptstr. 13, 74638 Waldenburg ergab folgendes:

Einfache Auskunft (§32 Abs. 1 Meldegesetz):
Name: Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst Ä.L.
Vorname: Friedrich Karl Josef Gero Michael Maria Aloisius
Rufname: Friedrich Karl
ist in Waldenburg gemeldet.

Die genaue Anschrift wurde mir auch mitgeteilt.
Die Gebühr für die Auskunft betrug 5,00 €

Nota Bene: Die Abkürzung Ä.L. steht für Ältere Linie --Stolp 23:41, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Warum wundert mich eine derartige Meldeauskunft aus dem Land BaWü nicht mehr? Allein der Zusatz A.L. zeigt da schon wieder, dass einige Meldebehörden von BaWü wohl wild auf Zuruf eintragen, was den "Adeligen" gefällt. Es würde mich sehr wundern, wenn solche Zusätze 1919 zum Namensbestandteil geworden wären, und danach durch Namensänderung schon erst. Da bin ich schon gespannt auf den Kommentar der IP.
Bringt uns diese Meldeauskunft (derzeit) etwas? Gibts zu der Person einen Artikel? --Elisabeth 00:38, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Waldenburger Linie

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"1685–1728 Graf Ludwig Gottfried von Hohenlohe-Pfedelbach (* 6. Dezember 1668; † 18. September 1728) (Hohenlohe-Pfedelbach erlischt und Hohenlohe-Bartenstein)" -

Im letzten Satz [bzw. Satzbau] fehlt m.E. die Aussage ?! --Hasselklausi (Diskussion) 15:06, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Umbenennung des Artikels von Hohenlohe (Adelsgeschlecht) in Haus Hohenlohe

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Ich schlage vor den Artikel umzubenennen; von Hohenlohe (Adelsgechlecht) in Haus Hohenlohe. Haus Hohenlohe wirkt kürzer und prägnanter; wohingegen Hohenlohe (Adelsgeschlecht), speziell mit dem Klammerbegriff, sperrig und unästhetischer wirkt. Bei anderen Adelshäusern steht im Wikipedia-Artikel-Titel entweder einfach nur der Name (z.B. Hohenzollern, Sayn-Wittgenstein, Thurn und Taxis) oder eben Haus So-und-So (z.B. Haus Sachsen-Weimar, Haus Schaumburg-Lippe. Haus Wettin).--2A02:120B:C3CF:7E30:201C:6A54:7AED:2648 13:49, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@User:2A02:120B:C3CF:7E30:201C:6A54:7AED:2648: Habe diese Diskussion sowie deine Anfrage bei den Verschiebewünschen beobachtet. Es gab weder hier in dieser Diskussion noch bei den Verschiebewünschen wirklich Einsprüche und, wie du anderswo richtig angemerkt hattest, lautet der Titel dieses Artikels in anderen Sprachversionen von Wikipedia übersetzt auch stets "Haus Hohenlohe" - die deutsche Version tanzt da somit schon ein wenig aus der Reihe, was für eine titelmässige Vereinheitlichung mit den anderen Wikipedia Sprachversionen spricht. Auch ich spreche mich für das "Haus"-Lemma aus und werde somit verschieben. Gruss.--AsteroidComet (Diskussion) 23:35, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ein fragwürdiger "Konsens", die Verschiebung. Wo doch der Verschiebewunsch klar abgelehnt wurde. Zur Rückverschiebung auf WP:Verschiebewunsch angemeldet. --194.166.233.128 03:55, 9. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@194.166.233.128: Die Verschiebung wurde dazumals nicht abgelehnt sondern offengelassen (und nur zur Archivierung abgelehnt), siehe dafür die Diskussion mit dem damals für die Verschiebung zuständigen Nutzer Sewepb. Es wurde auf seiner Diskussionsseite vereinbart zu schauen wie sich die ganze Diskussion auf der Artikelseite entwickelt und da diesbezüglich nichts mehr kam ausser noch meiner Meinung für die Verschiebung, habe ich verschoben.--AsteroidComet (Diskussion) 05:01, 9. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Der VSW wurde abschlägig entschieden, wie Du auf den verwegenen Gedanken kommst, hier einen anderweitigen Konsens zu sehen, erschließt sich mir nicht im Mindesten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:30, 9. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Jäger und Wildschweinkämpfer

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Mir ist aufgefallen, dass jemand mit der IP 91.3.223.58 bereits am 14. Januar 2022 versucht hat, hier in die Liste Weitere Namensträger der Familie einen „Prinz Alexander Maximilian zu Hohenlohe (* 2005), angehender Jäger und Wildschweinkämpfer“ einzutragen. Wer dieser angebliche Alexander Maximilian zu Hohenlohe genau sein soll, erschließt sich mir nicht. Auf der nach meiner Erfahrung sehr gut geflegten Seite von --> Paul Theroff zur Familie Hohenlohe findet sich keine passende Person und auch eine Internetrecherche liefert nichts brauchbares. Dieser Edit erweckt also eher den Eindruck groben Unfugs, ebenso wie die --> Beiträge derselben IP beim --> Artikel über Döbern. Der neu angelegte Benutzer --> MaximilianHohenlohe scheint identisch mit der IP vom 14. Januar 2022 zu sein, da es sich um eine fast identische Wiederholung desselben Unfugs heute früh kurz nach Mitternacht handelt. --Stolp (Disk.) 11:39, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Die niederländische stammbaum der von hohelohe zu schwarzenberg

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Meine grossmutter muetterliche seite ist die Tochter des baronnin von hohelohe zu schwarzenberg. Die familie von hohelohe zu schwarzenberg hat im Amsterdam gewohnt.im 1900 bis 19.... Am Apollolaan 29. Die familie wohnt schon im 11 Jahr hundred im grafschaft Holland . Als vertreder des kaiers Wilhelm 1 von heilige roemische deutscher nation. 31.151.234.244 12:36, 16. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Na ja, schön, aber in der Geschichte des Fürstenhauses Hohenlohe spielt das bisher meines Wissens keine Rolle. In der genannten Literatur dieses Artikels ist, soweit ich es überblicken kann, nirgends ein Bezug zu der hier angesprochenen Familie der Barone "Hohelohe zu Schwarzenberg" genannt. Gibt es denn irgendwelche nennenswerte Literatur, die da einen tatsächlichen genealogischen Zusammenhang der "Hohelohe zu Schwarzenberg" in Holland zu dem Fürstenhaus Hohenlohe aufzeigt? Ohne konkrete Belege nützt das hier nichts! Namensgleichheit muss übrigens auch überhaupt nicht heißen, dass es einen genealogischen Zusammenhang gibt. Das schwäbische Fürstenhaus Fürstenberg hängt zum Beispiel auch nicht mit dem westfälischen Uradelsgeschlecht Fürstenberg zusammen. --Stolp (Disk.) 21:33, 16. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Das Haus Schwarzenberg hat tatsächlich eine friesisch-niederländische Linie, siehe: Barone thoe Schwartzenberg en Hohenlansberg. Ich wüßte aber nicht, was diese mit den Hohenlohes zu tun hätten. Vermutlich liegt eine Verwechslung Hohenlansberg−Hohenlohe vor. --Equord (Diskussion) 17:09, 21. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Doppelerwähnung

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Bezüglich des Reichskanzlers Chlodwig fällt mir auf, daß er sowohl im "Stammbaum" als auch bei den weiteren Namensträgern aufgeführt ist. Ich hab das jetzt nicht auf weitere Doppelnennungen gecheckt, aber das sollte doch eigentlich unterbleiben, oder? --93.129.156.172 18:08, 24. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Unter der bisherigen Abschnittsüberschrift wäre der Einwand im Prinzip zutreffend, aber es geht in dem Abschnitt auch darum, Mitglieder der Familie hervorzuheben, die außerhalb ihrer Funktion als Stammhalter Wirkung entfaltet haben. Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst ist insofern tatsächlich nicht der einzige mit doppelter Erwähnung. --Stolp (Disk.) 00:25, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Jou, so paßt das schon eher. Aber jetzt könnten wir anfangen, über die Bedeutungsschwere der einzelnen Namensträger zu diskutieren. Reichskanzler oder Deutsch-Ordens-Hochmeister ist ja einzusehen - aber Schwägerin des letzten Kaisers von Österreich (und Inhaberin eines eleganten Modesalons)? ;-) --93.129.208.48 14:01, 29. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Namen und Titel

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Im Abschnitt „Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey“ wird die Abfolge der Oberhäupter des genannten Adelsgeschlechts vorbildlich präsentiert.
Verwirrend ist allerdings die Nennung der Namen dieser Oberhäupter. Der Name „Franz-Albrecht Metternich-Sándor“ ist erstens Ergebnis einer Adoption und zweitens des Umstands, dass die Führung von Adelstiteln und Zusätzen wie „von“, „zu“ oder „von und zu“ in Österreich verboten ist. Deshalb stand in dem Ausweis des österreichischen Staatsbürgers: „Franz-Albrecht Metternich-Sándor“, und die WP-Community hat sich entschlossen, die Formulierung im Lemma des Namensartikels zu übernehmen.
Auf welcher Grundlage in diesem Artikel sein Sohn „Viktor Herzog von Ratibor“ genannt wird, bleibt unklar, zumal es keinen Namensartikel über das aktuelle Oberhaupt des Adelsgeschlechts gibt. Da sich die Rechtslage seit dem Tod seines Vaters nicht geändert hat und auch er österreichischer Staatsbürger ist, müsste in seinem Pass „Victor Metternich-Sándor“ stehen. Warum wird in seinem Fall anders als bei seinem Vater verfahren? --CorradoX (Diskussion) 12:20, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Weil WP völlig unsystematisch ist. Begründen kann man es damit, dass der Vater seinen Lebensmittelpunkt in Österreich wählte, der Sohn aber in Deutschland, wo die Titel Namensbestandteile sind. Aber Du kannst den Herrn ja mal einer Passkontrolle oder hochnotpeinblichen Befragung unterziehen, wie er heißt.--Auf Maloche (Diskussion) 12:41, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Du gibst aber sicher zu, dass Namenswechsel für diejenigen, die einzelne Menschen identifizieren oder Abstammungslinien nachvollziehen wollen, ärgerlich sind. Da ist ein Hinweis auf den Grund des Namenswechsels durchaus hilfreich (z. B. Heirat, Adoption, Titelverleihung, Teilung von Abstammungslinien, Anpassung an die Aussprechbarkeit des Namens im Aufnahmeland, staatlicher Zwang …). --CorradoX (Diskussion) 12:26, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ein banaler Grund fehlt: Für Formulare und Unterschriftszeilen sind vollständige Namen unpraktisch. Vermutlich wird auch aus diesem Grund der Zusatz „Fürst von Corvey“ weggelassen. --91.97.48.62 12:30, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten