Diskussion:Hundeäquator

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Aineias in Abschnitt Verbot von nördlichen Rassen südlich des Äquators?
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Karte?

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Eine Karte, die die Grenzen zeigt, wäre hilfreich. --LezFraniak (Diskussion) 13:47, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hast Du eine? Anka Wau! 14:54, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Leider nicht, sonst hätte ich sie gerne zur Verfügung gestellt. Gruß. --LezFraniak (Diskussion) 16:22, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Eine Karte des hier beschriebenen Gebietes ließe sich wohl aus einer dieser Karten leicht basteln. Allerdings: Die gemeinden mannitsoq und Sisimiut existieren seit der Gemeindereform nicht mehr, auch Wets- und Ostgrönland gibt es nicht mehr als politische Entitäten. Bevor man da eine Karte in Auftrag gibt, was wohl kein großes Problem wäre, müsste man ev. klären, ob sich dadurch auch etwas an den Hundehaltungsvorschriften geändert hat. lg, --Svíčková na smetaně 16:53, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich habe noch nie eine Karte zu dem Thema gesehen und denke, sie ohne Vorlage zu erstellen ist TF. Anka Wau! 18:47, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Also TF-Problem sähe ich da keines, die Gebiete sind ja beschrieben, wenn die Grenze den (eben veralteten) Kommunengrenzen folgt, heißt das auf dieser Karte alles Mittelbraune (Westgrönland) südlich von Sisimiut ist Haushunde-, der Rest Schlittenhundgebiet. Aber es stellt sich eben die Aktualitätsfrage... --Svíčková na smetaně 21:20, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dafür bräuchte es dann aber wohl wenigstens bessere Belege. Dass der Hundeäquator nichts ist, wie der Dingozaun, ist ja wohl klar. Dafür, dass er überhaupt so als Grenze in einer Karte sinnvoll darzustellen ist, bedarf es genauerer Informationen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass, wenn sich nirgends so eine Karte findet, wir auch keine erstellen sollten. Anka Wau! 22:43, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Seh' ich auch so. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob bei einem solch großem Gebiet wirklich eine klare Grenze gezogen werden kann. Verschiedene Anhaltspunkte als Beleg (analog Weißwurstäquator ;) ) gibt es ja nicht. Der Übergang wird <tf> sowieso fließend </tf> sein. Allenfalls wäre evtl. eine Karte mit Markierungen der genannten Örtlichkeiten eine Option. Gruss --Aendy ᚱc ᚱн 02:34, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wieso soll übrigens Sisimiut nicht mehr existieren? Und auch Maniitsoq ist mit Sicherheit noch auffindbar. Dass die Inuit sich an die mit dem Lineal auf der Karte gezogenen späteren Gemeindegebietsgrenzen gehalten haben, ist wohl mehr als unwahrscheinlich. Anka Wau! 11:05, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Natürlich existieren die Städte Sisimiut und Maniitsoq weiterhin. Aber die Gemeindegebiete umfassten mehrere 10000 km² und es gehörten mehrere kleine (meist <500EW) sehr verstreute Siedlungen dazu, die vom Hauptort aus verwaltet wurden. Wieso glaubst Du, diese Grenzen seien ignoriert worden, ich sehe dafür gar keinen Grund? Und selbst wenn es Übertretungen gegeben haben mag (ich selber habe nie im Schlittenhundegebiet andere Hunde gesehen), würde das nicht viel ändern, das gibt's bei allen Gesetzen. Wesentlich für eine solche Regelung ist natürlich die isolierte Lage grönländischer Siedlungen, die eine solche Grenzziehung mit dem Lineal ermöglicht, was in Mitteleuropa natürlich nicht ginge. Die Siedlungen liegen zig bis Hunderte km voneinander entfernt und haben auch keine Landverbindung miteinander, da sind klare Trennlinien leicht (der Verlauf im Landesinneren ist übrigens gänzlich irrelevant, da völlig unbewohnt). Itilleq als südlichste Siedlung von Ex-Sisimiut (bzw nördlich des Polarkreises) und Kangaamiut als nördlichste Siedlung von Ex-Maniitsoq (bzw südlich des Polarkreises) liegen 70 km voneinander entfernt und haben keine Verbindung. Daher ein klares nein zur Theorie des fließenden Übergangs, eben um dessen Vermeidung geht es ja bei diesem Gesetz! Daher sehe ich auch keinerlei TF-Problem (sollte die Regel so noch gelten): Die Gemeindegebiete sind ja ebenso eindeutig bekannt wie des geltungsbereich der Schlittenhunderegel.--Svíčková na smetaně 13:53, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
PS: Laut http://www.greenland.com/en/things-to-do/outdoor-aktiviteter/hundeslaedekoersel.aspx ist die Regelung trotz Gemeindereform weiterhin so gültig.
Hast Du für all das, was Du hier schreibst und ja auch in den Artikel eingefügt hast, auch Belege? Welche Gesetze sind das denn, auf die Du Dich hier beziehst? Das muss man doch irgendwo nachlesen können. Anka Wau! 16:24, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Na ja, ich habe den Artikel nicht geschrieben, aber er ist belegt (wenn auch nicht nach heutigem State of the art mit Einzelnachweisen), und der Inhalt deckt sich mit dem was ich vor einigen Jahren in diverser Grönlandliteratur gelesen habe, also inhaltlich (größtenteils auch durch obigen Link bestätigt) gibt es IMHO keinen Grund zu zweifeln (abgesehen vllt vom Lemma, soweit ich weiß, aber das ist jetzt TF, kommt der Begriff nur in der deutsch- und englischsprachigen Literatur vor). Einen genauen Paragrafen als Nachweis zu haben wäre sicher günstig, da geb ich Dir recht, vllt find ich was (mein Dänisch ist aber leider schlecht), unbedingt nötig ist es aber nicht. Was ich selber am Artikel geändert habe ist nur das mit der Gemeindereform, das ist im zugehörigen Artikel ausführlich belegt. Einzelnachweise zur Lage und Bevölkerung der einzelnen Siedlungen bzw der Verkehrssituation würden hier wohl den Rahmen sprengen. Letzten Endes stellt sich aber die Frage: Diskutieren wir hier über die Frage, ob und wie es sinnvoll ist, den Inhalt des umseitigen Artikels mit einer Karte zu illustrieren (das wäre nämlich wie gesagt recht leicht) oder zweifelt Ihr gerade grundsätzlich den Artikelinhalt ("es gibt eine strenge Grenze zwischen Schlitten- und Haushundegebieten") bzw seine Belegsituation an (dann wäre wohl ein ganz anderes Vorgehen angezeigt, nämlich ein begründeter Belegbaustein im Artikel)? Ich glaube das ist die grundsätzliche Frage die wir zuerst klären sollten. lg, --Svíčková na smetaně 18:46, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Für mich sind die beiden Fragen nicht ohne weiteres zu trennen. Wenn es Belege gibt, die es erlauben, den Verlauf des Hundeäquators mit einer Genauigkeit nachzuvollziehen, die für eine Karte sinnvoll ist, dann kann man auch auf der Basis eine Karte erstellen. Gibt es weder eine Karte, die als Vorlage genutzt werden kann, noch belegte Beschreibungen des genauen Verlaufs, ist eine Karte nicht sinnvoll. Anka Wau! 18:57, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nach BK: Das entsprechende Gesetz findet sich hier. Es stammt in dieser Version aus dem Jahr 1998, also richtet sich noch nach den alten Kommunengrenzen, taxative Aufzählung aller Schlittenhundekommunen (was übrigens auch die Frage klärt ob Polarkreis oder Kommunengrenze, also offiziell gilt die Kommunengrenze, die halt großteils am Polarkreis verläuft). Das Gesetz beinhaltet übrigens noch einige Details die im Artikel noch fehlen und ev erwähnenswert wären, z.B. Erlaubnis der Einfuhr sterilisierter Hunde (macht Sinn), da muss ich aber erst schauen was ich mir mit meinen fehlenden Dänischkenntnissen zutraue. Die Frage ist aber auch wie das jetzt juristisch gelöst wurde wo es die Kommunengrenzen nicht mehr gibt, ev gibt es irgendeine Novelle oä die noch aufzufinden wäre um auch aktuell zu sein. --Svíčková na smetaně 19:06, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ein Gesetz von 1998 stellt dann aber mindestens die Überlieferung in Frage, die Du eingefügt hast. Und, in der Tat, die Frage nach der Herkunft des Begriffs Hundeäquator muss dann auch gestellt werden. Anka Wau! 19:09, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Sorry, hab noch mal geguckt. Du hattest zwar viel ergänzt, aber die Überlieferung durch die Inuit stand schon vorher im Artikel. Anka Wau! 19:12, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
(Nach BK) Ok, jetzt komm ich erst mit, ich hatte tatsächlich im Jahr 2008 einen Großteil dieses Artikels verzapft, das war mir absolut nicht bewusst, Jugendsünde und zu lange her. Asche auf mein Haupt. Sorry, dann liegts wohl auch tatsächlich in meiner Verantwortung das gradezubiegen. Zum Thema Gesetz von 1998 vs Überlieferung: Die Regel existierte wohl schon vor 1998, aber das mit der "Überlieferung" ist tatsächlich zu hinterfragen, ewig lang wird das auch nicht her sein dass man dort auf die Idee kam zum Spaß Hauhunde zu halten... Zum Begriff Hundeäquator: Auf Google nur 2 Treffer auf Dänisch... Man könnte übrigens auch erwägen, die wesentlichen Inhalte in Grönlandhund einzuarbeiten und hier nur eine Weiterleitung zu machen o.ä....

Quellensammlung:

  • Gesetz von 1998
  • Novelle für die Kommune Qeqqataa (um die es hier geht) von 2011
  • Reform von 2010, die größtenteils (siehe pt 2 noch zu gelten scheint: Also nach dieser Reform doch Orientierung am Polarkreis, zumindest ungefähr: Der Polarkreis liegt bei 66° 34′ , der Hundeäquator bei exakt 66°, in Ostgrönland (hier definiert mit östlich von 44° West) wie gehabt alles Schlittenhundegebiet.
  • Reform 2011

Mein Problem ist immer, praktisch ohne juristische und Sprachkenntnisse ist die Wertung solcher Gesetzestexte immer etwas schwierig, vllt Nachfrage beim Dänemarkportal notwendig? lg, --Svíčková na smetaně 19:49, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Sorry guys, wollte euch nicht in so lange Diskus verstricken und Arbeit anhäufen. Ick wollte doch nur 'ne Karte ßum kieken! ;-) Habe, wie die meisten anderen Leser wahrscheinlich auch, absolut keine Vorstellung davon wo die Grenze lang läuft. Selbst wenn die angegebenen Fakten sich überholt haben, wäre Karte gut. Wenn sich die Fakten ändern, kann die Karte nachgearbeitet werden. Ich kann die Karte auch selber anlegen, wenn ihr mir sagt wo die Grenze lang läuft. Mea culpa. Gruß. --LezFraniak (Diskussion) 20:02, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich würd noch ein bisschen abwarten ob sich was Neues ergibt, ansonsten wäre die Karte vor 2010 diese mit den Gebieten Maniitsoq, Nuuk, Paamiut, Ivittuut, Narsaq, Qaqortoq und Nanortalik als Haushundezone, der Rest Schlittenhundezone. Ab 2010 dann alles was südlich von 66°N UND westlich von 44°W liegt Haushunde-, der Rest Schlittenhundezone. In der Praxis bleibt sich's gleich, da kein bewohntes Gebiet von den (ohnehin minimalen) Änderungen betroffen ist. lg, --Svíčková na smetaně 20:23, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ein Kompromiss, mit dem man sich um Probleme und TF ruschummeln kann, wäre eine Karte, in der man das Gebiet nördlich 66°N und östlich 44°N einzeichnet und es nicht Schlittenhundezone nennt sondern genau so beschreibt (Gebiet begrenzt von 66°N und 44°W) und den Rest im Text des Artikels abhandelt. Anka Wau! 20:33, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Mit dem Begriff Schlittenhundezone (oder genauer gesagt Schlittenhundedistrikt) hätte ich keine TF-Probleme, der wird genau so (slædehundedistrikt) im Gesetzestext verwendet. Aber je länger ich darüber nachdenke desto unpassender kommt mir das Lemma vor. Ich habe keinen Beleg für häufige Verwendung im Dänischen finden können und eine grönländische Bezeichnung schon gar nicht. Bestehen Einwände dagegen, den Sachverhalt im Artikel Grönlandhund einzuarbeiten? Den Begriff "Hundeäquator" würde ich dort zwar (ev. mit Hinweis darauf dass nur in englisch- und deutschsprachiger Literatur zu finden) erwähnen und auch redirecten, aber als eigenständiges Lemma sehe ich ihn nicht bedeutend genug. Übrigens, ein paar meiner Links von oben sind ausgerechnet jetzt plötzlich 404, Scheibe... Auch Internet archive scheint's nicht zu kennen... --Svíčková na smetaně 21:44, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Verbot von nördlichen Rassen südlich des Äquators?

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da kann was nicht stimmen und logisch sit das auch nicht - zumindest wird mir die zugrundeliegende Logi k nicht erklärt. --Aineias © 19:48, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten