Diskussion:Impressum

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Itu in Abschnitt Impressum in Emails
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Webimpressum

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Sollte man den Internetteil nicht in einen Artikel Webimpressum auslagern? Print- und Webteil differieren inhaltlich doch sehr. -- Stf 20:19, 22. Jul 2005 (CEST)

Noch finde ich, gehen die Dinge halbwegs zusammen - es ist für mich nicht uniteressant, von rechtlichen Bestimmungen zu aktuellen Entwicklungen in ein und demselben Zusammenhang zu lesen wie zu Impressen um 1700. Ich wünschte mir eher, daß die Sachen zu web-Impressum weniger zufällig da stünden, Klarheit, wie sich das entwickelte, Zusammenhang... --Olaf Simons 13:20, 24. Jul 2005 (CEST)
Web-Impressum ist ein hohles Kunstwort und hat mit dem Presserecht nichts zu tun, warum taucht es hier im Artikel auf? (Den Gemüse-Hobel finden wir ja auch nicht beim Schreiner). Die im Telemediengesetz festgehaltene Informationspflicht verlangt zudem mit dem tradtitionellen Impressum nicht vergleichbare Angaben und beschränkt sich nicht nur auf Verleger.

1968, Impressum für (politische) Flugblätter?

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Da gab es 1968 den einen oder anderen Prozeß wegen fehlenden oder falschen Impressums, oder andere juristische Probleme. Das dürfte dann wohl auch die Impressumspflicht auf Websites erklären, oder? Angst des Staates vor der freien Meinung. Weswegen sollte ich auf einer .de-Seite meine Adresse zeigen, wenn sie jeder bei DENIC ermitteln kann? Reine Einschüchterungstaktik. Ich bin kein Jurist, hatte auch keine Verfahren am Hals, habe nur einmal einen diesbezüglichen Prozeß verfolgt. Ist aber zu lange her daß ich noch wüßte was da lief, der Vordiploms-Stress setzte andere Prioritäten.

Verknüpfung zur englischen Wikipedia

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Da es keine direkte Entsprechung im englisch-sprachigen Raum gibt, wird „Impressum“ mittlerweile meist unübersetzt übernommen; daher git es auch einen englischen Wikipedia-Eintrag, mit dem ich den Artikel jetzt verknüpft habe. Allerdings gibt es nun drei Verknüpfungen in die englische Wikipedia. Vielleicht sollte man die anderen beiden Links entfernen? -- Aklar 10:24, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten

linklöschung

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Hallo, hab eben den link "* Impressumsgenerator" gelöscht, da die Webseite bei Firefox als attackierend gemeldet ist und mit Malware verseucht zu sein scheint (vermutlich ohne Wissen der Betreiber). Gruß Gerhard hallo (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.164 (Diskussion) 11:18, 5. Jul 2011 (CEST))

Inhaltliche Fehler

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Der Artikel behauptet:

Der angestammte Platz des Impressums war im frühen Buchdruck noch der Fuß des Titelblatts eines Buches

Quark. Es genügt, sich einige Digitalisate anzuschauen: das Impressum befand sich im frühen Buchdruck oft auf der letzten Seite. Siehe z.B. Parvulus philosophiae naturalis; Impressum auf der letzten Seite. (Ist natürlich die Frage, was man denn als "frühen Buchdruck" bezeichnet. Im 18./19. Jahrhundert war die Verlagsangabe tatsächlich oft auf der Titelseite.)

1521 erhielt er seinen ersten Druckauftrag: Oratio, die Rede, die Dr. Henry Bullock anlässlich der Visite des Kardinals Thomas Wolsey in Cambridge hielt. Bei dieser Gelegenheit gab es in einem Buchdruck erstmals ein Impressum: "Impressa per me Ioannem Siberch".

Quark. Wie obiges Beispiel illustriert, gab es das Impressum schon viel früher (obiger Druck stammt von Hieronymus Vietor, Wien, 1510.) Es lassen sich problemlos noch frühere Belege finden: "Gedruckt von H. Wurm zu Lantzhuit" (Hans Wurm, Landshut, 1501), oder Bibel von 1501, "per Anthoniu[m] Koberger Aurem" von Anton Koberger.

Lupo 08:13, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Wenn mich nicht alles täuscht, dann wurde das Impressum noch während der Herrschaft Kaiser Maximilians I. für alle Druckerzeugnisse im Reich vorgeschrieben (Titel, Verlagsort und Jahr).--92.226.134.187 02:00, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Geltungsbereich des TMG ?!

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Im diesem Artikel wie im Wiki-Artikel 'Impressumspflicht' fehlt mE. bei der Erläuterung des Telemediengesetzes ein (verständlicher) Hinweis zum Geltungsbereich: Also zB. deutscher Blog, aus einer deutschen Stadt, mit einem deutschen Autor, aber ein amerikanischer Blog- und Website-Hostingdienst [WordPress.com], der aber eine deutschsprachige homepage hat [mit Impressum?!]: Ja, was gilt denn da?! Gar nichts? Dennoch deutsches Recht; oder EG-Recht? Große Unklarheit! [Ich weiß es auch nicht ..., ein Dank an den evtl. Autor/in, der sich der Frage annimmt ...] Und natürlich wären weitere relevante Variationen dieser Frage zu behandeln ... (nicht signierter Beitrag von Mmwkd (Diskussion | Beiträge) 18:07, 16. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Impressum als "Herkunftsangabe"

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Der Artikel bezeichnet das Impressum als eine "Herkunftsangabe"; dabei ist das Wort "Herkunftsangabe" mit dem gleichnamigen Artikel verlinkt. Das erscheint fragwürdig, denn der Artikel "Herkunftsangabe" behandelt den Begriff als eine Angabe mit m.o.w. rein geographischem Gehalt. Dagegen geht es beim Impressum eher um Herkunft im Sinne einer Verantwortlichkeit, und es wird die Angabe einer natürlichen oder juristischen Person verlangt. Die Verlinkung auf den Artikel "Herkunftsangabe" scheint im Übrigen älter als der verlinkte Artikel, und wurde wohl in Unkenntnis des Gehalts des dort mittlerweile entstandenen Artikels erstellt. Ich schlage vor, die Unterlegung des Worts "Herkunftsangabe" mit dem Link zu entfernen. --Gkasperek (Diskussion) 16:37, 12. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ja, der Link passte nicht. Auch der Begriff "Herkunft" ist verwirrend. Satz umgestellt, aufgeteilt und hoffentlich etwas klarer. Gruss, --Markus (Diskussion) 15:11, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Einleitung

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Die Einleitung handelt von (Print-) Publikationen. Websiten werden nicht erwähnt. Sollte m.E. ergänzt werden. Der Hinweis auf "zusätzliche Angaben" kann hingegen m.E. in der Einleitung wegfallen. Gruss, --Markus (Diskussion) 15:11, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Impressum in Website

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Gemessen an der Bedeutung ist dieser Artikel wenig aussagekräftig... Gruss, --Markus (Diskussion) 15:11, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Impressum in Emails

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Fehlanzeige. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 18:31, 16. Apr. 2022 (CEST)Beantworten