Diskussion:Ingenieurbüro
Weiß jemand, ob der Begriff "Ingenieurbüro" in Deutschland geschützt ist bzw. wann sich jemand "Ingenieurbüro" nennen darf? --Denko*2k 20:05, 21. Nov. 2007 (CET)
Ich meine, dass zur Führung eines Ingenierbüros in Deutschland ein Hochschul-Abschluss (Uni oder FH) als Ingenier notwendig ist. Überprüft wird das meines Wissens nicht. Ich betreibe ein Ingenieurbüro als promovierter Ingenieur seit 1987 (Promotion 1989) und habe, soweit ich mich erinnern kann, meine Diplom- oder Promotions-Urkunde nie als Nachweis herzeigen müssen. Eventuell wird das inzwischen vom Finanzamt bei Neuanmeldung anders gehandhabt, da man ja dort Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit angibt. Auch von meinen Kunden hat noch keiner die Urkunden sehen wollen. Meine Situation ist vermutlich aber nicht typisch, da wohl die meisten Ingenieurbüros in Deutschland mit dem Bauwesen zu tun haben und das trifft für mich nicht zu, da ich im Bereich Elektronik und Informatik arbeite.
Rudolf Polzer, 5.7.2008
- Es kann sich nicht einfach "jemand" 'Ingenieurbüro' benennen: Das kann den Tatbestand des Betruges erfüllen, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, die Leistung wird von einem Ingenieur erbracht. Die Bezeichnung legt das aber zwingend nahe. Wer sich 'Ingenieur' (oder 'Ingeniero', 'Engineer' usw.) nennen darf, regelt das jeweilige Ingenieurgesetz des Bundeslandes, hier desjenigen, in dem das Ingenieurbüro seinen Sitz hat. Verstöße sind strafbewehrt; insbesondere kann erschwerend auch auf Titelbetrug oder Amtsanmaßung (Fiktion, sich den Titel selbst vergeben zu haben) erkannt werden.
Chievery, 01.12.2016 (nicht signierter Beitrag von 82.83.47.22 (Diskussion) 18:15, 1. Dez. 2016 (CET))
- Es kann sich nicht einfach "jemand" 'Ingenieurbüro' benennen: Das kann den Tatbestand des Betruges erfüllen, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, die Leistung wird von einem Ingenieur erbracht. Die Bezeichnung legt das aber zwingend nahe. Wer sich 'Ingenieur' (oder 'Ingeniero', 'Engineer' usw.) nennen darf, regelt das jeweilige Ingenieurgesetz des Bundeslandes, hier desjenigen, in dem das Ingenieurbüro seinen Sitz hat. Verstöße sind strafbewehrt; insbesondere kann erschwerend auch auf Titelbetrug oder Amtsanmaßung (Fiktion, sich den Titel selbst vergeben zu haben) erkannt werden.
Rechtsform?
[Quelltext bearbeiten]Ist eine spezielle Rechtsform (GmbH, GbR, etc.) für ein Ingenieurbüro notwendig? Gibt es da Unterscheidungen zwischen D, Ö und CH? Das wird aus dem Artikel nicht deutlich. Bubinator 19:15, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Also ich habe meine Ausbildung zum Vermessungstechniker in einem Ingenieurbüro (also nicht bei einem ÖbVi) gemacht und dieses war lange Zeit ohne irgendeine Gesellschaftsform im Namen. Heutzutage ist es eine GmbH da sich die Geschäftsführer inzwischen geändert haben... --BauIngenieur 22:01, 28. Jul. 2010 (CEST)
- Es gibt für Ingenieurbüros keine vorgeschriebenen oder ausgeschlossenen Rechtsformen. Lediglich bei der Partnergesellschaft (auch mit beschränkter Berufshaftung) muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen sich freiberuflich, d. h. nicht gewerblich, betätigt. -- Michael Metschkoll (Diskussion) 19:01, 21. Apr. 2014 (CEST)
Ingenieurbüros in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]Wenn jemand die Bedungungen für Ingenieurbüros in der Schweiz kennt, bitte ergänzen. --Accipiter gentilis (Diskussion) 19:22, 5. Mai 2020 (CEST)
- Hallo!
- Ich habe folgende Seite mit Rechtsgrundlagen zur Zulassung gefunden:
- https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/387/de
- Ich bin neu hier. Die Seite wurde mir als einfach zur Bearbeitung vorgeschlagen, deshalb schreibe ich jetzt hier diesen Kommentar.
- Soll ich das sinngemäß einarbeiten? Oder wie soll vorgegangen werden? --Tanzträumerin: Tänzerin - Träumerin (Diskussion) 10:51, 15. Nov. 2023 (CET)
Macht es Sinn das einfach leer zu lassen?! Gibt den Anschein, dass es die garnicht gibt in der Schweiz --2003:C2:BF0E:8F42:F9B7:D9E0:238D:432C 14:32, 9. Sep. 2020 (CEST)