Diskussion:Investmentgesellschaft

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Der Begriff der Investmentgesellschaft ist nun im Übrigen definiert und zwar in § 1 Abs. 11 KAGB: Investmentgesellschaften sind Investmentvermögen in der Rechtsform einer Investmentaktiengesellschaft oder Investmentkommanditgesellschaft. Hierunter fallen KVGen gerade nicht, diese sind als Verwalter dieser Investmentvehikel oder eines Sondervermögens in § 17 KAGB legaldefiniert. (nicht signierter Beitrag von 109.233.148.23 (Diskussion) 23:06, 9. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Definition Investmentgesellschaft

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Wie schon weiter unten angemerkt, fehlt eine gesetzliche Definition von Investmentgesellschaft. Es ist wichtig, für die nach deutschem Recht definierten Kapitalanlagegesellschaften stets diesen Begriff zu verwenden und den Begriff Investmentgesellschaft für die allgemeine Verwendung offen zu halten. Zum Beispiel ist ein Investmentclub auch eine Investmentgesellschaft und ein Fonds kann, wenn er als Gesellschaft organisiert ist, ebenfalls eine Investmentgesellschaft sein. Grundsätzlich ist jede Gesellschaft zum Zweck des Investierens von Anlagevermögen eine Investmentgesellschaft. Viele europäische Fonds haben die Form einer luxemburgischen SICAV (société d'investissement à capital variable = Investmentgesellschaft mit variablem Kapital). Dh, der Begriff Investmentgesellschaft sollte vorzugsweise für entsprechende Fonds selbst verwendet werden, und nicht für Kapitalanlagegesellschaften. (nicht signierter Beitrag von Luziusmeisser (Diskussion | Beiträge) 23:49, 5. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Sondervermögen

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Die Begriffe "Sondernvermögen" / "Anlagefonds" werden nicht erklärt, und der Bandwurmsatz ist unverständlich. --Gratisaktie 13:44, 5. Sep 2006 (CEST)

Ist überarbeitetKarsten11 14:06, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube, nicht alle Investmentgesellschaften haben Sondervermögen. Für in Deutschland zugelassene Investmentgesellschafften mag das zutreffen, es wäre aber interessant zu erfahren, wie das in anderen Ländern geregelt ist. Gibt es in den USA auch diese Forderung? Und wie sieht es auf den Kaimaninseln aus??? Da gibt es solche Forderungen von Staats wegen sicher nicht. --Julius-m 23:18, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Investmentgesellschaft <> KAG

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In der Einleitung wird Investmentgesellschaft mit KAG gleichgesetzt. Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt.

Beispiel: die Deka-Bank ist eine Investmentgesellschaft. Sie hat eine KAG in Deutschland und eine zweite KAG in Luxembourg.

Die Investmentgesellschaft Pioneer hat eine KAG in Deutschland, eine in Luxembourg und eine in Italien.

Investmentgesellschaft ist die Holding und die Eigentümerin der KAG. Sicher gibt es auch Beispiele, wo die Investmentgesellschaft und die KAG die selbe juristische Person sind. --Julius-m 23:11, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Vorschlag für die Neuformulierung der Einleitung (von Julius-m)

Unter einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG), versteht man eine Institution (zumeist in Form einer GmbH oder AG), die an die Öffentlichkeit Anteilscheine ausgibt. Das können zum Beispiel Investmentfondanteile sein. Die aus diesem Verkauf erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Aktien und Anleihen, Immobilien) verwendet. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile. Sinkt er, so trägt er die Verluste.

Kapitalanlagegesellschaften bedürfen spezieller Konzessionen und werden von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Wertpapieres muss dieses genehmigt und in amtlichen Blättern angezeigt werden, außerdem müssen Wertpapierkurse in dafür geeigneten Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Eine Investmentgesellschaft ist in den meisten Fällen eine Holding, die mehrere Kapitalanlagegesellschaften in unterschiedlichen Ländern besitzt. Falls die Investmentgesellschaft ihre Fonds nur in einem einzigen Land emittieren will, dann kann die Investmentgesellschaft auch gleichzeitig die Kapitalanlagegesellschaft sein. Europäische Investmentgesellschaften besitzen meistens eine Kapitalanlagegesellschaft in ihrem Heimatland und eine weitere in Luxembourg. So entsteht es, dass es oft zu einem in Deutschland emittierten Investmentfonds auch einen in Luxembourg imittierten Investmentfonds gibt. Beide Fonds haben die selbe Anlagestrategie und den selben Fondsmanager, sie berücksichtigen aber unterschiedliche steuerliche Ausgestaltungen. Damit können Investoren mit unterschiedlichen Anlagepräferenzen bedient werden.

Definition in den Artikel übertragen. --Julius-m 22:24, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Am 5. Nov. 2008 hat BviRedaktion die Unterscheidung zwischen KAG und Investmentgesellschagt weitgehend entfernt. Im Investmentgesetz (InvG) wird zwischen diesen beiden Begriffen jedoch sehr wohl so unterschieden, wie ich es ursprünglich beschrieben habe:

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Investmentfonds sind von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Publikums-Sondervermögen.

(2) Sondervermögen sind inländische Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger ... verwaltet werden. ...

(5) Investmentaktiengesellschaften sind Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand nach der Satzung auf die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Vermögensgegenständen ... beschränkt ist und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe ihrer Aktien haben. ...

(6) Kapitalanlagegesellschaften sind Unternehmen, deren Hauptzweck in der Verwaltung von inländischen Investmentvermögen ... besteht.

Warum benutzt BviRedaktion diese beiden Begriffe als Synonyme? Warum wurde folgender Einleitungssatz hier angebracht: 'Unter einer Investmentgesellschaft (bisheriger Sprachgebrauch: Kapitalanlagegesellschaft (KAG)) versteht man ...', der impliziert, dass KAG eine alte, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung ist? Wenn schon das InvG beide Begriffe benutzt und unterschiedlich definiert, dann sollte das auch in diesem Artikel getan werden. --Julius-m 15:58, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

 --Das InvG unterscheidet - wie in den o. g. Absätzen ersichtlich - zwischen "Kapitalanlagegesellschaften" und
"Investmentaktiengesellschaften". Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für die beiden vorgenannten der

Begriff "Investmentgesellschaft" etabliert, der aber nicht gesetzlich definiert ist.

--BviRedaktion 15:23, 12. Mai 2009 (CEST)

Drei Begriffe in einem Artikel

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In diesem Artikel werden nun drei Begriffe definiert: Kapitalanlagegesellschaft, Investmentgesellschaft und Sondervermögen. Es wäre zu überlegen, ob man Teile davon nicht in einen eigenen Artikel auslagert. --77.176.9.147 20:58, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Änderungen vom 05.11.08 - Investmentgesellschaft

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Änderungen beruhen auf dem neuen Investmentgesetz (InvG), welches das alte KAGG ersetzt hat. Einige -aus juristischer Sicht- Ungenauigkeiten wurden zur Vermeidung von Mißverständnissen "näher am Gesetz" formuliert.

In der Tabelle wurden -soweit bekannt- aktuellere Daten eingetragen.

Abschnitt "Staatliche Kontrolle" an aktuelle Gesetzgebung (InvG) angepasst.

Abschnitt "Geschäftsabläufe" aktualisiert, gestrafft und überholtes herausgenommen

Abschnitt Sondervermögen gemäß InvG überarbeitet.

Quelle: Rechtsabteilung BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.(nicht signierter Beitrag von BviRedaktion (Diskussion | Beiträge) )

siehe hierzu den Diskussionspunkt 'Investmentgesellschaft <> KAG' --Julius-m 16:01, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

KAG verabschiedet und seit 22.7.2013 in Kraft

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Es wäre interessant, wenn jemand den Artikel den neuen Regularien und Begrifflichkeiten nach dem KAGB anpassen würde. Denn unter dem Aspekt des neuen Gesetzes als Umsetzung der europ. Richtlinie AIFM stimmen die Ausführungen zur Investmentgesellschaft oder Kapitalanlagegesellschaft nicht mehr. Die KAG z.B. oder die Depotbank sind nun neu definiert als Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG und Verwahrungsstelle. (nicht signierter Beitrag von Bader1310 (Diskussion | Beiträge) 14:26, 10. Nov. 2013 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 01:15, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten