Diskussion:Ipso iure

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von WinfriedSchneider
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Heißt es jetzt Ipso iure oder Ipso jure ? --chvickers 21:10, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Also meiner Ansicht nach sollte es ipso jure heißen. So steht es zumindest in unserem Skript und im Netz. (nicht signierter Beitrag von 93.232.152.247 (Diskussion) 20:47, 24. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Natürlich ipso jure, habe das Lemma korrigiert.--Losdedos 01:05, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wieso "jure"? Ich würde sagen "iure". Es ist eine Deklination von "ius". Der Ablativ Singular von "ius" ist "iure". (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 10:05, 17. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Bitte auch die Überschrift in "Ipso Iure" ändern. Danke (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 09:46, 9. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Wer beaufsichtigt denn diesen Artikel? Es tut sich ja gar nichts. (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 11:30, 3. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

  • Das Lemma zu ändern, den Artikeltext aber nicht, ist natürlich wenig sinnig. Ich habe die Verschiebung daher rückgängig gemacht. Bitte erst dann erneut verschieben (und den Artikeltext entsprechend ändern), wenn hier Einigkeit hergestellt worden ist. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 14:51, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

wird im Denkmalschutz statt ipso iure benutzt.