Diskussion:Jägerprüfung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gabrikla in Abschnitt Aussage ohne Beleg entfernt
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Integration in Jagdschein

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Meinst du nicht, daß es geschickter wäre, diesen Text als Abschnitt in Jagdschein einzubauen? --Fritz @ 02:58, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Seite geht mir zu sehr auf das Schießen ein. Die Handhabung der Waffe ist ein Sachgebiet von sechs. In den anderen geht es um Wildtierkunde, Wildbiologie, Wildkrankheiten, Landbau, Waldbau, Naturschutz, Hege, Jagdpraxis, Verhalten der Tiere, Wetter, Böden, Wildäcker, Recht und vieles mehr - und das macht ja die Ausbildung so wahnsinnig interessant. In der Jägerprüfung muss man mehr als 100 Präparate kennen und zu jedem der Wildtiere Zusammenhänge referieren können. Hinzu kommen rund 80 Fotos von Vögeln und Käfern, die zu erkennen sind. Insgesamt dauert die mündliche Prüfung in Bayern eine Stunde (!), also sechsmal zehn Minuten, wobei nur zehn Minuten auf Themen wie Ballistik, Waffentechnik oder Geschosse entfallen – 50 Minuten sind Natur und Wildnis pur! Das Schießen selbst ist faszinierend und anspruchsvoll und nimmt auch viel Zeit in Anspruch, keine Frage, aber es ist bei weitem nicht der tragende Teil der Ausbildung. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mich dieser Seite annehmen. --Cessna 210 12:32, 26. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Würde mich freuen wenn du, lieber Cessna 210 was zu dieser Seite beitragen würdest. Zur Zeit sieht es tatsächlich so aus, als ob die Jägerprüfung nur aus der Schiessprüfung bestehen würde - was natürlich keineswegs der Fall ist. Mit der Ausarbeitung der Schiessprüfung gieng es mir um die teils beträchtlichen Divergenzen in den Bundesländern. Schön wäre natürlich auch eine weitergehende Aufarbeitung der anderen Prüfungsteile, i.e. mündlich und praktisch. --Ultraxs 18:50, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Abbildung Wildscheibe

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Der Eigentümer der Rechte an den Wildscheiben hat die Genehmigung zur Freigabe nicht erteilt. Bild muss deshalb unverüglich gelöscht werden. --Ultraxs 10:51, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

erledigt. --Zollernalb 10:53, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Bockscheibe

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Die Diskussion sollte hier geführt werden. Im Artikel kann nicht der Kindergarten herrschen, nach dem Motto: Ich hab recht. Wer ändert muss belegen!! Also bleibt "stehend angestrichen" solange, bis ein anderer Beleg vorhanden ist. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 14:47, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 14:40, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Aussage ohne Beleg entfernt

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In Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein[1] ist es möglich, sich ohne den Besuch eines Lehrgangs selbst auf die Jägerprüfung vorzubereiten und diese abzulegen. Diese Aussage wird nicht extra belegt und steht im Widerspruch zu zuvor gemachten Aussagen im Artikel. Habe es deswegen hier "zwischengelagert" bis ein Beleg erbracht wird. --Gabrikla (Diskussion) 10:00, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten

  1. Fangjagd-Ausbildungslehrgang ist Voraussetzung