Diskussion:J. A. Comenius-Stiftung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Stahlfresser in Abschnitt Preisgeld
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Preisgeld

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Gibt es Informationen darüber, an welche Institutionen die Preisträger das Geld weitergeleitet haben? Dürfen diese das allein entscheiden oder bestimmt da die Stiftung mit? Wenn ja in welcher Weise?

Hat eine solche Stiftung überhaupt ein Recht, den materiellen Teil einer Auszeichnung zurückzufordern? Dann wäre ja für alle Bedachten ein unzumutbares Risiko mit der Annahme von Preis und Förderung verbunden. --Eingangskontrolle 09:50, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Nach bürgerlichem Recht ist das ein Geschenk oder ein Auftrag. Bei solchen unentgeldlichen Geschäften gibt es nur eingeschränkte Regressmöglichkeiten. Es kann eigentlich nur bei grobem Undank und vorsätzlicher Zweckverfehlung zurückgefordert werden. Sicher spielt es auch eine Rolle, ob Hentig gegenüber der Odenwaldschule eine Rückforderungsmöglichkeit hat. Da das Preisgeld aber mit einer Zielvorgabe versehen ist, es nicht für sich selbst, sondern für notleidende Kinder zu verwenden, gibt es prinzipiell die Möglichkeit, das Geld bei Verfehlung dieses Zwecks zurückzuverlangen, wenn der Preisträger diese zu vertreten hat. Es gehört sicher die Pflicht dazu, die Verwendung des Geldes mindestens in groben Zügen auch zu kontrollieren. Das Risiko ist sicher nicht unzumutbar, da eine Rückforderung nur in klaren Fällen krasser und bewusster Zweckverfehlung möglich sein dürfte. Im Fall Hartmut von Hentig ist solch eine Möglichkeit nicht ganz abwegig. Hier wurde das Geld der Odenwaldschule zur Verfügung gestellt, in der notleidenen Kindern nicht nur NICHT geholfen, sondern wo diese erst missbraucht wurden. Ob man das Geld zurückfordern kann, ist daher in erster Linie davon abhängig, ob man beweisen kann, dass Hentig damals schon von den Missbräuchen wusste oder hätte wissen müssen. Genau das haben die OSA-Missbrausopfer Anfang 2010 behauptet. Da hier aber auch Verjährungsfristen eine Rolle spielen, ist fraglich, ob überhaupt jemals eine rechtliche Klärung erfolgen kann. Wikipedia muss aber hier nicht entscheiden, sondern nur beide möglichen Sichtweisen neutral schildern. Hentig hat bisher zur Aberkennung des Preises seine Sichtweise nicht mitgeteilt, es ist seine Entscheidung, zu schweigen. Deshalb gibt es bisher nur eine öffentlich bekannte Sicht dieser Frage.--80.187.111.120 10:12, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Aah. Ein Jurist. Ich dachte es mir bereits. ThomasStahlfresser 11:18, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten