Diskussion:Johann-August-Malin-Gesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Plani in Abschnitt Johann August Malin - totgeschwiegen
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Johann August Malin - totgeschwiegen[Quelltext bearbeiten]

Zum Eintrag unter "Versionen/Autoren" vom 24.2.2010 von Plani:

Bitte den Satz "[...] totgeschwiegen wurden" prüfen und ändern - sonst werde ich diesen ebenfalls ersatzlos streichen (NPOV).

Der ganze Satz im Text lautet: "Er gehörte zu jenen Gegnern der nationalsozialistischen Herrschaft, die nach 1945 von der Vorarlberger Landesgeschichtsschreibung totgeschwiegen wurden."

Hier wird von "Plani" ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot behauptet. Es wäre schön, wenn diese Behauptung wenigstens kurz begründet würde, statt dass lediglich mit einer ersatzlosen Streichung gedroht wird. Mir gefällt übrigens dieser Ton nicht: Geschichtsschreibung funktioniert - in einer offenen Gesellschaft - nicht nach dem Prinzip hoheitlicher Anweisungen.

"Totschweigen" heißt (unter anderem) soviel wie "etwas Bekanntes nachhaltig verschweigen".

Das Schicksal Johann August Malins war nach dem Zweiten Weltkrieg allen an der Geschichte der NS-Zeit Interessierten bekannt, zum Beispiel auch, weil am 11. November 1945 eine Gedenkfeier auf dem Satteinser Friedhof stattfand, über die in den "Vorarlberger Nachrichten" ausführlich berichtet wurde.

In späteren landesgeschichtlichen Publikationen (z.B. Jungbürgerbücher, Ortschroniken) ist von J. A. Malin nicht die Rede. Sein Schicksal wurde verschwiegen.

Genauso wie auch das der Euthanasie-Opfer.

So etwas nennt man - in aller Neutralität - "totschweigen". Wie denn sonst?

--Kurt Greussing 13:29, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Sehr geehrter Herr Greussing.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nicht unterstellen, dass Sie damit wissentlich gegen das Neutralitätsgebot der Wikipedia verstoßen. Das liegt mir fern, da auch ich oft die Erfahrung mache, dass es nicht leicht ist, völlig objektiv zu schreiben. Lassen Sie mich deshalb ganz kurz erläutern, weshalb ich die Formulierung "totschweigen" für nicht neutral halte. Ich sehe die Sache vermutlich mit etwas anderen Augen. Als angehender Student der Rechtswissenschaften (so sieht es zumindest meine derzeitige Lebensplanung vor), erlaube ich mir, den Sachverhalt aus der Perspektive eines Juristen zu betrachten. Wenn Sie also schreiben, dass J.A. Malin - ein zweifelsohne erwähnenswerter Gegner der Nationalsozialistischen Schreckensherrschaft - in der späteren Landesgeschichtsschreibung totgeschwiegen wurde, so drängt sich mir die Frage auf, ob es einen Beweis dafür gib, dass die Nichterwähnung Malins vorsätzlich geschah. Ich nehme hier keinen Vorsatz an, da es nunmal ein trauriges Faktum ist, dass in der unmittelbaren Nachkriegszeit und leider auch noch darüber hinaus vielerorts in Österreich der Mut fehlte, um sich mit den Schrecken des Naziregimes - geschweige denn mit dessen Opfern und Gegnern - auseinander zu setzen. Dies interpretiere ich aber nicht als mutwilliges totschweigen, sondern viel eher als "verdrängen". Johann August Malin wurde meines Erachtens nach von der Landesgeschichtsschreibung nicht vorsätzlich totgeschwiegen, sondern wie so viele Andere - Opfer wie Täter - verdrängt. Erst nach und nach werden die Schicksale dieser Menschen nun durch so engangierte Menschen wie Sie aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Vielen Dank an dieser Stelle für Ihr persönliches Engagement bei der Vorbeugung des Vergessens. Ich schätze Ihre Arbeit in den "unbequemen" Themenfeldern der Vorarlberger Geschichte sehr. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, den genannten Absatz neutraler zu gestalten? Beste Grüße, Plani 19:47, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten