Diskussion:Juris

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Welcher Datenschutz? in Abschnitt Gemeinfrei?
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Überarbeiten

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Über die juris GmbH will der Bund seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften zu dokumentieren.

Hat der Bund eine solche Aufgabe? Erstens: eine solche Aufgabe hat er grundsätzlich nicht (so etwa Schmeken 2002, ISBN 3-631-39604-X; str.), zweitens: eine solche Aufgabe obliegt ihm jedenfalls nicht hinsichtlich der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der Länder.
Aha, wenn dem nicht so ist dann ist es wohl für den einzelnen Bürger sinnvoll wenn dies in der Verfassung stände, was steht den diesbezüglich in der Verfassung? Diese Antwort gehört für den Laien auch in den Artikel, ebenso die nichtvorhandene Begründung warum dem Bürger die Dokumentation aller Gesetzestexte nicht zugänglich sein soll, wo doch der Inhalt des gesetzes ganz klar normativen Charachter haben soll-- Zwölfvolt 14:08, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Um die Neutralität des Informationsangebots zu sichern und um ein Höchstmaß an Qualität, Objektivität, Vollständigkeit und Aktualität zu wahren, obliegen Auswahl und dokumentarische Erschließung der juristisch relevanten Daten für die juris-Datenbanken Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsregelungen grundsätzlich dem BVerfG und den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes (BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH).

[1] liest sich auf den zweiten Blick ganz anders.

--[Rw] !? 22:44, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Den zweiten Abschnitt habe ich mal etwas überarbeitet. Die Auswahl der Entscheidungen und deren Dokumentation wird von den Dokumentationsstellen der entsprechend genannten Gerichtsbarkeiten durchgeführt. juris pflegt diese dann in die Datenbank ein. --L2fast4u 12:49, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Lemma

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Hallo,
ich finde, der Artikel sollte besser nach Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland geschoben werden, da die Abkürzung juris einfach zu wenig Aussagekraft hat und dadurch auch leicht mißverstanden werden kann.
MfG .. Konrad F. 08:49, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

da bin ich skeptisch, aus mehreren gründen: "juris" ist zwar von der gesamtbezeichnung abgeleitet, das unternehmen nennt sich aber tatsächlich mit vollem namen nur "juris GmbH", ebenso sein produkt. entsprechend hat sich für die software auch diese bezeichnung durchgesetzt (ob sie markenrechtlich so geschützt ist, bin ich im moment nicht sicher, könnte ich mir aber vorstellen). der ausgeschriebene ausdruck ist zwar grundlage für die namensbildung, aber "juris" ist trotzdem kein Akronym, sondern ein kunstwort, das bloß von "juristisches informationssystem" gewissermaßen inspiriert wurde. und unter juristen ist sowieso nur der kurzbegriff geläufig. ich denke, jeder der danach auf der WP sucht, wird immer "juris" eingeben, und nicht "juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland" (weil er zb einen juristen davon hat sprechen hören und nachsehen will, was er gemeint hat). und was die missverständlichkeit angeht: im artikel wird doch erklärt, was juris ist. wenn darin etwas missverständlich ist, kann man das ja verbessern, dann mal her mit den hinweisen! pikku 10:54, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Es gibt da ein weiteres Problem: Juris ist ein gängiger lettischer Vorname. SGR (Diskussion) 11:48, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Wie Bund, Länder und Firmen mit gemeinfreien Urteile Geschäfte machen

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"28 Prozent Umsatzrendite - der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile." So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile, spiegel.de, 12.04.2011--87.148.238.15 23:16, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Danke sehr für den Hinweis. Habe den Artikel bei der Lit. eingetragen und weiterverbreitet.--Aschmidt 19:04, 13. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/05/13/klatsche-fuers-bundesverfassungsgericht.htm (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.147 (Diskussion) 21:23, 20. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Datenbankleck

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Die Firma ist im September 2013 durch ein Datenbankleck beim Justizministerium Baden-Württemberg auffällig geworden, sollte sowas in den Artikel eingepflegt werden? --84.178.62.184 15:20, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Gern. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:41, 24. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Gemeinfrei?

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Siehe Diskussion:Amtliches Werk#Belege! Juris gemeinfrei? --Welcher Datenschutz? (Diskussion) 08:04, 12. Feb. 2021 (CET)Beantworten