Diskussion:Justizverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 129.13.72.198 in Abschnitt Völlg unverständlicher Artikel
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Völlg unverständlicher Artikel

[Quelltext bearbeiten]

"Justizverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Exekutive), bei der die Erfüllung allgemeiner Aufgaben der öffentlichen Verwaltung den Gerichten zugewiesen ist."

?!?!?

"Die Zuweisung von Aufgaben erfolgt jeweils in bestimmten Gesetzen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit, wegen juristischer Schwierigkeiten oder wegen der Bedeutung der Sache."

?!?!?

"Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis"

?!?!?

Interessant wäre mal, daß die Justizverwaltung u.a. die Vollzugsanstalten umfaßt. --129.13.72.198 20:40, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten