Diskussion:Karl Bönninger

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2003:70:CE47:EC25:E15C:B1B5:D348:5A81 in Abschnitt DDR-Promotionsordnung
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DDR-Promotionsordnung

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Mich wundert eine Sache: In der DDR, lt Artikel entsprach die Promotion der westdt. Habilition. Handelt es sich um eine erneute Promotion? Zum Dr. wird man übrigens nicht ernannt, sonder promoviert. :-) --Atlan Disk. 02:46, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Möglicherweise eine Promotion aufgrund der Verdienste. Könnte das hinhauen? --Atlan Disk. 02:48, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich kann mich nur auf das stützen, was meine Quelle sagt. 1953 promoviert, 1964 habilitiert. Etwas verwirrt hat mich ja, dass er schon vor der Habilitation Hochschullehrer war. Bei anderen Leipziger Professoren war das ja nicht so. Umweltschutz[D¦B] 14:38, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Die unserem Verständnis der Habilitation gleichende Qualifikationsarbeit war im Hochschulsystem der DDR nach sowjetischem Vorbild als Dissertation B vorgesehen. Wenn ich Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. IV, S. 588 Fn. 518 richtig verstehe, ist die Dissertation (A) 1953 im Jahresband der StuR (S. 382-392) erschienen. Die Dissertation B/Habil muss nach seiner Versetzung zur "Bewährung in der Praxis" ab 1962 erarbeitet worden sein (Bernet, LKV 2000, 534, 535) Fehlende Veröffentlichung wäre nicht untypisch. (nicht signierter Beitrag von 2003:70:CE47:EC25:E15C:B1B5:D348:5A81 (Diskussion | Beiträge) 21:52, 3. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Degradierung

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Lt. Hochschule im Sozialismus wurde er degradiert. Ich vorschlagen das etwas ausführlicher zu beschreiben. --Atlan Disk. 02:50, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Kann man sicher einbauen. Umweltschutz[D¦B] 14:38, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten