Diskussion:Kasernenfeldwebel
Weisungsbefugnis und OvWa
[Quelltext bearbeiten]Ich würde mal darum bitten, dass wir uns Gedanken über diese Abschnitte machen: Der Kasernenfeldwebel kann aufgrund seiner Dienststellung dem Offizier vom Wachdienst gegenüber weisungsbefugt sein, jedoch niemals befehlsbefugt (§ 5 VorgV).
Also entweder ist er aufgrund seiner Dienststellung weisungsbefugt oder nicht. Außerdem traue ich der Behauptung nicht, denn der Offizier vom Wachdienst ist aus dienstlichen Gründen jederzeit berechtigt, einem sich in der entsprechenden Liegenschaft befindlichen Kasernenfeldwebel Befehle zu geben. Dies schließt ein, dass er ihm auch Weisungen geben kann. Wenn nun gleichzeitig der KasFw berechtigt sein soll, seinerseits dem OvWa Weisungen zu erteilen, kann hier ein Kompetenzgerangel entstehen, welches der OvWa irgendwann auflöst, indem er eine dem Kasernenfeldwebel erteilte Weisung in einen Befehl verwandelt und damit seinen Anspruch auf Gehorsam erhebt. Hier wäre sehr viel mehr Deutlichkeit erforderlich und - wenn es geht - auch eine entsprechende Belegung. Bis dahin erlaube ich mir, den Satz zu entfernen. Ferner finde ich den Satz Zur Durchsetzung von Befehlen muss der Kasernenfeldwebel den Kasernenkommandanten bemühen. merkwürdig. Denn wenn der KasFw nicht berechtigt ist, dem OvWa Befehle zu geben, kann er sich auch nicht an den KasKdt halten, damit dieser für ihn irgendwelche Befehle durchsetzt, die der KasFw zu geben gar nicht berechtigt ist. Außerdem kann es verwirren, dass dieser Satz nicht durch ein Komma, sondern durch einen Punkt vom Vorherigen getrennt ist. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, der KasFw müsse sich generell an den KasKdt halten, damit dieser die Befehle des KasFw durchsetzt. Da er jedoch vermutlich in Verbindung mit o. g. "Weisungsbefugnis" steht, entferne ich auch ihn, bis Klärung der Tatsachen und Beleglage vorhanden ist.--Giotto-X 21:46, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Ob der KasFw (ist das eigentlich das Gleiche wie FwStoAngel?) gegenüber dem OvWa weisungsbefugt ist - was evtl. ganz zweckmäßig ist, wenn z. B. der KasFw die Wacheinteilung regelt -, steht vermutlich in der Wachanweisung. Natürlich kann theoretisch der OvWa eine Weisung des KasFw nicht ausführen, sie ist ja kein Befehl. Er kann theoretisch dem KasFw sogar einen gegenteiligen Befehl geben. Das heißt aber nicht, daß eine solche Weisungsbefugnis vollkommen unsinnig wäre, denn er wird sich selber denken, daß die Weisungsbefugnis schon ihren Grund haben wird. Und wenn er sich dann tatsächlich den Weisungen verschließen sollte, kann der KasFw sie eben über den KasKdt durchsetzen, der sie in Befehle umwandelt. Das ist schon verständlich alles. Daß er hier technisch gesprochen keine Befehle durchsetzt, sondern Weisungen in Befehle umwandeln läßt, ist doch nicht mehr als gesetzestechnische Spitzfindigkeit. --84.154.89.134 11:53, 16. Mai 2010 (CEST)