Diskussion:Klagsverband
dieser Verein ist österreichweit tätig. Aufgaben und Ziele sind im Artikel sehr kurz gehalten, werden meiner Meinung nach aber unter dem Punkt "Rechtliche Stellung" ausreichend ergänzt. Das österreichische Antidiskriminieruungsrecht ist extrem zersplittert, unübersichtlich und nicht ausjudiziert. Zudem werden durch die in diesem Artikel angeführte EU-Richtlinien vom anglo-amerikanischen Recht geprägte und somit für das österreichische Rechtssystem äußerst untypische Rechtsideologien in das österreichische Rechtsystem hereingetragen. Viele Fragen sind noch offen, Ziel des Vereins ist es unter anderem in diesem Bereich Musterprozesse zu führen. Einige Verfahren sind schon eingeleitet und zum Teil in Berufung. Da dieser Verein österreichweit tätig ist und eine herausragende Bedeutung in der österreichischen Antidiskiminierungsbewegung hat, erfüllt er meiner Meinung nach schon die Relevanzkriterien für Vereine. [[1]]--Puto 16:18, 29. Jun 2006 (CEST)
Hinweis zu meinen Bearbeitungen
[Quelltext bearbeiten]habe im Eintrag größere Umstrukturierungen vorgenommen, weil der Eintrag nicht vollständig war und zu wenig Belege da waren. Ich möchte offen legen, dass ich für diesen Verein tätig bin. Ich habe mich bemüht, den Eintrag neutral zu halten und seriös zu belegen. Frage: Wieviele Belege sind nötig, um den Baustein zu entfernen? Ich bin gerne bereit dazu beizutragen, fehlende Belege/Informationen zu finden. Danke für euer Feedback!--Ludovic Lexikus (Diskussion) 17:52, 16. Nov. 2017 (CET)
- Eine feste Zahl notwendiger Einzelnachweise gibt es nicht. Aus meiner Sicht könntest Du den Baustein jetzt entfernen. Übrigens kommen neue Diskussionsbeiträge immer nach unten. Ich habe mir erlaubt, das zu ändern. --W.E. ✉ 20:05, 16. Nov. 2017 (CET)