Diskussion:Klaus Laepple
Lex Laepple
[Quelltext bearbeiten]Dieser Abschnitt ist in mehrerlei Hinsicht ungenau formuliert: Erstens wurde Laepple damals in erster Instanz vom LG Köln freigesprochen, das Urteil aber später (1968?) vom BGH wieder aufgehoben und zur Neuverhandlung ans LG Wuppertal zurückverwiesen. Dieses BGH-Urteil fiel dann aber - zweitens - bereits in die Zeit der Studentenunruhen nach dem Dutschke-Attentat, als tausende Studenten wegen Landfriedensbruch u.ä. Delikte angeklagt und zum Teil auch verurteilt wurden. Um dem ein Ende zu machen, hatte - drittens - der damalige Bundesjustizminister Gustav Heinemann ein Amnestiegesetz vorgeschlagen, das sich ursprünglich nur auf die Osterunruhen und Notstandsdemonstrationen von 1968 beziehen sollte, während - viertens - der VDS eine rückwirkende Amnestie für Straftaten bis einschließlich 1966 forderte, um auf diese Weise auch die Anklage gegen Laepple gegenstandslos zu machen. Nach meinen Informationen bezog sich der Begriff "Lex Laepple" nur auf dieses geplante Amnestiegesetz (bzw. dessen Ausweitung auf Laepple), das aber dann in der Endphase der Großen Koalition doch nicht mehr zustande kam und offenbar erst unter Brandt umgesetzt wurde. --UweRohwedder 13:40, 20. Nov. 2007 (CET)
- Danke für dein Interesse. Habe gerade Klaus Laepple angemailt und prompt die telefonische Auskunft bekommen, dass tatsächlich NUR die BGH-Entscheidung (unter Juristen) als Lex Laepple bezeichnet wird.
- Die übrigen Sachen werde ich jetzt einarbeiten. (Rückverweis an LG-Köln !! nix W.) --G-Michel-Hürth 16:46, 20. Nov. 2007 (CET)
- Das nennt man wohl die Tücken der "oral history" ;-) Unter "Läpple-Urteil" - tatsächlich in dieser Schreibweise! - finde ich ja tatsächlich so einiges in der einschlägigen Literatur, aber ein "Lex Laepple" wird daraus für mein Sprachgefühl noch lange nicht, heißt "lex" doch bekanntlich Gesetz (genauer: „ein aus bestimmtem Anlass ergangenes Maßnahmengesetz, oft (aber nicht offiziell) nach dem benannt, dem es zugute kommt oder den es treffen soll“, Zitat aus genanntem WP-Artikel) und nicht Urteil. Diese Auslegung spräche wohl eher für die von mir oben geschilderte und ebenfalls auf Zeitzeugenberichten basierende Version. Vielleicht sollte ich doch mal mit K.L. persönlich Kontakt aufnehmen? Schönen Gruß, --UweRohwedder 17:25, 20. Nov. 2007 (CET)
- Ich muss annehmen, dass die Formulierung Lex Laepple natürlich wegen der Alliteration so eingängig ist. Offiziell (siehe Google) ist sie wohl nicht. Wenn man aber die Idee des Richterrechts, also die faktische Rechtsfortbildung durch den Obersten Gerichten nimmt, dann hat der Begriff schon seine Berechtigung. Also lassen wir das mal vorerst so. Oder ? --G-Michel-Hürth 22:33, 20. Nov. 2007 (CET)
- Das nennt man wohl die Tücken der "oral history" ;-) Unter "Läpple-Urteil" - tatsächlich in dieser Schreibweise! - finde ich ja tatsächlich so einiges in der einschlägigen Literatur, aber ein "Lex Laepple" wird daraus für mein Sprachgefühl noch lange nicht, heißt "lex" doch bekanntlich Gesetz (genauer: „ein aus bestimmtem Anlass ergangenes Maßnahmengesetz, oft (aber nicht offiziell) nach dem benannt, dem es zugute kommt oder den es treffen soll“, Zitat aus genanntem WP-Artikel) und nicht Urteil. Diese Auslegung spräche wohl eher für die von mir oben geschilderte und ebenfalls auf Zeitzeugenberichten basierende Version. Vielleicht sollte ich doch mal mit K.L. persönlich Kontakt aufnehmen? Schönen Gruß, --UweRohwedder 17:25, 20. Nov. 2007 (CET)
Hallo Gerhard, ich habe die Demo-Details einstweilen wieder rausgenommen, weil ich nicht erkennen konnte, dass sie für das Lemma bzw. das Verständnis des Urteils wirklich erforderlich sind. Wenn schon, dann müsste man die ganze Prozessgeschichte ausführlicher darstellen, was aber den Rahmen dieses biografischen Lemmas endgültig sprengen würde. Im Übrigen wären dann auch ein paar andere Quellen als nur mündliche Überlieferungen hilfreich. Ich habe in meinem Archiv zwar einen Spiegel-Bericht von 1966 über die KVB-Schlacht, aber selbst der scheint mir ein bisschen dünn und einseitig. Und zu guter Letzt: Auch wenn K.L. selbst es zehnmal wiederholt, in der juristischen Literatur habe ich bisher nur das "Laepple-Urteil" gefunden, nicht das "Lex L." Schönen Gruß UweRohwedder 11:09, 19. Jun. 2008 (CEST)
HSG
[Quelltext bearbeiten]Für welche HSG ist Laepple denn AStA-Vorsitzender geworden? --Jörg (Diskussion) 09:59, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Gerhard Michel weiß es sicher genauer ;-) Von mir fürs erste nur soviel: 1966 gab es an den meisten Unis noch keine festgefügten HSG-Listen und -Fraktionen wie heute. Parteigruppen spielten nur eine geringe Rolle, die meisten Vertreter waren "Unabhängige" oder Fachschaftsvertreter. Möglicherweise ist L. anfangs entweder als Unabhängiger oder aber für eine CV-Liste(?) angetreten, die später in der "Aktion 67" und noch später in der Kölner Studentenunion (KSU) aufging. Bei deren Gründung spielte er jedenfalls eine führende Rolle. Nachzulesen bei Olaf Bartz: Konservative Studenten und die Studentenbewegung. Die Kölner Studentenunion, in: Westfälische Forschungen 48 (1998), S. 241-256. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:30, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Das damalige Erstsemester war noch unpolitischer als heute. Ich erinnere mich nicht wirklich an seine Anfänge. Mir ist er nur später als Kölner Studenten Union-Mensch in Erinnerung, aber hier hab ich einen Insider: Christoph Meyer, der ihn als RCDS-Mitglied bezeichnet. Übrigens ein lesenswerter Artikel. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:33, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Hallo Gerhard, den Meyer-Text kenne ich, halte die RCDS-Zuschreibung aber für einen (nachträglichen) Irrtum. Die KSU kam zwar auch irgendwie aus dem konservativen Spektrum (siehe Bartz), war aber gerade kein RCDS-Ableger, sondern bewusst parteifern angelegt. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:49, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Das damalige Erstsemester war noch unpolitischer als heute. Ich erinnere mich nicht wirklich an seine Anfänge. Mir ist er nur später als Kölner Studenten Union-Mensch in Erinnerung, aber hier hab ich einen Insider: Christoph Meyer, der ihn als RCDS-Mitglied bezeichnet. Übrigens ein lesenswerter Artikel. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:33, 26. Apr. 2012 (CEST)
Ist schon richtig, aber das war ja der Trick. Ich meine mich zu erinnern, dass ich das später als Wähler ihm auch zu gute hielt. Und ich gebe ja nicht auf. Jetzt steht im Artikel eine "Zeit"-REF von Jan. 67 drin mit beiden Mitgliedschaften, die erstens "zeitnah" und zweitens auch wohl glaubwürdig ist.
- Danke für den zeitgenössischen Beleg. Die Frage oben lautete aber nicht, wo er alles Mitglied war, sondern für welche Gruppe er zum AStA-Vors. gewählt wurde. Das muss nicht unbedingt der RCDS gewesen sein. Man müsste also eigentlich direkt in den alten Wahlunterlagen nachschauen - oder Olaf Bartz fragen, der die Originalquellen studiert hat ;-) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 20:55, 26. Apr. 2012 (CEST)
- wir kommen der Sache näher: Er war Mitglied, steht jetzt im Artikel mit Beleg. Damals wurden sowieso nur Personen, die ihre Zugehörigkeiten zu Verbindungen und Gruppierungen natürlich angaben, und nicht Gruppen und schon gar keine Listen gewählt. Und der RCDS hatte nie so viel Stimmen, dass das für ´nen AStA-Vorsitzenden gereicht hätte. Siehe nur mal, dass der AStA- oder Sp-Pressesprecher anscheinend von den linken war. Aber das schau ich jetzt nicht nochmal nach.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 21:30, 26. Apr. 2012 (CEST)