Diskussion:Kleine Kirche (Karlsruhe)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Keuk in Abschnitt Bild, Personen als "Beiwerk"
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Bild, Personen als "Beiwerk"

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Der Bildwiedergabe stehen urheber- oder leistungsschutzrechtliche Gesichtspunkte nicht entgegen, da die abgebildeten Personen lediglich Beiwerk zu Bildern einer Örtlichkeit sind (§23 Abs. 1 Nr. 2 KUG, vgl. Götting in Schricker/Löwenheim UrhG, Rn. 80f zu § 60/§ 23 KUG).--Keuk (Diskussion) 10:57, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten