Diskussion:Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rita2008 in Abschnitt 1990 - 2002 und Beschlagnahme des Vereinsvermögens
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Der Link Nr. 3 (Einzelnachweise) funktioniert nicht mehr! (nicht signierter Beitrag von 84.139.181.151 (Diskussion | Beiträge) 17:26, 25. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Habs geändert. Das BMI hat seinen Internetauftritt neu gestaltet, deshalb stimmen die alten Links nicht mehr. -- Schnupf 17:48, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

1,7Euro? Stimmt das oder soll es 1,7mio. Euro heißen? (nicht signierter Beitrag von 213.164.147.242 (Diskussion | Beiträge) 13:22, 7. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

es fehlte Wort Millionen Machahn 14:41, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Separates Mitglied?

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Ich zitiere: "Im Oktober 2002 wurde der IVVdN separates Mitglied des Bundesverbandes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten mit eigenen Landesverbänden." Was um Himmels Willen ist ein "separates Mitglied"?--Frankenschüler 00:16, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Von seperat (was ja wohl so will heißen soll wie eine Organisation in der Organisation) ist zumindest in der angegebenen Quelle nichts zu finden. Wenn es nicht andere Quellen gibt, dürfte Hinweis auf Zusammenschluss reichen. Machahn 10:41, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Laut der Quelle gab es 2002 in Berlin noch den separaten Landesverband BVVdN. Keine Ahnung, ob es den heute noch gibt. Aufgrund des hohen Alters der Mitglieder ist das wohl eher nicht der Fall. Der entsprechende Satzteil kann wohl gelöscht werden.--Rita2008 12:46, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Fehlende Belege

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Zitat: "Vor allem seit das Gedenken an den Widerstand ab den 1970er Jahren eine wachsende innenpolitische Rolle in der DDR spielte, nahm auch die Bedeutung des KdAW zu." Wodurch ist das belegt? Auch die Aussage zum Titel "Kämpfer gegen den Faschismus" (KgF) ist nicht belegt. Meiner Ansicht nach war das kein Titel, der vom Komitee anerkannt oder zuerkannt wurde, sondern eine Eigenschaft, deren Feststellung oder Anerkennung bezirklichen Komitees oder VdN-Ausschüssen und der jeweiligen Bezirksparteikontrollkommission oblag. Wer als "Verfolgter des Naziregimes" anerkannt werden wollte, musste einen Antrag stellen und dieser wurde dann geprüft. Für bestimmte Medaillen, die vom Ministerrat verliehen wurden (nicht vom Staatsrat, nicht vom Komitee), war diese Feststellung Voraussetzung. Aber auch für Ehrenpensionsbezug. Ob es Ausweise für politisch Verfolgte und sonstige "Vergünstigungen" oder nach modernem Sprachgebrauch "Nachteilsausgleiche" (bei Gesundheitsschäden) gab, entzieht sich meiner Kenntnis.--Frankenschüler 00:25, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Im Prinzip war das durch den Artikel im DDR Handbuch abgedeckt. Aber ich habe den Satz mit dem Verleihen des Titel Kämpfer... umformuliert, vielleicht ist es jetzt klarer. Machahn 01:52, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

1990 - 2002 und Beschlagnahme des Vereinsvermögens

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Mit welcher Rechtsgrundlage wurde das Vermögen "von der Treuhandanstalt beschlagnahmt" und wie arbeitete der Verein bis 2002 (Immerhin dürften viele Verfolgte 1940 zwischen 20 und 40 gewesen sein und damit in den 1990ern 70+).--Wikiseidank (Diskussion) 20:44, 5. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Danke für die Frage. Die Rechtsgrundlage kann man im Einzelnachweis 4 nachlesen, Seite 21f. ÜÜber die Rechtmäßigkeit gehen die Auffassungen auseinander. --Rita2008 (Diskussion) 23:20, 5. Aug. 2022 (CEST)Beantworten