Diskussion:Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Finanzierung der KEF
[Quelltext bearbeiten]gut, und wodurch finanziert sich die KEF? Von irgendwas muß ja deren Arbeit und Geschäftsstelle usw. bezahlt werden. -- Hartmann Schedel slainte 21:03, 20. Jun. 2016 (CEST)
Vermutlich durch den Beitragszahler. Was auch naheliegend wäre. Siehe Kapitel 381 01 und 981 75 des Haushaltsplans der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Zumindest der Betrieb der Geschäftsstelle ist dort geregelt. Unter Angabe der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in Höhe von ca. 1,9 Millionen. --Sommozzatore (Diskussion) 01:10, 24. Dez. 2020 (CET)
- aha und schon wissen wir wie unabhängig die Kommission ist -- Hartmann Schedel slainte 16:17, 24. Dez. 2020 (CET) Nachtrag: wieso entstammt der Haushaltsplan Rheinland-Pfalz dem Finanzministerium Brandenburg? (siehe Eigenschaften des Dokuments). Eigenartig -- Hartmann Schedel slainte 16:42, 24. Dez. 2020 (CET)
Logo der KEF
[Quelltext bearbeiten]Das Bild des Artikels ist offensichtlich falsch, die KEF selbst führt ein anderes Logo auf ihrer Website. TimoWagner (Diskussion) 17:30, 7. Jan. 2018 (CET)
- Das interessiert doch in der Wikipedia niemanden. siehe oben: ich warte seit Juni 2016 auf eine Antrwort auf eine simple Frage. -- Hartmann Schedel slainte 18:35, 7. Jan. 2018 (CET)
Aufgaben der KEF
[Quelltext bearbeiten]Hier kann was nicht stimmen:
"Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt." (ohne Quellenangabe im Artikel)
vs.
"Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist." (§ 3 Absatz 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)
79.202.52.82 15:28, 6. Aug. 2021 (CEST)
Das ist eine gute und wichtige Bemerkung:
denn mir war aufgefallen, dass sich die ursprüngliche Formulierung mit der Selbstdarstellung der KEF in ihren Berichten und Internetauftritt beißt. Die Änderung von 93.195.171.145, womit nicht nur "Tippfehler" behoben wurden, sondern die gesamten Änderungen gelöscht worden waren, habe ich rückgängig gemacht, da sie nicht begründet worden sind! Dies hatte in dem Absatz daher zu dieser Unklarheit geführt.
Der Wortlaut der ursprünglichen Formulierung "Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag" würde ausschließen, dass die KEF überhaupt Einfluss auf die 'Gestaltung von Programm' hätte. Das hat sie jedoch in einem gewissen Rahmen, jedoch nicht 'inhaltlich' auf ein Programm selbst!!! Das schließt das Gesetz nämlich expressis verbis aus. Sie muss bei der Prüfung nämlich darauf achten, ob die Finanzmittel ausschließlich für die im Gesetz zugelassenen Sachen verwendet werden. Daher wird jetzt das Wort 'Programmentscheidungen' genommen.
Beispiel: Ist die Präsenz der Sender im Internet vom Gesetz abgedeckt? Diese Frage war bis zur Einführung des "|Medienstaatsvertrags|" nicht klar, da der |Rundfunkstaatsvertrag| die Internetausstrahlung und die 'neuen' Medien nicht mit umfasste. Die Finanzierung der 'Programmgestaltung' in den neuen Medien war also zuvor nicht gesetzlich gedeckt und hätte dazu geführt, dass Finanzmittel dafür nicht anerkannt würden. Die inhaltliche Erweiterung dieses gesetzlichen Rahmens auf andere Medien hat sich dann auch im Namen des neuen Staatsvertrags manifestiert, der am 7. November 2020 als Medienstaatsvertrag in Kraft getreten ist.
Insofern umfasst der Prüfungsauftrag der KEF die Prüfung von Programmentscheidungen (das sind letztendlich die einzelnen Finanzposten), ob sie vom Gesetz abgedeckt sind. Die neue Formulierung - die auf dem Gesetzestext basiert - sollte somit eine Klarstellung gegenüber der früheren sein.
Außerdem: In dem Artikel sollten die Aufgaben der Kommission mit einer 'positiv abgegrenzten' Aufzählung der Aufgaben dargestellt werden. Aufzuzählen, was 'nicht' Aufgabe der Kommission ist, ist nicht zielführend. Die ursprüngliche Formulierung entsprach somit auch nicht den Regeln von Wikipedia.
Ich habe den Absatz somit wieder in die Fassung vom 5.8.2021 gebracht. Die anderen Korrekturen sind soweit ich erkennen kann nicht zu beanstanden.