Diskussion:Konzernabschluss

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 217.92.203.7 in Abschnitt Jahresabschluss und Lagebericht
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Meiner meinung nach ist das falsch (nicht signierter Beitrag von 188.104.237.107 (Diskussion | Beiträge) 11:08, 9. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Vorschlag zur Neustrukturierung des Artikels

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M.E. könnte man den von Karsten11 angesprochenen Redundanz-Problemen durch eine Neustrukturierung des Artikels begegnen. Der Artikel „Konzernabschluss“ sollte nur ein Überblicksartikel sein. Es sollte beschrieben werden, worin das Wesen eines Konzernabschlusses liegt und welche grundsätzlichen Problemstellungen sind ergeben. Die Problemstellungen sollten möglichst unabhängig von den jeweiligen Rechnungslegungsnormen beschrieben werden, wodurch eine rein „bundesdeutsche“ Darstellung vermieden würde. So würde ich z.B. den Problemkreis „Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses“ in diesem Artikel nur mit wenigen Zeilen beschreiben und den Rest in einen gesonderten Artikel auslagern. ME. Sollten folgende Aspekte im Detail in gesonderten Artikeln diskutiert werden:

1. Arten von Konzernen

2. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

3. Konsolidierungskreis

4. Der Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen (Währungsumrechnung, einheitliche Bilanzierungsgrundsätze)

5. Vollkonsolidierung

6. Quotenkonsolidierung

7. At Equity Konsolidierung

8. Schuldenkonsolidierung

9. Zwischenergebniseliminierung

10. GuV Konsolidierung

11. Latente Steuern (Artikel gibt es schon)

12. Eigenkapitalspiegel (Artikel gibt es schon)

13. Kapitalflussrechnung (Artikel gibt es schon)

14. Segmentberichterstattung

15. Konzernanhang

16. Konzernlagebericht


Die Vorgehensweise hätte folgende Vorteile:

• Redundanzen würden verringert

• Die Länge des Artikels würde handhabbar blieben.

Redundanzen können mit folgenden Artikeln entstehen:

• Artikel die einzelne Rechnungslegungsstandards beschreiben, Z.B. über IFRS 3

• Artikel, die Aspekte beschreiben, die sowohl für den Konzernabschluss als auch für den Einzelabschluss relevant sind. (nicht signierter Beitrag von Student1024 (Diskussion | Beiträge) 13:16, 4. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

EINE BITTE AN ALLE DEUTSCHE

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Ein Bitte an alle Deutsche: es wäre wünschenswert, wenn Artikel, die die deutsche Situation wiedergeben als solche gekennzeichnet werden. Das hier ist die deutschsprachige Wikipedia und nicht die deutsche Wikipedia!

Wenn Deutschsprechende aus anderen Ländern zu jedem HGB-Verweis ihre jeweiligen Gesetzesstellen hinzufügen, dann wird das für euch Deutsche auch nicht besser.



wurde von irgendwem (IP-Adresse) bereits zu den Lesenswerten hinzugefügt. Hat aber, wenn ich es richtig beobachtet habe, noch gar nicht kandidiert... --Zakysant 5. Jul 2005 16:09 (CEST)

Jo ist jetzt ein angemeldeter Nutzer, ich habe ihn schon auf sein Missverständniss hingewiesen. Gruß --Finanzer 5. Jul 2005 20:22 (CEST)
  • contra - Geschichte (vor 1965), Literaturliste, Britische (IAS) Schweizer und US-amerikanische (US-GAAP) Bestimmungen zum Konzernabschluss fehlen. Bitte um Ergänzung. --Kapitän Nemo 8. Jul 2005 09:04 (CEST)

hier fehlt noch ganz viel -> ÜBERARBEITEN

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Ich habe eben eine grobe Überarbeitung des Artikels vorgenommen, aber hier fehlt immer noch ganz viel und viele Dinge könnten detaillierter beschrieben werden. Ich hoffe mit meiner Bearbeitung die gröbsten Fehler beseitigt zu haben, aber an manchen Stellen bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Darstellung so korrekt und klar ist. Daher auch weiterhin den Hinweis zum Überarbeiten. Dieses Thema füllt problemlos Bücherregale und Aktenordner. Hauptsächlich fehlen die internationalen Regelungen, Fragen der Prüfung, Konzernanhang, Konzernlagebericht, Segmentberichterstattung, Kapitalflußrechnung, Eigenkapitalspiegel, steuerliche Aspekte, mehrstufige Konzerne und deren Konsolidierung, Literatur, ...

Also ganz klarer Aufruf an alle die Ahnung haben: Auf gehts!

Friedemann Lindenthal 01:37, 16. Jul 2005 (CEST)

So habe mir vorgenommen Stück für Stück die Lücken zu füllen. Aber kann man jemand die formatierung und verlinkung überarbeiten???? Ich habe keine Zeit mich in diese Materie einzuarbeiten. Ich bin genug mit job (konzernrechnungslegung) ausgelastet.

Mir stellt sich auf Grund der aktuellen Diskussion die Frage der Konzernbesteuerung in Deutschland. Diese gibt es nämlich explizit nicht, da Konzerne i.d.R. Wie eine körperschaftsteuerliche Organschaft behandelt und besteuert werden. Kann jemand mehr zu der Konzernbesteuerung sagen, oder mir hilfreiche Links geben. Ich erstelle dann auch gerne einen Artikel zu dem Thema Konzernbesteuerung in Deuschland. Gruß Jonas

So, ich habe den Artikel jetzt so weit es geht fertiggestellt. 20:07, 3. Feb 2006 (CET)


GoF ist im Artiel angegeben, ohne Link oder zu schreiben, wofür die Abkürzung steht.

§295 HGB gibts nicht mehr...

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§295 HGB (Konsolidierungsverbot von TU) ist mit dem BilRegG aufgehoben worden. Bitte den Artikel an ein aktuelles HGB angleichen.


12.05.06 kleine Bearbeitung

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Soeben stellte ich eine kurze Bearbeitung des ersten Teils des bereits guten Textes fertig. Es waren diverse Erklärungen ungenau und Formulierungen unpassend. Vor allem aber gab große rechtliche Fehler. Meiner Meinung nach, gibt es in dem Artikel immernoch viele Erklärungslücken zu füllen.

GROßE EMPFEHLUNG: diesen Text und inhaltlich ähnliche Artikel laufend überarbeiten, weil sich die ganze Kiste rasend schnell ändert.


17.07.07 größere Bearbeitung

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In den nächsten 1-2 Wochen nehme ich mir den gesamten Text "Konzernabschluss/Konzernrechnungslegung" zur Überarbeitung vor.

Wesentliche Änderungen werden sein:

  • Ausgliederung des Abschnitts zum Konzern zum bereits existierenden Artikel "Konzern" und Verlinkung dorthin
  • Einarbeitung bisher nicht erwähnter Sachverhalte
  • mehr Beispiele zur Verdeutlichung
  • stärkere Unterscheidung der rechtlichen Regelungen im deutschen Recht (HGB, AktG, DRS, ...) und IAS/IFRS

--Mamyr 17:58, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

richtiges Zitat?

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Im Absatz Konzernabschluss#Bewertung zu Anschaffungskosten habe ich die die neuen Vorlagen für Paragrafenzitate eingebaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass an einer Stelle (zweites Zitat) nach der Eintragung in der Vorlage unklar war, ob § 290 oder § 311 zitiert werden sollte. Ich habe nun § 311 eingetragen, bitte aber um Überprüfung. --wau > 16:40, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Konsolidierung von 50&igen Beteiligungen?

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Wie schaut es mit Beteiligungen an Unternehmen aus, die genau 50% sind. Müssen solche über eine Konzernbilanz mit konsolidiert werden, besteht Wahlrecht oder dürfen diese nicht mitkonsolidiert werden? Besten Dank Bahnemann 21:05, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ausnahme: Größenabhängige Befreiung

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"Wenn bei der Ermittlung der Werte nach einer Methode zwei der drei Grenzen in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden, muss ein Konzernabschluss erstellt werden."

Dieser Satz ist meiner Meinung nach falsch. Im § 293HGB steht:

Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen befreit wenn

1. (Bruttomethode) a)...

                  b)...
                  C)... >>oder<<  

2. (Nettomethode) a)...

                  b)...
                  c)...


Es sollte also heißen:

Wenn bei der Ermittlung der Werte nach einer Methode zwei der drei Grenzen in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschritten werden, muss kein Konzernabschluss erstellt werden.

Hoffe auf eine Antwort

mfg Sbeastian Marx

BilMoG!

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Durch das BilMoG hat sich die Rechtslage geändert, das Konzept der einheitlichen Leitung ist rausgeflogen. Wenn mal jemand Zeit hat.. ^^ (nicht signierter Beitrag von 77.4.72.170 (Diskussion | Beiträge) 18:28, 4. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Jahresabschluss und Lagebericht

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Der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 (1) S.1 und § 242 (1) S.1 HGB). Somit muss ein (Konzern-)Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang) und ein (Konzern-)Lagebericht aufgestellt werden. FH (nicht signierter Beitrag von 217.92.203.7 (Diskussion) 13:19, 25. Apr. 2013 (CEST))Beantworten