Diskussion:Kraftloserklärung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Exuperantius in Abschnitt Verfassung von Oman
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Verfassung von Oman

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Meiner Meinung nach gehört der Hinweis, dass der Sultan von Oman die dortige Verfassung für "kraftlos" erklären könne, nicht in diesen Artikel, denn er ist nicht illustrativ für die Bedeutung einer "Kraftloserklärung" im hier behandelten Sinne.

Die Kraftloserklärung im hier behandelten Sinne ist ein wertpapierrechtliches Institut, um die Verknüpfung von Rechten mit einem bestimmten Papier zu lösen oder sonstwie für die Zukunft zu verhindern, dass jemand ein bestimmtes Recht durch Vorlage oder Verwendung eines bestimmten Papiers (oder Siegels etc.) geltend machen kann.

Die "Kraftloserklärung" der Verfassung des Oman hat damit aber nichts gemein. Aus dem Papier "Verfassung von Oman" kann niemand direkt Rechte geltend machen. Es handelt sich denn auch bei der "Verfassung von Oman" überhaupt nicht um ein bestimmtes Papier an sich (so wie bei einem "Papier" im Sinne des Wertpapierrechts), sondern um einen Text (der natürlich auf ein Papier geschrieben oder gedruckt werden kann), aus dem sich Rechtsfolgen ergeben, weshalb es auch weder nötig noch sinnvoll ist, irgendein Papier, auf dem diese Verfassung möglicherweise steht, für "kraftlos" zu erklären. Rechte, die die Bürger/Einwohner des Oman aufgrund der Verfassung haben, ergeben sich einfach aufgrund der Existenz der Verfassung als (nicht physisch fassbarem) Rechtserlass, aber nicht durch Vorlegen des Papiers, auf dem die Verfassung steht. (Es wäre natürlich denkbar, dass verfassungsmässige Rechte der Bürger/Einwohner des Oman nur dann gelten, wenn der Betroffene ein Exemplar der Verfassung vorlegt (was ich nicht weiss, da ich die entsprechenden Regeln nicht kenne); dies wäre aber absurd und dürfte kaum zutreffen.)

Bei der Möglichkeit des Sultans von Oman (wenn sie denn besteht, das kann ich nicht beurteilen) handelt es sich also um die Aufhebung eines Rechtsaktes; um einen staatsrechtlichen Vorgang, der einer Person erlaubt, eine (oder halt eben alle) Verfassungsregeln aufzuheben. Eine "Kraftloserklärung" im zivilrechtlichen Sinne ist das aber nicht. --Exuperantius (Diskussion) 16:33, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten