Diskussion:Kurt Erdmann Rosenthal

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von H.Parai in Abschnitt Unklarheit
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Unklarheit

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Vorgefundene Formulierung:

  • Kurt Erdmann Rosenthal war jedenfalls väterlicherseits jüdischer Abstammung, fiel somit zunächst nach dem 15. September 1935 unter die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze, konnte jedoch Anfang 1936 erreichen, dass unter Heranziehen der später erlassenen Ausführungsbestimmungen die Nürnberger Gesetze auf ihn keine Anwendung mehr fanden.

Als sog. Jüdischer Mischling gemäß der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1935 wäre R. den dort dargestellten Benachteiligungen ausgesetzt gewesen, doch wäre ihm als in Mischehe lebender vieles erspart geblieben. Unwahrscheinlich, aber möglich wäre allerdings - und diese Formulierung weist in diese Richtung - auch, dass er durch persönlich erteilte Ausnahmegenehmigung Hitlers 1936 besser eingestuft (z.B. als Vierteljude) wurde. Ob so ein seltener Ausnahmefall vorliegt, müsste gut belegt werden. Das beigefügte ref (Sachsenblatt (Mitteilungen des Corps Saxonia-Berlin), 20. Jahrgang, Nummer 1, 1. April 1936, S. 1.) ist kein wiki-konformer Beleg, als Quelle nicht nachvollziehbar, zudem (aus Jahr 1936 stammend) höchst fragwürdig und es bleibt unklar, ob die Info sich darauf bezieht.

Vorschlag:

  • Kurt Erdmann Rosenthal war väterlicherseits jüdischer Abstammung. Als so genannter Jüdischer Mischling, der zudem in Mischehe lebte, trafen ihn nicht alle diskriminierenden Maßnahmen und er wurde auch nicht deportiert.
--H.Parai (Diskussion) 17:15, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten