Diskussion:LBA

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 88.65.106.188 in Abschnitt LBA
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LBA

[Quelltext bearbeiten]

Hier eine kleine Frage zum Begriff LBA:

Mir wurde ein Bußgeldbescheid zugesant mit Bemerkung: " Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet durch LBA (VZ 274)" VZ 274 ist ein Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung.

Was bedeutet nun " LBA" ???

MFG Norbert (nicht signierter Beitrag von 88.65.106.188 (Diskussion) 21:15, 16. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten