Diskussion:Landesregierung von Schleswig-Holstein

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Universal-Interessierter in Abschnitt Voraussetzungen
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Voraussetzungen

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Ich habe vorhin einen kurzen Blick in die Verfassung geworfen. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, die Verfassung gebe überhaupt keine Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Regierung vor, weder zur Staatsangehörigkeit, noch zum Alter oder zur Wahlberechtigung. Demnach könnten theoretisch auch Strafgefangene, Ausländer und Kinder zu Ministern ernannt werden. Habe ich da etwas falsch verstanden oder ist es tatsächlich so? Vielleicht sollte etwas in der Richtung im Artikel erwähnt werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 10:38, 30. Jun. 2022 (CEST)Beantworten