Diskussion:Landesseilbahngesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von WikiMax
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Das Gesetz kam mindestens ein Jahr zu spät, denn auf der IGA (Rostock) gab es 2003 eine Seilbahn, die wurde aber hinterher wieder abgebaut. --Erell 19:21, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das Gesetz kam überhaupt nicht zu spät. Glücklicherweise gilt in Deutschland die allgemeine Handlungsfreiheit, wonach du erstmal ohne Genehmigung dich frei Verhalten kannst. Dann gibt es wenige Bereichsausnahmen. Aber ansonsten gilt die allg. Gefahrenabwehr. Und damit ist die normale Ordnungsbehörde zuständig. Ist also alles in Ordnung. Die Regelung der EU braucht es nicht. (nicht signierter Beitrag von 85.181.235.54 (Diskussion | Beiträge) 08:48, 27. Jul 2009 (CEST))

Ja, du darfst in Deutschland und auch hier (fast) jeden Unsinn behaupten und auch quer- oder gar nicht denken. Man kann sich frei entfalten, aber zum Beispiel glücklicherweise nicht technische Gerätschaften zur öffentlichen Personenbeförderung in Betrieb nehmen, ohne dass diese gewissen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen und dies auch überprüft und abgenommen ist.
Wenn ein Land ein zwingendes Gesetz verspätet einführt und damit "eigene Projekte" praktischerweise noch vor der Einhaltung dieses Gesetzes schützt, dann hat dies durchaus einen Geruch. -- WikiMax - 14:54, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten