Diskussion:Lex loci delicti

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Matthias-j-1975 in Abschnitt Häh?
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Häh?

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Der Begriff lex loci delicti bezeichnet ... das Recht des Ortes ... haben Orte auch Rechte? oder sind damit Rechtsvorschriften gemeint? --HendrixIsAlive 10:02, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich glaube, dass damit des Recht, das an dem Ort vorherrscht, an dem das Delikt begangen wurde, gemeint ist --TSchm 10:26, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das habe ich auch vermutet ... geht aber zumindest imho nicht aus dem "Artikel" hervor. Wäre echt super wenn sich die Juristen wenigstens in WP so ausdrücken würden, dass es Normalsterbliche auch verstehen :-) --HendrixIsAlive 10:37, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hoffe das hiermit getan zu haben! Außerdem noch die dt. Rechtsgrundlage ergänzt. --Matthias-j-1975 01:35, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten