Diskussion:Liste akademischer Grade (Deutschland)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Berlinschneid in Abschnitt wiss. oder w.
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Allgemein

Unbekannter Grad

Was ist denn bitte ein "Math.Phil"? Hatte ich kürlzich an einer Tür gesehen.

Diese Bezeichnung wird wohl nicht an einer Hochschule in Deutschland vergeben und damit auch kein deutscher akademischer Grad sein. --Bartian 11:57, 9. Sep. 2007 (CEST)

Und was bedeutet die Abkürzung MU? Muss im Zusammenhang mit einem med. Titel stehen..... Compina

Das ist wohl ebenfalls kein akademischer Grad, der in Deutschland vergeben wird.
Irrelevant für diesen Artikel ist, dass es in Österreich scheinbar einen Doctor medicinae universalis (Dr. med. univ.) gibt, was Dr. der gesamten Heilkunde bedeuten soll. Außerdem könnte es bei einem im Ausland verliehenen akademischen Grad Teil der Herkunftshochschule sein, die mit angegeben werden muss. --Bartian 17:25, 26. Okt. 2007 (CEST)

MU kann als Abkürzung für den akademischen Grad einer Medizinische Universität stehen, der vor dem EU-Beitritt dieser Länder erworben wurde, beispielsweise für die bulgarische MU Warna oder die ungarische Semmelweis-Universität. Die akademischen Grade der vier österreichischen medizinischen Universitäten konnten schon immer ohne Zusatz geführt werden (Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität Innsbruck, Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg (seit 2003) und Medizinische Universität Wien). Die staatlichen medizinischen Universitäten wurden allerdings erst 2004 aus den jeweiligen Universitäten ausgegründet, so dass der Zusatz MU nicht von diesen Universitäten stammen kann. Hemeier (Diskussion) 12:29, 25. Nov. 2012 (CET)

Namensänderung / Lemma (2005)

Die Einschränkung der Titel auf Akademische Titel finde ich unpassend deshalb würde ich den Namen des Artikels nachträglich gern verallgemeinern bzw. Weiterleiten auf "Liste Titel". Was muß man dazu tun?--Alaffa 13:19, 29. Jul 2005 (CEST)

Ich halte den Titel auch für unpassend, aber aus einem anderen Grund! Der Begriff "Akademischer Titel" ist zwar umgangssprachlich sehr verbreitet, aber rechtlich gibt es ihn gar nicht! Dazu hier mal ein Zitat aus dem Wikipedia-Artikel Akademischer Grad

Nach x-Namensänderungen nochmal ein Vorschlag: Liste akademischer Abschlüsse Was haltet Ihr davon?

"Akademischer Grad vs. akademischer Titel
Die akademische Dienstbezeichnung "Prof." (Professor) und der akademische Grad "Dr." (Doktor) wird häufig als "akademische Titel" bezeichnet oder verstanden.
Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Paragraph 2, Absatz 1) werden Titel in Deutschland nur durch den Bundespräsidenten verliehen. Es kann aber gesetzlich, beispielsweise durch Landesrecht, Abweichungen davon geben. So werden in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Titel Justizrat oder Sanitätsrat staatlich verliehen.
Gemäß Paragraph 2, Absatz 2 sagt das Gesetz allerdings nichts über akademische Grade sowie Amts- und Berufsbezeichnungen aus."
Es ist also rechtlich duchaus i.o. einen akademischen Grad wie einen Titel zu benutzen und die umgangssprachliche Bezeichnung "Akademischer Titel" ist ganz sicher auch OK, (zumal er ja genauso benutzt wird) aber ein Wikipedia-Artikel sollte meiner Meinung nach die Rechtslage doch etwas genauer nehmen.
Ich plädier auch das Lemma und die Entsprechungen im Artikel der Gesetzgebung entsprechend

umzunennen.HausBräu 22:46, 30. Aug 2005 (CEST)

Tabellenform

Hi Leute, ich hab die List jetzt als Tabelle gestaltet, ich hoffe es gefällt euch so. Ich finds übersichtlicher.--Eiky 09:16, 11. Sep 2005 (CEST)

Häufigkeit der Abschlüsse!!!

Ich find die jetzt richtig toll. Was noch viel besser wäre, wenn wir ein bisschen aufzeigen, welche Abschlüsse selten und welche häufig sind. Ich denke mal M.Sc. und M.A. wird sehr häufig sein, ebenso Dipl.-Kfm. und Dipl.-Ing. während andere Abschlüsse sehr selten sind z.B.: Dipl.-Krim., das würde ich vielleicht irgendwie als dritte Spalte jeweils noch einfügen wollen.--Eiky 11:45, 11. Sep 2005 (CEST)

Ich habe mal bei Masterstudiengängen Informationen eingefügt und zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven/weiterbildenden Abschlüssen getrennt, da bei letzteren abweichende Abschlussbezeichnungen (außer MBA) meist nur in ein bis zwei Studiengängen in ganz Deutschland verliehen werden. Entsprechende Quellen und Verweise eingefügt, siehe auch Master. --Bartian 17:06, 16. Okt. 2007 (CEST)

Berufsakademie Abschluss

Neben der Universität und der Fachhochschule ist es auch möglich ein Diplom- bzw. Bachelorabschluss an einer Berufsakademie zu erwerben. Zur Kennzeichnung wird dann das Kürzel (BA) verwendet (z.B Diplom-Ingenieur(BA)). Diese Abschlüsse sind ebenfalls staatlich anerkannt und rechtlich den Fachhochschulabschlüssen gleichgestellt. Ein Berufsakademie Studium ist nach dem dualen System aufgebaut und dauert in der Regel 3 Jahre (keine Semesterferien!) --> diesen Punkt sollte man mit aufnehmen (Kay Degner 22.Juni 2007)

s. unten unter "Diplom an verschiedenen Hochschulen"
Nein, die Abschlüsse der Berufsakademien (beim Diplom mit angehängten Kürzel (BA)) sind keine akademischen Grade, sondern staatliche Abschlussbezeichnungen. Vgl. dazu die HG der Länder. In Baden-Württemberg können die früheren Diplom-(BA)-Abschlüsse in den akademischen Grad Diplom (DH) nachgraduiert werden. Grüße --Bartian 14:13, 16. Jan. 2010 (CET)

Duale Hochschule

Die Berufsakademie in BW wurde vor kurzem zur Dualen Hochschule transformiert. Damit gibt es nun auch den akkreditierten Abschluss "Diplom(DH)", wobei das DH für die duale Hochschule steht. Diesen Abschluss selber kann man nicht erwerben, er kann lediglich durch eine Umwandlung eines schon erteilten Diplom (BA) in ein Diplom (DH) ausgegeben werden. Die Titel fehlen damit in der Liste der akademischen Grade. (--Thorsten Hake, 29.06.2009) (nicht signierter Beitrag von 77.8.124.218 (Diskussion | Beiträge) 13:57, 29. Jun. 2009 (CEST))

Richtig. Die Diplom (BA)-Abschlüsse selbst (wie alle Abschlüsse der Berufsakademien) bleiben allerdings staatliche Abschlussbezeichnungen und sind weiterhin keine akademischen Grade. Grüße --Bartian 14:13, 16. Jan. 2010 (CET)

DDR

Hallo Leute,

wollen wir eine extra Überschrift einfügen mit DDr-Abschlüssen, welche heute nicht mehr vergeben oder erworben werden können?--Eiky 13:41, 15. Sep 2005 (CEST)

Gute Idee, doch kenn ich mich da nicht aus :-( Fang ruhig an! --Alaffa 20:41, 29. Sep 2005 (CEST)

Eine Frage: Dipl.-Med. als Diplom-Mediziner ist doch kein reiner DDR-Grad, oder? --RobertPorter 20:09, 23. Mai 2006 (CEST)

Was ist den mit dem Titel Dipl.-Ing.oec. Diplom-Ingenieurökonom, dass soll ein alter DDR-Grad sein und wird noch in Hamburg beim Hochschulübergreifender Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen vergeben, siehe Wirtschaftsingenieurwesen

Hab den akadem. Grad entsprechend geändert. --Joynty2 14:40, 7. Okt 2006 (CEST)

Den Dipl.-Ing.oec (FH) gibts auch. Ist eine Form der Einstufung für Offiziersschulabsolventen (Nach langem Ringen mit den Kultusministerien).-- Glibbi 12:12, 22. Jul. 2011 (CEST)


Diplom

Diplom an verschiedenen Hochschulen

Zusammenfassung

Aufgrund der hitzigen und oft argumentarmen Diskussion über die Wertigkeit der Diplome hier eine kurze möglichst fundierte Zusammenfassung:

  • Berufsakademien sind keine Hochschulen, verleihen Diplom (BA) bzw. Bachelor nicht als akademischen Grade.
    • Keine Erwähnung der BAs im Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG, Fassung vom 26.01.2005) - im Gegensatz zu Universitäten und Fachhochschulen.
    • Im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG, Fassung vom 1.1.2005) werden BAs im § 1 nicht als Hochschulen aufgeführt. Analog in den anderen Landeshochschulgesetzen.
    • BAs in Baden-Württemberg verleihen staatliche Abschlussbezeichnungen nach § 91 (6) LHG, während nach § 35 LHG die Hochschulen die Grade Diplom, Diplom (FH), Magister, Bachelor und Master verleihen. In §§ 18, 19 HRG werden ebenfalls die Hochschulgrade Diplom, Diplom (FH), Magister, Bachelor, Master verankert.
    • Entwicklungen:
      • Gleichstellungen von BA-Absolventen und FH-Diplomabsolventen der entsprechenden Fachrichtung in Baden-Württemberg betreffen berufsrechtliche Regelungen und den öffentlichen Dienst. Das ändert aber faktisch nichts an obiger Ausführung.
      • Verleihen nach Akkreditierung auch den Bachelor, allerdings trotzdem als staatliche Abschlussbezeichnung.
    • Zukunftsaussichten
      • Der Bachelor als staatliche Abschlussbezeichnung soll dem Bachelor der Hochschulen hochschulrechtlich gleichgestellt werden, um die Aufnahme eines Masterstudiums leichter zu gestalten.
      • Kommentar: Durchlässigkeit im Hochschulbereich ist erwünscht. Dabei soll nicht alles gleich gemacht werden, sondern die Ausbildungsprofile der jeweiligen Bildungseinrichten geschärft werden, die unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
  • Fachhochschulen sind Hochschulen neben Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und verleihen akademische Grade (siehe gesetzliche Regelung oben).
    • FHs haben kein eigenes Promotionsrecht.
    • Das Diplom der Fachhochschulen wird von den Diplomen der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen differenziert, und beide haben eigene jedoch ähnliche Musterrahmenstudienordnungen (Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz). Dabei ist das Diplom (FH) mit obligatorischer Praxisphase konzipiert und mit 8 Semestern Regelstudienzeit (selten auch 7 oder 6 Semester) kürzer konzipiert als das universitäre Diplom mit 9 Semestern (bei welchem Abweichungen je nach Fach die Regel sind; z.B. BWL i.d.R. 8 Semester, Physik i.d.R. 10 Semester).
    • Entwicklungen:
      • FHs haben durch die Hochschulgesetze der Länder mittlerweile auch den Forschungsauftrag und die wissenschaftliche Grundlage festgeschrieben, z. B. in Baden-Württemberg § 2 LHG.
      • FHs können (unter den selben Akkreditierungsbedingungen) Bachelor und Masterabschlüsse verleihen, die nicht von Universitäten differenziert werden. Diese Studiengänge werden nicht nach Hochschulart spezifisch konzipiert und dementsprechend auch nicht im Abschlussgrad unterschieden (Diverse KMK-Beschlüsse, z. B. 10.10.2003 und gesetzliche Regelungen oben).
      • Masterabsolventen aller Hochschulen können grundsätzlich an einer Hochschule mit Promotionsrecht promovieren. Dabei dürfen in den meisten Bundesländern für das jeweilige Promotionsverfahren auch Professoren der FHs als Betreuer, Prüfer oder Gutachter berufen werden (z. B. Baden-Württemberg § 38 (4) LHG)
  • Hochschulen mit Promotionsrecht
    • sind Universitäten, Theologische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen sofern sie zumindest in ihren Fachrichtungen das Promotionsrecht haben.
    • Entwicklungen:
      • Diese Hochschulen werden mittlerweile offiziell häufig und erstaunlich konsequent unter dem Begriff der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen zusammengefasst (KMK, HRK, BMBF, Statistisches Bundesamt und andere, siehe hier)
      • In manchen Hochschulgesetzen werden jedoch alle Hochschulen dieser Gruppe als Universität bezeichnet, auch wenn sie diese Bezeichnung nicht im Namen tragen (Hochschulgesetz NRW und RWTH Aachen).
      • In anderen Hochschulgesetzen werden Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule etc. konsequent einzeln ausgeführt, ohne einen Gruppenbegriff zu bilden, beispielsweise in § 2 LHG BW, Dort werden in § 38 Promotion auch alle betroffenen Hochschularten getrennt aufgeführt.

--Bartian 15:32, 16. Okt. 2007 (CEST)

Fachhochschulen vs. Berufsakademie

Für mich sind die an FH oder ähnlichen Einrichtungen erworbenen Abschlüsse keine akademischen Grade. Sollte ich mich da irren, bitte ich um eine plausible Erklärung, weshalb diese Abschlüsse in der Liste enthalten sind und gegebenfalls um Quellen, dass irgendwelche Kultusminister Universitäts- und Fachhochschulabschlüsse zwischenzeiltich in ihrer Wertigkeit gleichgestellt haben. MfG--Zaungast 09:49, 2. Okt 2005 (CEST)

@Zaungast. Ich empfehle Dir die Hochschulgesetze der Länder als "plausible Erklärung" und "Quelle". Als Tipp: erst informieren (,auch über Wiki möglich, z.B. in Artikel akademischer Grad, Hochschule, Fachhochschule etc.) dann posten. 80.130.90.94 11:30, 6. Okt 2005 (CEST)

Du spinnst ja wohl, seid wann sollen denn bitte FH- oder BA-Abschlüsse keie akademischen Grade sein? Da könnte man ja auch anfangen zu diskutierne ob man den Diplom Betriebswirt streicht, weil es keien Wissenschaft ist *lach*

BA-Abschlüsse sind _keine_ akademischen Grade, FH-Abschlüsse sehr wohl! Siehe Hochschulgesetze der Länder.

Das ist falsch! Im Hochschulgesetz Baden-Württembergs werden BA-Abschlüsse durchaus mit den FH-Abschlüssen gleichgesetzt! Wie war das mit dem erst informieren...?

Frage dazu: Gilt das in allen Ländern? Ich selber sehe BA-Diplome auch als nicht-akademisch an. Falls dem so sein sollte, könnten diese Diplome mit aufgeführt werden, aber nicht wenn sie nur in einigen Ländern als akademisch gelten. Selbst bei FH rümpfe ich ein wenig die Nase, aber diese sind natürlich ohne Diskussion ein akademisches Diplom... Abhilfe könnte vielleicht eine Abgrenzung im Artikel Akademiker schaffen. DennisK 21:07, 14. Aug. 2007 (CEST)

BA-Abschlüsse sind _keine_ akademischen Grade, FH-Abschlüsse sehr wohl! Das ist völlig korrekt, auch in Baden-Württemberg gelten BA-Abschlüsse nicht als akademische Grade. Im Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg (01/2005) werden von BAs nach §91 (6) staatliche Abschlussbezeichnungen verliehen, die eben keine akademischen Grade sind. Akademische Grade sind den Hochschulen vorbehalten.

Allerdings werden in §76 (2) auch Gleichwertigkeiten festgestellt. "Das nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Studium und die Ausbildung an der Berufsakademie Baden-Württemberg ist dem Studium in der entsprechenden Fachrichtung an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg gleichwertig und vermittelt dieselben Berechtigungen wie ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg." Gleichwertig bedeutet jedoch nicht identisch, sondern nur, dass beispielsweise bei Stellenanforderungen im öffentlichen Bereich auch ein BA-Abschluss statt FH-Abschluss angenommen werden kann. Letzlich ist es eine Baden-Württemberg-interne Regelung. --85.178.221.204 12:49, 14. Sep. 2007 (CEST)

Dipl.-ing. (Diplomingenieur) Wasserwirtschaft

An der Technischen Universität Dresden kann man als Diplomingenieur Wasserwirtschaft abschließen. Meiner Meinung nach sollte die Liste der akademischen Grade mit diesem noch ergänzt werden. http://www.tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_forst_geo_und_hydrowissenschaften/fachrichtung_wasserwesen/studium/diplom/stg_wasserwirtschaft

Gruß --88.130.191.20 13:30, 9. Jul. 2012 (CEST)

Kunsthochschulen und Universitäten (2006)

Um Mißverständnissen vorzubeugen - etwa daß die Kunsthochschulen hierarchisch zwischen FH und Uni liegen (wie durch die "alphabetische Ordnung" impliziert) - habe ich mir erlaubt, die Kategorien deutlicher zu strukturieren.--89.51.15.219 15:51, 4. Feb 2006 (CET)

Hm, wurde wieder zurückgesetzt. 2 Fragen: Was ist der hochschulrechtliche Unterschied zwischen einem Diplom einer Universität und einer Kunsthochschule? Wieso wird bei den Bachelor- und Mastergraden nicht zwischen Universität und Fachhochschule und Kunsthochschule unterschieden?--89.51.21.187 21:04, 4. Feb 2006 (CET)

Es ist nicht Zweck dieser Liste eine Hierarchie darzustellen. Das findet in den Artikeln statt. Wir müssten sonst selbst innerhalb der Bachelors unterscheiden, da es auch hier Aufbaustudiengänge gibt (z.B.: B.Sc. der HU Berlin in Statistik, welcher als reines Haupstudium aufgelegt wurde). Wie gesagt, das gehört in die Artikel. Bachelor- und Mastergrade der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen sind grundsätzlich gleichwertig. Diplome der Kunsthochschulen und Universitäten auch.--Eiky 09:02, 5. Feb 2006 (CET)

Zitat: "Bachelor- und Mastergrade der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen sind grundsätzlich gleichwertig. Diplome der Kunsthochschulen und Universitäten auch." Ja, eben. Dann ist die Unterscheidung in Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Universitäten in der aktuellen Form auch mißverständlich, weil sie eine dreistufige Hierarchie impliziert. Zwischen den Diplomen der ersten und der beiden letzteren besteht ein Unterschied, zwischen den Diplomen von KH und Uni nicht. Korrekt wäre es, die beiden letzten zusammenzufassen und vielleicht in zwei Unterkategorien zu differenzieren. So wie du's jetzt machst, ist es nicht objektiv begründbar, sondern offenbar dein persönlicher Spleen. Fairerweise solltest du bei den KH zumindest schreiben, dass sie den Univ. gleichgestellt sind (bzw. Universitätsstatus haben, wie z.B. die HfbK Braunschweig und die HfG Offenbach). Daß dies aus anderen Artikeln ersichtlich sein soll, reicht als Argument nicht aus. Bedenke bitte, daß es noch immer das Mißverständnis gibt, Kunsthochschulen seien Fachhochschulen für Kunst.--89.51.15.187 15:45, 5. Feb 2006 (CET)

2 Abschlüsse der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe eingefügt. Quelle: aktuelle PO für Diplom-Ausstellungsdesigner und Diplom-Szenograf <http://www.hfg-karlsruhe.de/sites/default/files/Pr%C3%BCfungsordnung_Szenografie_2007.pdf> -- Bravo oscar 16:49, 24. Jan. 2011 (CET)

HFF Potsdam / Kunsthochschule vs. Universität (2005)

Die HFF Potsdam hat seit 2003 den Status einer Kunsthochschule inne, was bedeutet, dass sie keine Fachhochschule, sondern eine Universität ist. Weiteres universitäres Merkmal ist das Promotionsrecht der HFF Potsdam zum "Dr. phil.". Deshalb meine Revertierung Eikys Änderung. Gruß 80.130.90.201 21:11, 6. Okt 2005 (CEST)

Bloß frag ich mich, warum nennen sie sich dann nicht Universität? Weil sie wohl KEINE Universität sind, sie sind höchstens gleichgestellt, das streite ich ja nicht ab, eine FH ist sie nicht, aber eben auch keine Uni, sondern etwas eigenständiges so wie die Technischen Hochschulen mit Promorecht oder die Gesamthochschulen, deshalb schlage ich vor, wir gestalten das so, dass es ein eigenständiger Pfad neben der Uni ist, wo dann auch andere Kunsthochschulen eingetragen werden können. (siehe auch Erklärung Hochschule) --Eiky 09:09, 7. Okt 2005 (CEST)
@Eiky, die Idee finde ich nicht gut. Hat eine Hochschule Promotionsrecht, so kann sie, per definitionem, nicht anderes, als eine Universität sein. Ich habe die Grade gestern aus diesem Grund auch unter Unigrad gestellt. Deine Herleitung, eine Universität am Namen bzw. dem Zusatz Universität zu erkennen ist falsch. Hier muss man die HGe studieren. Ich bin aus NRW, hier gibt es direkt zwei, die Deutsche Sporthochschule Köln und die Technische Hochschule Aachen, übrigens eine der besten Universitäten Deutschlands, beide tragen, historisch motiviert und aus Tradition den Zusatz Universität nicht. 80.130.100.223 13:38, 7. Okt 2005 (CEST)

Eine Universität ist doch traditionell eine Hochschule, an der mindestens Jura, Medizin, Theologie und Philosophie gelehrt werden, Technische Hochschulen oder auch die Medizinische Hochschule Hannover sind dann ebensowenig Universitäten sondern "gleichgestellte Hochschulen", wie auch die Kunsthochschulen.--213.6.96.144 19:37, 22. Nov 2005 (CET)

user 213.6.96.144 empfehle ich die Lektüre der Hochschulrahmengesetzgebung der Länder. Das sollte Klarheit bringen... 80.130.114.47 11:13, 28. Nov 2005 (CET)

@80.130.114.47: ...empfehle ich die Lektüre der Hochschulrahmengesetzgebung der Länder... Zitat Ende. Meinst du das Hochschulrahmengesetz oder die Hochschulgesetze der Länder, bitte etwas klarer ausdrücken, ich verstehe auch den arroganten Unterton nicht. Aus dem HRG geht lediglich hervor: § 1 Anwendungsbereich Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen. also sind PH's und Kunsthochschulen keine Universitäten, obwohl sie teilweise Promotionsrecht haben. Zielt dein Kommentar darauf ab? Wenn das HRG keine "Klarheit" bringt, vielleicht kannst du's? PS: Ich schätze mal, du studierst an der HFF Potsdam? Ich studiere auch an einer Kunsthochschule mit Promotionsrecht und ich verstehe nicht ganz das Problem. Eine KH ist in jedem Fall einer Uni gleichgestellt, ist also keine FH! Und eigentlich sogar elitärer als eine Massenuni, wegen des harten Auswahlverfahrens, ich habe also keine Probleme mit einer Extra-Kategorie "Kunsthochschule". Extra-Kategorien für die anderen gleichgestellten Hochschulen macht übrigens keinen Sinn, unter einer Kategorie "Technische Hochschulen" wäre nur ein einziger Grad, der Dipl.-Ing., und an Med.H. und PH gibt's nur Staatsprüfungen. --213.6.96.154 20:19, 28. Nov 2005 (CET)

PPS: Das habe ich noch im Internet gefunden (muß natürlich nicht zwangsläufig inhaltlich korrekt sein):

Eine Universität ist eine Hochschule mit der Aufgabe, die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung zu pflegen.

Die ersten Hochschulen waren "Universitäten", sie entwickelten sich aus den Latein- und Domschulen. Klassischerweise werden an Universitäten Theologie, Medizin und Jura, sowie die Künste unterrichtet.

... und aus dem niedersächsischen HG (aufschlußreich): (4) Den Universitäten und den Hochschulen nach §2 Nrn.1, 7, 8, 9 und 20 (Universitäten und gleichgestellte Hochschulen) obliegt die Ausbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Anderen Hochschulen obliegt diese Aufgabe nur in den bei ihnen bestehenden wissenschaftlich-künstlerischen Studiengängen. Die Medizinische Hochschule Hannover und der Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen (Bereiche Humanmedizin) sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover nehmen zusätzlich Aufgaben der Krankenversorgung oder der tiermedizinischen Versorgung wahr und erbringen Dienstleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Fachhochschulen dienen den angewandten Wissenschaften oder der Kunst durch Lehre, Studium, Weiterbildung und durch die Wahrnehmung praxisnaher Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. ... demnach sind die HfbK Braunschweig, die HfMT Hannover, die Medizinische Hochschule Hannover und die Tierärztliche Hochschule explizit als den Universitäten gleichgestellte Hochschulen genannt. Quelle: http://www.schure.de/highscol/nhg/nhg1.htm#p2 --213.6.96.154 20:32, 28. Nov 2005 (CET)

Diplom-Biochemiker

Hallo, leider kenne ich mich mit der Bearbeitung von Wikipedia-Seiten nicht aus, vielleicht kann ja jemand anderes den Grad Dipl.-Biochem. (Diplom-Biochemiker) in der Liste der Universitätsabschlüsse ergänzen. Vielen Dank!

DiplVO-KunstH NRW

Ich habe die Diplomgrade nach der Diplomverordnung für Kunsthochschulen in NRW ergänzt: § 1 (Fn 3)

(1) Diplomprüfungsordnungen von Kunsthochschulen können zum Abschluß eines künstlerischen Studiengangs die Verleihung folgender Diplomgrade vorsehen.

a) in persönlicher Form

Diplom-Bühnenbildnerin/Diplom-Bühnenbildner

Diplom-Bühnendarstellerin/Diplom-Bühnendarsteller

Diplom-Kirchenmusikerin/Diplom-Kirchenmusiker

Diplom-Musikerin/Diplom-Musiker

Diplom-Musikpädagogin/Diplom-Musikpädagoge

Diplom-Sängerin/Diplom-Sänger

Diplom-Tanzpädagogin/Diplom-Tanzpädagoge

oder

b) in unpersönlicher Form

Diplom in Bühnenbild

Diplom in Bühnendarstellung

Diplom in Kirchenmusik

Diplom in Musik

Diplom in Musikpädagogik

Diplom in Gesang

Diplom in Tanzpädagogik

Diplom in audiovisuellen Medien.

(2) Bestimmt die Diplomprüfungsordnung die persönliche Form des Grades, so sind die Diplomgrade an Frauen in weiblicher, an Männer in männlicher Form zu verleihen.

--89.51.3.92 16:23, 31. Okt. 2006 (CET)

Diplom-Architekt?

Von dem akademischen Grad "Diplom-Architekt" an deutschen Kunsthochschulen habe ich noch nie etwas gehört. Meines Wissens gibt es in Architektur-Fachbereichen immer den Dipl.-Ing. Da wäre ein Beispiel nötig, an welcher deutschen Kunsthochschule (an der ETH Zürich gibt es wohl Dipl. Architekten, aber das ist in der Schweiz!) dieser Grad verliehen wird. Nachtrag: Unwahrscheinlich ist dieser Grad auch, da man in der Architektenkammer sein muss, um sich Architekt nennen zu dürfen. Ich kenne eine Dipl.-Ing. (Architektur), die ihren Mitgliedsbeitrag nur deshalb zahlt, um sich Architektin nennen zu dürfen. --89.51.15.206 15:20, 19. Nov. 2006 (CET)

hallo, hier zur klarstellung. es gibt in deutschland kunsthochschulen, die heute bzw. in den vergangenen jahren den akademischen grad 'diplom-architekt' verliehen haben. die träger dieses grades sind und dürfen sich nennen: diplom-architekt (nur zusammen mit dem diplom- davor). als architekt (ohne alles) dürfen sie sich auch erst nach zwei jahren berufserfahrung und der anerkennung durch die kammer nennen.
wie gesagt, diesen grad gibt es nur von kunsthochschulen und nicht von technischen hochschulen/ technischen universitäten. das tut aber keinen abbruch daran, dass dieser grad existiert, so lange er verliehen wird/ wurde, die träger noch leben und kein gesetz die umwandlung dieses graden gesetzlich vorschreibt.
beispiele hierfür sind z.b. die kunsthochschule berlin, lerchenfeld hamburg, kunsthochschule nürnberg/münchen. im internet findet man auch eine ganze reihe von absolventen:
  • der langjährige Leiter des Freiburger Universitätsbauamtes, Diplom-Architekt Eckhard Bull
  • Tim Edler *1965 studierte Informatik und Architektur an der TU Berlin und graduierte 1994 als Diplom-Architekt.
  • Diplom-Architekt Peter Kaufmann, Kunsthochschule Berlin
  • Karl Hans Neumann, Aufbaustudium in Architektur an der Kunsthochschule Nürnberg/München unter den Professoren Sep Ruf und Friedel Steinmeyer. Abschluß: Diplom-Architekt.
  • Festvortrag von Diplom-Architekt Kaspar Kraemer, Präsident des Bundes der Deutschen Architekten
falls weitere beweise gebraucht werden, bescheid sagen. ansonsten revertiert schnellstens euren revert.Jbergner 11:40, 20. Nov. 2006 (CET)
Dankeschön für das Angebot: Eine Prüfungs- und Studienordnung wäre als Beweis ganz toll. Ürigends wo sind denn Deine Großbuchstaben? Haste keine oder willste keine? Hier jedenfalls eine Kopiervorlage für alle Fälle: A,B,C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O,P,Q,R,S,T,U,V,W,X,Y,Z Liebe Grüße --Joynty2 13:51, 20. Nov. 2006 (CET)
Hallo nochmal. Ich habe eher den Eindruck, daß der ominöse "Diplom-Architekt" eine inoffizielle (und damit eigentlich unzulässige) Wortschöpfung ist ähnlich "Diplom-Grafikdesignern" o.ä., die findet man auch häufig im Internet, offiziell sind das aber Diplom-Designer. In einem deiner Beispiele wird ein Absolvent der TU Berlin als "Diplom-Architekt" angeführt, dort wird aber laut Prüfungsordnung der Dipl.-Ing. (sic!) verliehen. (Quelle: betreffende Prüfungsordnung [1]). An der HfbK Hamburg wurde auch der Dipl.-Ing. verliehen. Die Kunsthochschule Berlin war ja eine DDR-Hochschule, es wäre eventuell vorstellbar, daß der Diplom-Architekt in der DDR verliehen wurde. Das müßte man mal recherchieren. Aktuell gibt es dort überhaupt keinen Studiengang Architektur. An der Kunstakademie München gibt es derzeit nur ein Aufbaustudium Architektur (Abschluss mit Zertifikat, kein Diplom), Akademie Nürnberg ist nicht mehr nachprüfbar, weil der Master eingeführt ist. Ich bin immer noch der Meinung, wenn der Diplom-Architekt in Deutschland verliehen werden würde, müßte als Nachweis eine Prüfungsordnung (gut, die sind nicht alle online) oder zumindest die Website eines Fachbereichs, der diesen Grad verleiht, verfügbar sein. Lasse mich gern eines besseren belehren, aber wie gesagt mit brauchbarer Quelle.LG--89.51.3.81 18:19, 20. Nov. 2006 (CET)

PS: nochwas gefunden: "Diplom-Architekt" Kaspar Kraemer ist auf seiner eigenen Homepage auch wieder Dipl.-Ing.: www.kaspar-kraemer.info und dann auf "Impressum".--89.51.3.81 18:25, 20. Nov. 2006 (CET) PPS: Tatsache, den Dipl.-Architekten gab es in der DDR (und nur dort), das Arbeitsamt klärt auf: [2]. Dann kann er doch wieder in die Liste eingefügt werden, aber mit DDR-Zusatz.--89.51.3.81 18:47, 20. Nov. 2006 (CET)

Ihr habt recht, das ist wie Diplom-Tierpsychologe, gabs Ärger bei VOX. (Das mit den GROSSBUCHSTABEN find ich ja süüüß) Küsschen eure --Sandramaus 21:05, 20. Nov. 2006 (CET)
Ich find das mit den Großbuchstaben höchstens frech. Zumindest ein bisschen viel Sarkasmus, um noch durch die Wikiquette-Tür zu passen. --Schmiddtchen 23:38, 20. Nov. 2006 (CET)
... Und ich fand's einfach witzig und hätte es nicht krumm genommen, dank "lieben Grüßen" usw. (Die Macht des gesichtslosen Internets.) Sagt, wollen wir nicht ein Meinungsbild dazu veranstalten!? (ebenfalls ohne Sarkasmus und in bester Laune:) Viele Grüße, Ibn Battuta 07:27, 18. Dez. 2006 (CET)

Cand?

Weiss eigentlich jemand, was die Abkürzung "cand." für den Abschluss des Vordiploms ausgeschrieben heisst? Also z.B. bei cand. Geogr.? --84.154.154.108 11:30, 27. Jan 2006 (CET)

candidatus--89.51.21.167 20:28, 2. Feb 2006 (CET)

Diplom-Religionswissenschaftler

Ich habe an der Universität Bremen Religionswissenschaft studiert. Damals war der Abschluss (in Bremen) noch das Diplom. Ich bin also Diplom-Religionswissenschaftler. Die Abkürzung dafür habe ich aber öffentlich noch nirgends entdecken können (ist halt ein sehr seltener, u.a. weil inzwischen veralteter, Titel). Wenn jemand weiß, ob es Dipl.-Rel.wiss., Dipl.-Rel.-wiss., Dipl.-Rel.-Wiss. oder sonstwie heißt, würde ich mich über einen Eintrag in den Artikel freuen. Eins noch: Im Internet kursiert (auf einer einzelnen Seite) die Abkürzung Dipl.-Reg.-wiss., was aber falsch ist, da es sich (wie ja auch im Artikel zu lesen) hierbei um Regionalwissenschaftler handelt. -- 194.95.117.68 13:21, 20. Mai 2010 (CEST)

Diplom-Sozialarbeiter

Zur Zeit steht im Artikel: Dipl.-Soz.arb. (FH) Diplom-Sozialarbeiter (FH) Dipl.-Soz.Päd. (FH) Diplom-Sozialpädagoge (FH) Weiß jemand, ob das große P und das kleine a bei Soz.Päd. / Soz.arb. wirklich korrekt ist? Wäre es nicht sinniger (und richtiger), beides groß zu schreiben, also statt Soz.arb. känftig ein Soz.Arb.? -- 79.251.111.117 21:36, 5. Mai 2012 (CEST)

Gute Frage, danke, Wiki schreibt Diplom-Sozialpädagoge/in (kurz: Dipl.-Soz.Päd. oder Dipl.-Sozialpäd.) http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Sozialp%C3%A4dagoge - ich stell das mal bei -arbeiter analog ein, d. h. mit Großbuchstaben: Soz.Arb. -- 79.251.111.165 02:56, 28. Mai 2012 (CEST)

Doktor

Liste der Doktorgrade überflüssig ?

Ist die Liste der Doktorgrade nicht überflüssig? Im Artikel Doktor existiert die gleiche Liste nochmal, allerdings vollständiger und gepflegter. Vielleicht sollte man einfach auf diese Liste verweisen ? --213.6.90.210 21:58, 29. Nov 2005 (CET)

...sehe ich genauso. Ein Verweis auf die Doktorliste im entsprechenden Artikel halte ich für sinnvoller, da, wie, vom Vorredener, gesagt, besser gepflegt. HausBräu 21:12, 30. Nov 2005 (CET)
...sehe ich nicht so. das hier ist schließlich eine List akademischer Grade Deutschlands. Der Doktor-Grad ist ein akademischer Grad und gehört somit in diese Liste. --Benutzer:SpencerHill 18:57, 14. Dez 2005 (CET)
Ich denke, dass die Liste der Doktorentitel gerade in die Auflistung der akademischen Grade gehört. M. E. ist der Dr.-Titel hierbei eine Unterkategorie der allgemeinen akademischen Grade. Dass der speziellere Eintrag der Doktorentitel mitunter besser gepflegt ist, ist dabei mehr recht als schlecht. Generell wäre es hierbei doch denkbar, bei der hiesigen Liste die einzelnen Unterkategorien (Diplom, Bachelor, Doktor etc.) lediglich zu benennen, und zu jedem einzelnen Grad einen spezifischen Eintrag, mit der genauen Auflistung der einzelnen Titel, zu gestalten. --Viaorbi 11:35, 14. Dez. 2007 (CET)

Dann sollte man sich vielleicht die Mühe machen, die Liste aus Doktor per copy&paste in diesen Artikel zu integrieren.--213.6.90.205 21:55, 28. Dez 2005 (CET)

Denkbar, in der Tat! --Viaorbi 11:37, 14. Dez. 2007 (CET)

Habe mir hierbei erlaubt, die Titel aus dem Artikel Doktor in die hiesige Aufzählung zu übernehmen, bis eine endgültige Lösung vielleicht mal gefällt wird. --Viaorbi 11:51, 14. Dez. 2007 (CET)

Doktor-Ingenieur oder Doktoringenieur ?

Im Artikel steht das erste, auf meiner Urkunde das zweite und in der Promotionsordnung steht: "Die Fakultät verleiht ... aufgrund eines Promotionsverfahrens den akademischen Grad Doktoringenieur (Dr.-Ing.).". Wer kann aufklären ? --Akustik 14:25, 10. Mai 2007 (CEST)

Vielleicht gibt das Deckblatt einer Arbeit zur Verleihung des akademischen Grades Doktor-Ingenieur Auskunft:
http://www.hauptmikrofon.de/theile/UEBER_DIE_LOKALISATION_deutsch.pdf
--87.160.222.173 23:45, 180. Mai 2007 (CET)
Ja, das ist ja gerade das ulkige: mal so und mal so. Aber warum ? --Akustik 06:44, 11. Mai 2007 (CEST)

Kategorie "Hauptgrad"

Die Kategorie "Hauptgrad" für verliehene Doktorgrade in Abgrenzung zu teils eher inoffiziellen Bezeichnungen wie Dres. oder Dr. mult. finde ich sehr, sehr unglücklich. "Hauptgrad" wird weder offiziell noch allgemein üblich gebraucht und ist wahrscheinlich speziell für diesen Artikel erfunden, impliziert auch assoziativ die Existenz von "Nebengraden" oder vielleicht "Ober- und Untergraden", in jedem Fall klingt es sehr schief. Unterteilung in "Doktorgrad" und "sonstige Bezeichnungen" wäre vielleicht schon etwas besser. Auch sollten offiziell verliehene Bezeichnungen wie "Dr. habil." und "Dr. des." von inoffiziellen Bräuchen wie "Dres." oder "Dr. mult." getrennt sein.--89.50.250.165 17:56, 4. Mai 2008 (CEST)

Die Erklärung für "Dr. rer. pol." ist m.E. falsch, denn in der Kategorie Unterscheidung nach Fächern im Artikel Doktor heißt die Erklärung "Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften". (nicht signierter Beitrag von 46.128.5.135 (Diskussion) 05:13, 10. Mär. 2013 (CET))

Bachelor

Bachelor/ Bakkalaureus

Sind Bakkalaureus und Bachelor nicht redundant? Zumindest der Artikel Bakkalaureus verweist auf Bachelor. Sollte das eine nur international sein, so ist in dem Artikel Bakkalaureus Überarbeitungsbedarf gegeben. DennisK 21:09, 14. Aug. 2007 (CEST)

Der Bakkalaureus ist die ins Deutsche übersetzte Bezeichnung für einen Bachelor. Deutsche Hochschulen dürfen diese Bezeichnung anstelle des Bachelors verleihen, diesen allerdings nicht mit englischen Wörten mischen. In der Regel verwenden deutsche Hochschulen die Bezeichnung Bachelor. Der Absolvent darf den akademischen Grad dann auch nur so tragen wie in der Urkunde der verleihenden Hochschule angegeben. Sie sind also nicht das selbe und dürfen nicht ausgetauscht werden, sind aber rechtlich gleichgestellt. --Bartian 10:58, 6. Sep. 2007 (CEST)
Falsch! Der Bakkalaureus wurde schon im Mittelalter vergeben; es war seinerzeit der erste zu erwerbende akademische Grad... -- Kochel86 22:56, 15. Feb. 2011 (CET)

Lt. KMK nicht zulässige Bachelorgrade

Die im Artikel aufgeführten Grade BBA, BBA&E und BBI sind lt. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008 keine in Deutschland zulässigen Abschlussbezeichnungen. Woher stammt denn diese Angabe? Bitte überprüfen und ggf. entfernen! -- Kochel86 22:56, 15. Feb. 2011 (CET)

Master

M.A.

Heißt M.A. wie unter Master beschrieben Master of Arts oder heißt es wie unter Magister beschrieben Magister Artium?--Alaffa 13:19, 29. Jul 2005 (CEST)

Beides! Das scheint zwar auf den ersten Blick etwas verwirrend, aber da beide Abschlüsse als gleichwertig gelten und ausserdem auch beide in den Geisteswissenschaften vergeben werden, ist das nicht weiter tragisch.
Darüber hinaus bedeuten auch beide Versionen ein und dasselbe: Meister der Künste.129.13.186.1 11:37, 4. Mär 2006 (CET)

Master of Business Consulting

Muss er nicht korrekterweise Master Business Consulting heissen, also ohne das "of"? S. dazu exemplarisch [3] (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von DennisK (DiskussionBeiträge) 14:12, 4. Okt. 2007 )

Die von Dir zitierte Website ist keine Originalquelle und kann sich nichtmal auf eine Aussage einigen. Zu Beginn heißt es „Abschluss: MBA“, später „Ihr Abschluss ‚Master of Business Consulting‘“. Von einem Abschluss (Hochschulgrad) namens „Master Business Consulting“ ist gar nicht die Rede, das ist wohl in der Überschrift eher als Kurzform für Master[studiengang] „Business Consulting“ gemeint. Mastergrade ohne of sind auch nicht üblich.
Die Aussagen der Webseite sind aber sowieso nicht korrekt, da die Hochschule Wismar derzeit nur einen nicht-konsekutiven „Masterstudiengang Tax and Business Consulting“ [4] mit dem Abschluss „Master of Tax and Business Consulting“ (M.TBC.) anbietet PrO vom 16.03.2007 § 26.
Ich kann nur davon abraten, unseriöse Webseiten als Informationsgrundlage für Masterstudiengänge zu nutzen.
Einen „Master of Business Consulting“ scheint es in ganz D nicht zu geben, der Artikel muss dringend überarbeitet werden. Er hat eine ganze Flut von internationalen Graden, die in D nicht vergeben werden und in einem Artikel „Liste akademischer Grade (Deutschland)“ fehl am Platze sind.
--Bartian 13:13, 16. Okt. 2007 (CEST)
Ps. Bitte signiere Deine Beiträge (Wikipedia:Signatur).

FH in Klammern hinter den Abschlüssen

Durch die Anerkennung der FH-Abschlüsse auf europäischer Ebene soll angeblich die Pflicht, das FH in Klammern hinter dem Titel zu führen, z. Bsp. Dipl.-Ing (FH), entfallen sein.

Im Gegenzug sollen die Inhaber von Universitätsabschlüssen das Recht haben, nun hinter ihren Titeln zu klammern, also etwa Dipl.-Ing (Univ.).

Wer weiß mehr darüber?

Frank (nicht signierter Beitrag von 87.234.201.94 (Diskussion) 18:08, 10. Jan. 2008)

  • Das ist ein Gerücht, das seit langem herumgeistert, aber jeder realen Grundlage entbehrt. Das Gerücht kommt glaub ich aus Österreich, wo ursprünglich geplant war, die neuen Bachelors und Masters an den dortigen FHs mit FH-Klammer zu verleihen, was dann gekippt wurde. Darauf gab es Zeitungsmeldungen "FH-Zusatz bei akademischen Graden entfällt", das bezog sich aber wohlgemerkt nur auf die neu eingeführten BA/MA-Grade und auch nur auf Österreich. Das (univ.) wird m.W. nur in Bayern zur Kennzeichnung von Universitätsdiplomen mitverliehen, kann man sich also auch nicht selbst verleihen. Wenn sich was geändert hätte, gäbe es dazu einen Gesetzestext. Der FH-Zusatz ist also weiterhin Pflicht.

--193.174.241.225 00:03, 16. Mär. 2008 (CET)

Die Aussage von 193.174.241.225 ist richtig, sogar Professoren verbreiten teilweise dieses Gerücht und blamieren sich so in völliger Unkenntnis der Rechtslage.
Allerdings: Bachelor- und Mastergrade werden in D nicht mit einem Zusatz über die Hochschulart wie (FH) verliehen, da für alle Hochschularten die selben Anforderungen gelten (insbesondere Studiendauer) - beim Diplom ist das anders, das FH-Diplom war anders konzipiert.
Der FH-Zusatz wird also nur bei FH-Diplom-Studiengängen verliehen und ist dann Pflicht, da in Deutschland die Grade so geführt werden müssen, wie sie verliehen wurden. Regelungen, dass irgendetwas bei verliehenen Graden entfällt, oder dazu gesetzt werden kann, gibt es nicht.
Also: Diplom (FH) bleibt so (Zusatz darf nicht weggelassen werden); Diplom (univ.) wird nur an einigen bayerischen Unis verleihen (darf man sich nicht selber verleihen); Master und Bachelor war in D immer ohne Zusatz.
Grüße, --Bartian 12:54, 16. Mär. 2008 (CET)

Doppelte und fehlende Diplomgrade

Der Dipl.-Oecotrophologe FH ist 2 x in der Liste enthalten. Ein Irrtum? Der Gesundheitswirt und der Gesundheitswissenschaftler fehlen ganz. (Siehe BERUFENET.de)--84.46.19.242 17:03, 26. Jan. 2009 (CET)

Berufenet ist leider keine qualitativ akzeptable zuverlässige Quelle was solche Informationen angeht. Öfter werden auch die Namen von Studiengängen mit dem Abschlussgrad verwechselt. Daher bitte andere Quellen anführen, am besten Prüfungsordnungen. Grüße --Bartian 19:59, 26. Jan. 2009 (CET)

Hierarchie der Abschlüsse?

Aus dem Artikel ist leider nicht ersichtlich welche Titel einen höheren Wissensumfang beinhalten.
Freiwillige vor!
-- 93.220.57.6 21:43, 18. Jun. 2009 (CEST)

Das könnte man höchstens an der Studiendauer (Regelstudienzeit) festmachen. Dann wäre es so:

  • A3 - Diplom (DH) - 6 Semester, nur Nachgraduierung vom Diplom (BA)
  • A3/A4 - Bachelor - meist 6 Semester, selten 7 oder 8
  • A4 - Diplom (FH) - 8 Semester
  • A5 - Diplom - 8 bis 10 Semester, je nach Studiengang
  • A5 - Magister - meist 9 Semester
  • A5 - Lizentiat - 8 bis 10 Semester
  • A5/PGS - Master - meist 10 Semester (konsekutiv), seltener 9 oder 8
  • D1 - Doktor

--Bartian 14:25, 16. Jan. 2010 (CET)

FEHLENDER Akademischer Grad Diplom Betriebswirt (DH)

Die Berufsakademie in BW wurde vor kurzem zur Dualen Hochschule transformiert. Damit gibt es nun auch den akkreditierten Abschluss "Diplom(DH)", wobei das DH für die duale Hochschule steht. Diesen Abschluss selber kann man nicht erwerben, er kann lediglich durch eine Umwandlung eines schon erteilten Diplom (BA) in ein Diplom (DH) ausgegeben werden. Die Titel fehlen damit in der Liste der akademischen Grade.

Durch die Umwandlung erhalten die ehemaligen BA Absolventen einen vollwertigen akademischen Grad.

Nachzulesen bei:

http://www.die-duale-hochschule-kommt.de/haeufig-gestellte-fragen/ Merkblatt!

sowie

"Zweite Gesetz zur Umsetzung der Foederalismusreform im Hochschulbereich" , §7.

Bitte die entsprechenden Grade nachtragen!

Vielen Dank!

-- 85.183.145.219 15:29, 19. Jul. 2009 (CEST)

FEHLENDE Hochschule -> Duale Hochschule

Aufgrund der Umwandlung und Zusammenführung aller baden-württembergischen Berufsakademien in die so genannte Duale Hochschule, wäre auf der Seite aus meiner Sicht noch eine weitere Rubrik DUALE DOCHSCHULE einzufügen. Hier könnten dann die in diesem Zusammenhang in einen akademischen Grad umgewandelten Abschlüsse der DH aufgeführt werden:

Diplom-Betriebswirt (DH) Diplom-Ingenieur (DH) Diplom-Informatiker (DH) Diplom-Wirtschaftsinformatiker (DH) Diplom-Wirtschaftsingenieru (DH)


Viele Grüße! (nicht signierter Beitrag von 62.159.254.226 (Diskussion | Beiträge) 11:28, 23. Jul 2009 (CEST))

Unterschiedliche Schreibweisen

Einige Grade sind hier mit Punkten angegeben, andere nicht, z. B. "MBE" und "M.B.L.". Was steckt dahinter? Kann man alle mit und ohne Punkte schreiben, wie man gerade Kleingeld hat? ;-) --BuSchu 10:42, 27. Jan. 2010 (CET)

Studienrichtung im Zusammenhang mit Bachelor

Wie kann ich denn jetzt sagen das ich an einer Hochschule mit Bachelor Abschluss zum (angenommen) Medieninformatiker geworden bin ? Die beiden Bezichner "Dipl.-Medieninf." und "Dipl.-Medieninform. (FH)" würden ja beide nicht passen. Einfach nur das "Dipl." wegfallen lassen oder wie ? Gibt's da eine regelung für die ganzen Bachelor sachen, also wenn man zusätzlich zum B.Sc. auch noch die Studenrichtung angeben will ? Vor allem, wieso gibt's kein einheitliches kürzel für Medieninformatiker ? -- 89.247.87.220 03:41, 5. Jun. 2010 (CEST)

Diese ganzen Präfix-Informatikstudiengänge (Wirtschafts-, Medien-, Verwaltungs-, Sport-, Medizin-, Bio-, ...) häufen sich ja so inflationär. Würde man für jeden ein eigenes Kürzel festlegen wollen, gäbe es m. M. nach nur Verwirrung wegen vieler doppelt vergebener Kürzel.

-- 93.104.37.62 21:48, 3. Jun. 2011 (CEST)

Dr. rer. nat.

"Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, oft auch der Mathematik, Informatik, Pharmazie oder Psychologie"

Die Formulierung 'oft auch' ist irreführend: Bei Mathematik, Informatik, ... handelt es sich ja um Naturwissenschaften. Es ist sozusagen ein Oberbegriff, keine alternative Bedeutung.

-- Nightblaster 19:56, 3. Jun. 2011 (CEST)

Mathematik ist k e i n e Naturwissenschaft. Gleiches gilt für Informatik. Hemeier (Diskussion) 12:33, 25. Nov. 2012 (CET)

Duale Hochschule

Es sollte erwähnt werden dass, diese Grade nicht mehr von der DHBW verliehen werden, da vollständig auf Bachelor/Master umgestellt wurde. --Murata 17:26, 10. Aug. 2011 (CEST)

FEHLENDER akademischer Grad > Diplom-Kulturarbeiter (FH) <

Es gab die Möglichkeit, den akadem. Grad eines Diplom-Kulturarbeiters (FH) nach § 2 Abs. 5 der Studien- und Diplomprüfungsordnung (StuDPO) des Studiengangs Kulturarbeit der Fachhochschule Potsdam, i.d.F. vom 11.03.2008 zu erlangen. Desweiteren gab/gibt es die Möglichkeit der Nachdiplomierung zum "Diplom-Kulturarbeiter (FH)" für ehemalige Absolventen des 8-semestrigen Fernstudiums der DDR-Fachschule für Klubleiter Meißen-Siebeneichen. (nicht signierter Beitrag von 94.222.27.19 (Diskussion) 17:27, 27. Jun. 2012 (CEST))

Ergänzung "Univ." aufführen oder streichen?

Nach Art. 66 BayHSchG (1) muss der Diplomgrad an bayerischen Universitäten um "Univ." ergänzt werden. Rechtfertigt dies, dass solche Diplom-Grade in der Liste zusätzlich zu dem Grad ohne "Univ." aufgeführt werden? Ich vermute, dass der Großteil der Grade sowohl in Bayern, als auch in den anderen Bundesländern erlangt werden kann. Dann müssten diese Grade "doppelt" (mit und ohne "Univ.") aufgeführt werden. Ich spreche mich der Einfachheit halber dafür aus, am Anfang auf die bayerische Regelung hinzuweisen und in der Liste auf das "Univ." im Sinne der Vereinfachung zu verzichten. Ich freue mich auf Meinungen und Kommentare! Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 03:16, 2. Sep. 2012 (CEST)

Ich war mutig... -- Phil1881 (Diskussion) 13:29, 25. Aug. 2013 (CEST)

Dipl. Verww

Es scheint ein Dissens zwischen einer Aufassung einer IP und mir zu geben, über die Existenz diese Titels (respektive Abkürzung). Bevor hier ein Diskurs über ständige Änderungen ausgetragen wird, soll hier die Klärung des Umstandes herbeigeführt werden. Ich kenne hierfür die Abkürzungen Dipl.-Verww. sowie Dipl.-Verw.-Wirt(in).

Um dies mit ein paar Quellen zu unterfüttern:

  • der Duden kennt zwar den Dipl.-Verww. nicht aber den Dipl.-Verw.
  • ebenso die vermutlich weniger reputable Quelle des Woxikon

Zusätzlich bitte ich die beiden Abk. Dipl.-Verww. und Dipl.-Verw. zu googlen oder einer aquivalenten Suchmaschine zuzuführen und die Ergebnisse unter dem hier zu diskutierenden Sachverhalt zu analysieren.

Abschließend finde ich es schade, dass nach dem ich die erste Änderung mE begründet rückgängig gemacht habe, dies nun von der IP ebenfalls vorgenommen wurde, ohne zuvor eine Diskussion darüber anzustoßen - natürlich muss auch bemerkt werden, dass ein Verleihungsurkunde ebenfalls eine Quelle sein kann, doch sollte dies trotzdem einer Prüfung unterzigen werden, liegt vielleicht hier ein Sonderfall an der ausstellenden Hochschule vor? Besten Gruß --Gmünder (Diskussion) 16:52, 23. Nov. 2012 (CET)

Sollte kein Gegenargument angeführt werden, ist in Kürze die Abkürzung Dipl.-Verww wieder herzustellen.--Gmünder (Diskussion) 12:07, 25. Nov. 2012 (CET)
Bei Zweifel und dem Bedürfnis eine weitere Änderung an dieser Abk. herbei zu führen, bitte hier erst darüber diskutieren! --Gmünder (Diskussion) 10:30, 27. Nov. 2012 (CET)

wiss. oder w.

Kann jemand belegen, dass akademische Grade die auf "Wissenschaftler" enden mit "wiss." abgekürzt werden, wie im Artikel behauptet, und nicht mit "w."? In der Prüfungsordnung

um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wie lösen wir diesen Widerspruch? Beide Varianten im Artikel anzugeben, ist nur korrekt, wenn es auch belegt werden kann, dass es Prüfungsordnungen oder sonstige Dokumente gibt, aus denen hervor geht, dass beide Abkürzungen verwendet werden. Hat jemand einen Lösungsvorschlag? --Berlinschneid (Diskussion) 00:34, 27. Jun. 2015 (CEST)