Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Bad Wimpfen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peewit in Abschnitt Eine Randbemerkung
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Hinweise

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Hallo Schmelzle, ich hoffe es ist okay hier meine zwei Cent zu deinem Listenentwurf anzumerken. Du führst hier lt. Einleitungstext auch von den Denkmalschützern als erhaltenswerte Gebäude eingeschätzte Objekte auf. So wie sich mir das darstellt, sind das einfach Gebäude, die Denkmalqualität haben, aber keinem rechtlichen Schutz unterstehen. Damit habe ich mehrere Probleme: 1. wird das in deiner Liste nur bedingt aufgeführt, meiner Meinung nach sollte der Aspelt mindestens sortierbar sein, optimaler wäre es vielleicht, diese Objekte ganz wegzulassen oder sie in einer extra Tabelle, unter den richtigen Denkmalen, zu platzieren (so in der Art Gebäude die beim Denkmalpflegerischen Werteplan als "erhaltenswert" eingestuft wurden) . Und 2. und das halte ich für kritischer: da solche Gebäude keinem Schutz unterstehen, kann es, wenn ich das richtig verstehe, so ein Gebäude sein erhaltenswert von Heute auf Morgen verlieren. Und das bekommt dann wohl erst mal niemand mit. Frühestens eine erneute Einschätzung eines Denkmalschützers wird das feststellen, die dann aber wohl kaum nach außen kommuniziert wird. Falls du also wert darauf legst, diese Gebäude aufzuführen (was ich nicht für schlecht halte), dann wäre mein Favorit eine zweite Tabelle unter den richtigen Denkmalen. Was meinst du? Ein Denkmalschützer schreibt hier 2004, bezogen auf die Gesamtanlagen nach § 19 im Regierungsbezirk Stuttgart: „Hier haben bereits 15 historische Stadtkerne, denen 1983 noch Gesamtanlagenqualität bescheinigt wurde, ihre Denkmalbedeutung inzwischen eingebüßt.“ Und das meine ich: Objekte verlieren sang- und klanglos ihre Denkmalbedeutung. Die sollten dann nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung (bspw. durch Auslagerung in eine extra Tabelle mit entsprechender Überschrift, usw.) neben den ausgezeichneten Kulturdenkmalen stehen. Viele Grüße --Pustekuchen2014 (Diskussion) 23:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Es hat seine Gründe, warum die "erhaltenswerten" mit im Werteplan stehen, und diese Gründe beziehen sich meist auf die Umgebung, da die Gebäude z.b. Ein Ensemble mit den angrenzenden Gebäuden bilden oder wie die Nachbargebäude auch auf der Stadtmauer sitzen. Ich folge daher der Quelle und möchte keine subjektive Sondersortierung einführen. Sobald die Tabellenvorlage eine Spalte nach Status hat, kann man das dann in der Tabelle sortieren sofern man möchte.-- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 00:02, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Und PS: als Besitzer von einem der (denkmalgeschützten) Objekte der Liste kann ich dir versichern, dass sich auch im Status der geschützten Objekte öfter mal was ändert. Vor 15 Jahren war der Denkmalstatus einiger der Objekte der Liste noch anders als heute, auch ohne dass man die Besitzer informiert oder das irgendwie breit publiziert. Von daher halte ich es auch für sinnvoll den Staus nach den vorliegenden Quellen so genau wiederzugeben wie möglich, um wenigstens den Bestand nach den Werteplänen von 2008/09 zu dokumentieren.---- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 00:09, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Natürlich hat das seine Gründe und natürlich ändert sich auch an geschützen mal etwas. Aber im Gegensatz zu geschützten Objekten, ist es vielleicht wahrscheinlicher, dass diese irgendwann nicht mehr erhaltenswert sind und diese Änderung dann durch unser Raster fällt und womöglich diese Objekte auf ewig in der Liste verbleiben während ein abgegangenes oder sonstwie nicht mehr unter Denkmalschutz stehendes Objekt "vorschriftsgemäß" auf der Liste gekennzeichnet wird. Deswegen und weil es eben keine richtigen Denkmale sind, hätte ich sie ein wenig separiert. Aber mit einer extra Spalte zur Sortierung sollte das ja auch halbwegs gelingen. --Pustekuchen2014 (Diskussion) 00:17, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Paragraphen

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Ich fang mal hier an. Mein Konzept sieht vor, die BW-Vorlage (aber nur diese, nicht alle anderen) um einen Parameter

|DSchG = 2

oder so zu erweitern. Vielleicht auch um zwei.

|DSchG = 2
|Art   = Brunnen

Aktuell kommen die folgenden Schreibweisen in deiner Tabelle vor:

  • § 2 DSchG
  • § 2 DSchG (Bauteil)
  • § 2 DSchG (Bauteile)
  • § 2 DSchG (Brunnen)
  • § 2 DSchG (Gebäude)
  • § 2 DSchG (Sachgesamtheit)
  • § 28 (2) DSchG (Gebäude)
  • § 28 (P*) DSchG (Gebäude)
  • § 28 DSchG (Gartenfläche)
  • § 28 DSchG (Gebäude)
  • § 28 DSchG (Kleindenkmal)

Fragen dazu:

  • Ist das erste ein Versehen?
  • In § 2 steht nur „Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen“. Ist eine weitere Unterteilung nach „Brunnen“ etc. dann nicht etwas theoriefindend? Gehört das nicht eher in die Beschreibung? So wirkt es, als ob das Gesetz diese Klassifikation vorgeben würde.
  • Was ist „(P*)“?

--TMg 00:43, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo hier TMg. :-) Das P* wird wohl dies hier heißen: „Bei den mit P gekennzeichneten Objekten kann die Denkmaleigenschaft erst nach einer eingehenderen Prüfung endgültig festgestellt oder ausgeschlossen werden. Die Prüfung erfolgt, wenn am Objekt Veränderungen geplant sind.“ So steht es glaube ich auf so ziemlich jeder Denkmalliste aus Baden-Württemberg.
Wegen der Klassifizierung der Denkmale ist es so eine Sache. Da muss man auch erstmal dahinter steigen, weil Objekte, so wie es sich mir erschließt, nach mehreren Paragraphen geschützt sein können. Bspw. gibt es Objekte nach § 12 oder 28 die zusammen mit etwas anderem eine Sachgesamtheit bilden. Die Sachgesamtheit ist dann, wenn ich richtig liege, nach § 2 geschützt, das einzelne Objekt dann aber auch noch nach § 12 oder 28. Speziell wegen der Klassifizierung noch mal: schau dir mal diese PDF S. 52 an. Ich denke daran könnte man sich orientieren. Viele Grüße und gute Nacht. --Pustekuchen2014 (Diskussion) 01:36, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Bezeichnungen sind aus der Quelle übernommen. Alle von mir gelisteten Objekte sind außerdem Teile der Gesamtanlage nach § 19 DSchG. Grüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 11:43, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Eine Randbemerkung

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"Eine Liste aller Kulturdenkmale der ... (in jeder Stadt und Gemeinde in BW zu ergänzen) ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich, da man nach der Bestimmung des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg „ein berechtigtes Interesse nachweisen muss“, um als Bürger Informationen über die Kulturdenkmale zu bekommen." Das ist die Lage. Spricht man dieses Problem zum Beispiel in Diskussionen im Zusammenhang mit dem Foto-Wettbewerb "Wiki loves monument" an, wird nach Kräften alles heruntergespielt, um zu verschleiern, dass es in diesem Wettbewerb keine Chancengleichheit gibt. Eine der vielen Peinlichkeiten in diesem Projekt. Ich selbst würde ohnehin an einem solchen Wettbewerb nicht teilnehmen, zumal mir die kostspielige Ausrüstung fehlt. Und in meiner Heimatregion komme ich, wenn ich will, natürlich schon an die Informationen. Es geht mir darum, dass es in solchen Wettbewerben generell kein Gleichgewicht gibt. Und dass es an der erforderlichen Offenheit, Klarheit und Ehrlichkeit fehlt. Das hat jetzt nur begrenzt mit Bad Wimpfen, der alten Stauferstadt, zu tun. Wenn ihr wollt, könnt ihr diese meine Randbemerkung gerne löschen. Aber gesagt werden musste es. --Peewit (Diskussion) 00:16, 23. Nov. 2017 (CET)Beantworten