Diskussion:Lothar König (Pfarrer)/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gmünder in Abschnitt Weblink auf ND
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieses Archiv besitzt eine relevante Versionsgeschichte, da zum Beispiel die Artikel-Diskussionsseite hierher verschoben wurde. Es soll deshalb nicht gelöscht werden!

aktuelle Quellen und Berichte

[Quelltext bearbeiten]

aktuelle Quelle zur Anklageerhebung mit einigen anderen allgemeinen Informationen über den Pfarrer: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/jugendpfarrer-lothar-koenig-ist-angeklagt-wegen-landfriedensbruch-a-889345.html (nicht signierter Beitrag von 91.43.219.229 (Diskussion) 13:22, 2. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

weitere Quellen, die man nach Ende des Prozesses eventuell für eine zusammenfassende Beschreibung des Prozesses brauchen könnte:

Prozessberichterstattung

[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Sollte man mit dem Ausbauen des Prozessabschnitts nicht lieber abwarten, bis der Prozess abgeschlossen ist und ein Ergebnis vorliegt, statt jetzt schon mehr oder weniger willkürlich recht lange Zitate in den Abschnitt einzufügen? Es sind ja nicht mehr viele Prozesstage und ein Urteil steht kurz bevor. Da könnte man dann auch zusammendfassend in allgemeiner Sprache ein bissl was mit einfügen, inwiefern und was speziell am Prozess oder der Staatsanwaltschaft medial kritisiert wurde. Aber solche recht langen Vollzitate aus Medien halte ich in den meisten Fällen nicht für sehr geeignet, auch da bei Zitaten, die sich über mehr als ein oder zwei Sätze erstrecken, auch noch ein paar Urheberrechtsfragen zu beachten sind. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 22:53, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich bin zwar nicht so sicher, dass das Urteil kurz bevorsteht. Ob am 20. Juni die Plädoyers gehalten werden, ist noch nicht sicher, siehe Livebericht von heute. Ansonsten hast Du aber recht. Ein paar Links für diejenigen, die sich aktuell informieren wollen, sollten reichen. --Rita2008 (Diskussion) 23:13, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Hmm, ich dachte, es wären nur 7 Verhandlungstage angesetzt worden, aber vielleicht hab ich das auch mit irgendeiner anderen Sache verwechselt. Ich verfolge das nur nebenbei. Wie auch immer - ich werde das mit dem langen Zitat mal ein bisschen umarbeiten und auch den Benutzer Neun-x drauf hinweisen, damit er sich nicht auf den Fuß getreten fühlt. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 00:04, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten
ziemlich eindeutig, dass sich die anklagende staatsanwaltschaft massiv verhoben hat. --FT (Diskussion) 02:00, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die Angaben, wer sich alles mit König solidarisiert finde ich schon wesentlich und nicht bedeutungslos für die Prozessberichterstattung. --Rita2008 (Diskussion) 15:16, 1. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Für die Prozessberichterstattung ist das sicher von Bedeutung aber nicht für den Prozess. Falls es brauchbare Quellen für die Rezeption des Prozesses gibt, wäre ein Abschnitt dazu sicher nicht schlecht. Allerdings Newsticker- und Listenmäßig aufzuführen, wer alles für König Partei ergreift (was für sich schon nicht neutral ist - wenn dann sollten auch kritische Stimmen zu Wort kommen) halte ich für einen Fehler. Gruß. --Tavok (Diskussion) 15:40, 1. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Du kannst gern kritische Stimmen zufügen, wenn es welche gibt. Nach der Aussetzung des Prozesses ist es aber eher unwahrscheinlich, dass noch jemand ernsthaft an seine Schuld glaubt. --Rita2008 (Diskussion) 17:32, 2. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ob es kritische Stimmen gibt weiß ich nicht, glaube ich nicht und ist mir auch letztlich egal: Was mich gestört hat war die einseitige Fokussierung. Allerdings bin ich nicht einverstanden, dass jetzt wieder Prozess und Prozessberichterstattung/Reaktionen der Öffentlichkeit durcheinandergehen. Dies um so mehr als es jetzt so aussieht, als wäre der Prozess aufgrund der Einstellungsforderungen der Öffentlichkeit ausgesetzt worden, was gleich doppelt falsch ist: Zum einen resultiert das ganze aus einem imho gut begründeten Antrag der Verteidigung über den juristisch sauber entschieden wurde und zum anderen sind Aussetzung und Einstellung nicht das selbe. --Tavok (Diskussion) 17:59, 2. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

NSU

[Quelltext bearbeiten]

Einer breiteren Öffentlochkeit außerhalb Sachsens wurde er vor allem durch Presseberichte zum Thema Nationalsozialistischer Untergrund und seine in die 90er Jahre zurückreichenden gegen diese gerichteten Aktivitäten bekannt, ein Thema, das hier im Artikel völlig ausgeklammert wird.--14.56.166.130 06:08, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ergänzt und mit Einzelnachweisen belegt. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 14:06, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Video-Quelle

[Quelltext bearbeiten]

Es geht um diesen Einbau eines Weblinks und um diesen Revert des Einbaus mit der Begründung Nachweis eines legalen Uploads bei Youtube erforderlich. Der Nachweis ist in diesem Falle leicht erbracht, denn hochgeladen wurde das Video [1] vom offiziellen youtube-Kanal des ZDFs [2]. Legal ist es also definitiv. Mittlerweile wurde ja hier das Video dann aus der ZDF-Mediathek verlinkt. Grundsätzlich bin ich bei Verlinkungen auf youtube-Videos auch kritisch und vorsichtig, vor allem wenn es Privatkanäle sind. Der ZDF-Kanal ist aber der offizielle youtube-Kanal des ZDF. Das wäre also OK und das wird in ein paar Wochen auch wieder eingebunden werden. Denn normalerweise muss das ZDF (und jeder andere öffentlich-rechtliche Sender) die Beiträge nach bestimmten Zeitfristen (sehr kompliziert ---> Depublizierung) aus seinen Mediatheken herausnehmen. Deswegen gehen die öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend dazu über, ihre Beiträge neben den Mediatheken zusätzlich auf youtube hochzuladen. Da youtube kein öffentlich-rechtliches, sondern ein Privatunternehmen ist, gilt dort der Depublizierungszwang nämlich nicht. Das youtube-Video des ZDF-youtube-Kanals wird also noch lange legal abrufbar sein, während es aus der ZDF-Mediathek aufgrund des Depublizierungszwangs für öffentlich-rechtliche Internetseiten schon längst verschwunden ist. Spätestens dann kann und muss man den Weblink von der ZDF-Mediathek wieder auf das Video im youtube-Kanal des ZDFs umbiegen, wenn man den Videobeitrag im Artikel erhalten will. Im Prinzip könnte man auch jetzt schon den Weblink umarbeiten nach dem Prinzip "xy-Video auf der ZDF-Mediathek (Link), auch abrufbar auf ZDF-youtube-Kanal (Link)". Dann ist sichergestellt, dass der youtube-Link nicht vergessen wird, wenn das Video aus der Mediathek raus ist. Wenn hier keiner Einspruch einlegt, dann werde ich das so umändern. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 19:38, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Einspruch. Der Video-Link gehört überhaupt nicht in den Abschnitt, weil er WP:WEB nicht entspricht. (als Einzelnachweis im entspr. Kontext eher relevant) Die Urheberrechtsfrage ist unerheblich. -- Paul Peplow (Diskussion) 15:41, 2. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Aussetzung des Prozesses

[Quelltext bearbeiten]

Sollte diese Nachricht nicht besser in den Abschnitt Prozess verlegt werden. In der Einleitung steht bis jetzt zutreffend Verfahren und medienwirksam war die Sache ja auch schon im Ermittlungsverfahren. Entsprechend sollte die Aussetzung m.E. auch zum Prozess verlegt werden. Sobald der Beschluss und die Reaktionen von Verteidigung und Anklage darauf bekannt werden, dürfte in den Medien zudem das große Spekulieren um die Auswirkungen der Entscheidung losgehen und das dürfte auch weiter unten besser aufgehoben sein als in der Einleitung. Gruß. --Tavok (Diskussion) 14:46, 2. Jul. 2013 (CEST) http://www.berliner-zeitung.de/politik/nach-anti-nazi-demo-prozess-gegen-jenaer-jugendpfarrer-geplatzt,10808018,23566880.html (nicht signierter Beitrag von 82.83.227.188 (Diskussion) 10:23, 4. Jul 2013 (CEST))Beantworten

Burschenschafter/Corps-Student/Korporierter

[Quelltext bearbeiten]

Serten hat recht, "Korporierter" ist der gemeinsame Nenner beider verfügbarer Quellen. Keiner derer, die wieder auf "Burschenschaft(l)er" revertiert haben, hat einen Grund für diese Selektion angeführt. Also bitte einen stichhaltigen Grund dafür hier nennen. --Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Waschl87 (Diskussion) 09:30, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Seit Tagen Editwar um ein einzelnes Wort, sowie stupides Rein- und Rausrevertieren kurzer Angaben. Ich habe den Artikel erst einmal für eine Woche geschützt. Vielleicht schaffen es die Revertierer ja jetzt, sich hierherzubemühen und sich auf einen Begriff zu einigen. Sonstige Änderungen bitte ebenfalls hier vorschlagen. Bei einer Einigung kann der Artikel auch vorzeitig wieder freigegeben werden. --Stepro (Diskussion) 20:41, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Streit ist doch völlig bescheuert. In dem einen Zeitungsartikel steht "Burschenschaftler", in dem anderen "Corps-Student" - mit anderen Worten: Die Schreiberlinge wußten es selbst nicht so genau. Daß der sogenannte LH daraus eine Verschwörungstheorie backt und alle über dieses hingehaltene Stöckchen springen, ist für mich völlig unverständlich. --Sakra (Diskussion) 21:04, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Hier werden zwei sich widersprechende Quellen im Artikel angegeben. Damit ist eine dieser Quellen definitiv falsch und hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen. Es sollten daher beide Quellen entfernt werden. --Heiner Strauß (Diskussion) 01:07, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Weitere Quellen, die die Info aufgreifen

Ich belasse es mal bei diesen drei, wer noch mehr will, der gurgle selber. --Ulitz (Diskussion) 20:34, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Gilt hier eigentlich WP:BLG?

[Quelltext bearbeiten]

Hier sind ja die abenteuerlichsten Quellen eingearbeitet worden:

  • soligruppe.jg-stadtmitte.de/
  • www.dtoday.de/
  • www.jenapolis.de
  • Jungle World ...

-- Paul Peplow (Diskussion) 21:23, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Linksextremistische Plattformen sind in diesem Projekt als Quelle grundsätzlich zulässig. --Sakra (Diskussion) 22:49, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Aber Rechte Quellen(nicht Rechtsextremistische) werden rausgeschmissen? Hat nichts mit diesem Artikel zu tun, aber extremistische Plattformen als grundsätzlich zulässig zu bezeichnen, egal ob links oder rechts finde ich fragwürdig. Als Grundlage zur Diskussion vielleicht. Aber doch nicht als Primärquelle. Hier wollen sich Menschen ein neutrales Bild machen, wenn sie das nicht neutral formuliert haben wollen, ok, dann muss das aber offen ersichtlich sein dass es sich hier um einen Antifa-Artikel handelt. --188.193.43.9 15:58, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Leider gibt es Themen, die von den Mainstream-Medien verschwiegen werden. --Rita2008 (Diskussion) 18:00, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Mit Verlaub, aber TLZ, OTZ, MDR und n-tv berichten laut google-news durchaus über die aktuelle Geschichte, während die „Alternativmedien“ wie RTdeutsch und Nachdenkseiten da eher schweigen. --Feliks (Diskussion) 20:15, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dei Webseite der Jungen Gemeinde Stadtmitte in Jena, Königs Arbeitsplatz, wenn man so will, ist also "linksextremistisch"? Kann das mal jemand der evangelischen Kirche mitteilen? Die Junge-Gemeinde-Gruppe, die mit "ihrem" Pfarrer Solidarität zeigt, der mit ihnen zusammen das evangel. Jugendzentrum wieder aufgebaut hat, deren Website darf hier also nicht genannt werden? Wo sind da "extremistische" Inhalte?
Und kann mal jemand "extremistische" Inhalte auf jenapolis.de nennen?
Bei solch abenteuerlichen Unterstellungen drängt sich der Verdacht auf, daß die mit-Dreck-Werfer aus der rechten Ecke kommen. --2A02:8109:9A40:1778:1D46:8625:5709:8A57 03:01, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wortwahl

[Quelltext bearbeiten]

Das Wort "Aufmarsch" nebst Derivaten wird in der Presse synonym zu "Demonstration" oder "Versammlung", die für linke oder mittlere Gruppen reserviert sind, im Zusammenhang mit Rechten verwendet. Es ist eindeutig negativ konnotiert. Warum äfft Wikipedia hier die Zeitgeist-Presse nach? Eine wertfreie, neutrale Formulierung wäre hier angebracht. Gruß --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 23:03, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

In Ordnung! Dann ändere das doch so, wie du das siehst, anstatt meinen Beitrag einfach Rückgängig zu machen! --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 12:05, 16. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe meinen Text mit deinem Änderungswunsch wieder hergestellt. Dein Pauschalrevert, bei dem auch die sehr berechtigte sprachliche Korrektur eines Widerspruchs rückgängig gemacht wurde, ist ungehörtig und nur bei eindeutigem Vandalimus angebracht. Dein Einwand ist sicherlich in Ordnung, das bedarf dann einer entsprechenden Änderung und keines Reverts. Den Begriff Aufmarsch hast du trotz Nichtbeteiligung an dieser Diskussion ebenfalls als Kollateralschaden (oder beabsichtigt?) wieder hergestellt. So bitte nicht! --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 12:14, 16. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Prozess ausgesetzt

[Quelltext bearbeiten]

Das Wort "ausgesetzt" linkt hier auf den falschen Begriff, naemlich die Straftat der "Aussetzung" etwa einer hilflosen Person - nicht eine Prozessaussetzung. Bitte korrigieren. 70.137.134.69 22:23, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Gerichtsverahren

[Quelltext bearbeiten]

ist einmal Anklage erhoben worden ist eine Einstellung nicht mehr möglich. Das Gericht muß ein Urteil fällen und wenn es eben ein Freispruch ist. Ohne diesen bekommt er auch die Anwaltskosten nicht zurück. (nicht signierter Beitrag von 93.159.115.4 (Diskussion) 19:01, 19. Jul 2014 (CEST))

§ 153 a StPO --2.241.23.244 15:38, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Schlichter Unfug - auch nach Anklageerhebung kann noch eingestellt werden. Das steht auch ausdrücklich so in der StPO (§ 153(2) und § 153a(2). Und so ging der Prozeß ja dann auch aus...--Giebenrath (Diskussion) 19:02, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Geldauflage

[Quelltext bearbeiten]

Laut Artikel wurde König "auf ganzer Linie" entlastet, d.h. sämtliche Anschuldigungen waren völlig haltlos. Daß der Prozess überhaupt zustande kam, beruhte ausschließlich auf der wilden Manipulation des Beweismaterials durch die Polizei.

Mir wird aus dem Artikel nicht verständlich, mit welcher Begründung das Gericht von König trotzdem die Zahlung einer Geldstrafe verlangt, obwohl ihm nichts vorzuwerfen ist.

Außerdem gehen Beweismanipulation, -fälschung und -unterdrückung, Vortäuschung einer Straftat, Verfolgung Unschuldiger, etc.; deren Verfolgung unterbleibt, nicht mit einem funktionierenden Rechtsstaat zusammen. Daß die "Beweise" der Polizei als untauglich eingeordnet werden, die verantwortl. Polizisten aber frei von jeder Konsequenz bleiben, wärend König mit der Geldauflage faktisch der Anschein eines sich von einer imaginären Schuld freikaufens angehängt wird, muß den Eindruck erwecken, daß da von den straffreien Polizisten abgelenkt werden soll.

Wie wird diese Geldauflage also begründet? --92.225.189.169 20:22, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Aber die StA sieht hier wohl durchaus Anhaltspunkte für kleinere Vergehen. Das ganz große Verbrechen ist zumindest komplett weggebrochen, aber irgendwo könnte man dem Pfarrer dann doch noch irgend etwas anhängen. Da nun keine großartige Straftat mehr vorliegt, aber evtl. kleinere Vergehen gesehen werden können, bietet die StA die Einstellung gegen Auflage an. Die StA vermutet dann, dass der Aufwand den sie für einen Prozess treiben muss, in keinem Verhältnis mehr zur möglichen Verurteilung steht.
Der Pfarrer hätte das ablehnen können, um den Prozess zum Ende zu führen. Aber jeder Prozess kostet etwas. Gerade, wenn man sich nicht auf einen Pflichtverteidiger verlassen möchte. Die eigenen Aufwendungen (Zeit beim Anwalt, Zeit für das durcharbeiten der Akten, Fahrerei, etc.) zahlt einem sowieso keiner. Das kostet halt alles viel Zeit, Geld und Nerven.
Also einigt man sich auf eine Auflage. Die StA ist froh, dass sie den Aufwand wegen der paar Kleinigkeiten nicht treiben muss und der Pfarrer, dass das Verfahren nun beendet wird.
-- 84.161.50.187 17:33, 4. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
König hatte keinen "Pflichtverteidiger", sondern den renomierten Anwalt Johannes Eisenberg, der auch Günni hinter schwedische Gardinen brachte.
Der Deal der StA war ein dreckiger, denn sie hat ausgenutzt, daß König die Belastung durch den Prozess loswerden wollte, auch um sich endlich wieder seiner eigentlichen Arbeit zuwenden zu können, und daß die für Beweisunterdrückung, -fälschung, Falschaussagen (dank des Richters mangels Vereidigung nicht Meineid, was das (verdiente!) Ende der Karriere bedeutet hätte) verantwortlichen Polizisten nicht belangt wurden. Eine Schande in einem "Rechtsstaat", jemandem, den man zu Unrecht verfolgt hat, noch sowas reinzuwürgen.
Ich hab versucht, die Dokumente zur Einstellung zu finden, um evtl. noch genaueres zur Begründung für das Zwangsgeld zu erfahren, hatte aber keinen Erfolg. Vielleicht weiß ja jemand anderes besser, wie man sowas findet. --2A02:8109:9A40:1778:ECB2:B06F:D53:C4CA 01:40, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Die StA wollte einfach nur den Eindruck überdecken, daß sie auf ganzer Linie versagt hat. Auch daß die lügenden, fälschenden Polizisten keinerlei Konsequenzen zu tragen haben, während König für "möglicherweise zu findende Kleinigkeiten, die man ihm anhängen könnte", noch zu einer Strafzahlung genötigt wird, sagt etwas über das Verhältnis von StA und Richter zum Rechtsstaat aus. --2A02:8109:9A40:1778:1D46:8625:5709:8A57 03:07, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Staatsanwaltschaft hat sich zu Unrecht bereichert, bzw. eine Auflage erlassen, die Rechtsbeugung ist. Denn nur im Einvernehmen mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten kann bei bereits laufendem Prozess von einem Urteil abgesehen werden und Auflagen und Weisungen dem Beschuldigten auferlegt werden. Dieser Paragraph 153a der StPO kann auch als Einsichtsparagraph angesehen werden. Der Beschuldigte gibt seine Schuld zu (nur bei Beschuldigen ohne besondere Schwere) und durch die Erfüllung

der Auflagen und Weisungen bleibt er straffrei, denn die Auflagen und Weisungen sind keine Strafen sondern "Besserungsmittel" die sich die Staatsanwaltschaft aus einer Liste aussuchen kann und das Gericht und der Beschuldigte müssen dann zustimmen (deshalb ist es ja auch keine Strafe, bei der wird der Wille des Bestraften ignoriert). Dieser Paragraph dient eigentlich der Behandlung von "kleinen" Angelegenheiten bei der Haftstrafen nicht zwingend sind (wenn im Ermessen des Strafmaßes eine Bewährung anzunehmen ist). Die Staatsanwaltschaft hat zudem unmoralisch gehandelt, denn sie hat die Auflage der Geldstrafe von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erlassen und dem König, ohne das er das vielleicht weiß, keinen Freispruch von den Beschuldigungen gewährt sondern sogar ein Schuldeingeständnis. Das alleine ist schon grob verwerflich, da es zur unwahren Aussage führt, vielmehr noch die Erschleichung des Schuldeingeständnisses (andere würden einen gerichtlichen Prozess auch als Folter ansehen und das stimmt sehr oft) auf Grund der Gutmütigkeit Königs, mit seiner Auflage eh den Zweck zu erfüllen, den er sich im Leben gegeben haben mag (für die Gemeinnützigkeit). Das nennt man auch ein böses Spiel und ohne eine öffentliche Entschuldigung für die Beschuldigungen und eine entsprechende Wiedergutmachung bleibts auch eines. 08.03.2017 (CET) (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:83C0:1CD4:CB2:4293:4AD6:7D15 (Diskussion | Beiträge) 16:06, 8. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Ähnlich gelagerter Fall

[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens gehört der Abschnitt Ähnlich gelagerte Prozesse nicht in den Artikel zu Lothar König als Person. Andere Ansichten? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 12:47, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Bin deiner Meinung. Ein solcher POV-Abschnitt hat in einer neutralen Enzyklopädie nichts verloren. --Heiner Strauß (Diskussion) 14:01, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Evangelische Theologie an der Universität Erfurt?

[Quelltext bearbeiten]

Die Universität wurde erst 1994 wiederbegründet. Wo studierte er dann in Erfurt evangelische Theologie? An der PH Erfurt? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:35, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Ja, stimmt. Benutzer:Kopilot 11:34, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Weshalb?

[Quelltext bearbeiten]

Er leistete seinen Militärdienst in der NVA. Freunde, die sich für eine totale Kriegsdienstverweigerung entschieden, wurden deshalb inhaftiert -seltsam, muss man das so lesen, dass ohne seinen Militärdienst die Freunde für ihre Weigerung nicht inhaftiert worden wären? --77.14.16.231 02:02, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Kriegsflüchtlinge aus Schlesien?

[Quelltext bearbeiten]

1954 geboren, 2. Klasse also 1962 -> und da soll es "Kriegsflüchtlinge aus Schlesien" gegeben haben? (nicht signierter Beitrag von 88.72.193.197 (Diskussion) 17:27, 2. Dez. 2019 (CET))Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Lieber EinBeitrag, es mag stimmen, dass der Artikel hervorragend ist und das Thema hier nicht behandelt, dann dass Thema hier behandeln und entsprechend den Artikel per Einzelnachweis verlinken (vgl. Hilfe:Einzelnachweise). Unter Weblinks gehört er allerdings nicht (vgl. WP:WEB). Kann heute oder morgen dann auch beim Foramlen der Einbindung behilflich sein. Andernfalls werde ich das ganze unter WP:VM melden. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 18:01, 12. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Und was daran soll nicht WP:WEB entsprechen? Dass der Artikel zahlungspflichtig ist? Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach diese Regel antiquiert ist und die kostenlose Bereitstellung von Informationen nicht unbedingt für Qualität sprechen muss: Man kann den Artikel natürlich auch unter Literatur angeben. Dort wird jedenfalls viel Interessantes über König ausgesagt, was man nicht unbedingt im Artikel mit Einzelnahweis abhandeln kann. Bei Bedarf schicke ich Dir den Artikel per Mail zu, dann kannst Du selbst urteilen. --Rita2008 (Diskussion) 18:23, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wenn überhaupt, würde ich ihn unter Literatur aufführen. Aber was spricht dagegen sein Inhalt einzupflegen und per Einzelnachweis einzupflegen? Das wäre die beste Lösung --Gmünder (Diskussion) 07:31, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten