Diskussion:MUH Arla

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Verum in Abschnitt Unklar
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Wortbedeutung

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Ich muss darauf bestehen, dass bei dem Wort "Muh" nicht nur auf eine Milchunion, sondern auch auf einen tierischen Laut hingewiesen wird!

Einleitung (erl.)

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Eine Einleitung fehlt hier (nicht signierter Beitrag von 87.179.193.164 (Diskussion) 13:35, 28. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Habe mich des Formats und somit auch der Einleitung angenommen. --Manuel Heinemann (Diskussion) 03:24, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Unklar

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Irgendwie ist der Artikel nicht ganz klar. Einerseits hat MUH die Rechtsform einer eG, andererseits wird geschrieben, daß sie ein Tochterunternehmen von Arla ist. EIN Unternehmen kann schlecht beides sein, denn das schließt sich aus. Kann da mal jemand nähere Infos bringen.--Squarerigger (Diskussion) 14:43, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Da der Sachverhalt nicht geklärt werden konnte, werde ich den Hinwies, adß es sich um ein Tochterunternehmen von arla foods handelt, jetzt löschen. Wie gesagt: bei einer eG ist das nicht möglich, denn Eigner einer eG sind die Genossen. Daß dennoch Verbindungen zu arla food bestehen, ist allerdings unstrittig. Aber wie sehen die genau aus?--Squarerigger (Diskussion) 16:25, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Fakten: es gibt Genossen und es gibt die arla foods deutschland gmbh HR B 26869 wo steht dass sich das ausschließt ? --blonder1984 (Diskussion) 16:54, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das Lemma lautet MUH Arla, in der Einleitung heißt es: Die MUH Arla eG ist eine genossenschaftlich organisierte Molkerei...", also geht es im Artikel um die eG. Die ist nach deutschen Genossenschaftsrecht im Besitz ihrer Genossen, insofern kann die eG nicht zum arla-Konzern gehören. Steht ja auch so im Artikel: das operative Geschäft wurde ausgelagert, nicht aber die eG. Ich guck mal, wie ich das im Artikel nachschärfen kann.--Squarerigger (Diskussion) 20:22, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Die Einleitung angepasst - müsste so jetzt verständlich sein. Wobei die Milchliefergenossenschaft idR (nicht nachgeschaut wie es bei der MUH ist) Hauptanteilseigner der GmbH bleibt. Hat für die Geschäftsführung allerdings den Vorteil, das die Anteilseigner der Genossenschaft bestenfalls mittelbar Einfluß auf das operative Geschäft haben. Wurde glaube ich zuerst bei Hochwald (vom damaligen MIV-Vorsitzenden Dr. Engel) so strukturiert. --V ¿ 12:37, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten