Diskussion:Majority Judgment

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Repp2 in Abschnitt Name, Benotungsprädikate, Benotungsverteilung
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Nachteile erledigtErledigt

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Versäumt es nicht, um die Nachteile zu diskutieren.

Felsenthal, Dan S. and Machover, Moshé The Majority Judgement voting procedure: a critical evaluation (2008) http://eprints.lse.ac.uk/24213/

Ich habe kein gutes Sprachniveau, aber man soll an der Beispiel 3:8 sprechen, wo Millionen wähler können ihre Vorliebe gegen NUR EIN wähler nicht durchsetzen!

Kahlores (Diskussion) 16:14, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis inklusive Quelle. Ich schaue mir das später an und werde dann versuchen, es einzuarbeiten - wenn mir niemand zuvorkommt. Das dürfte ein Beispiel für die im Abschnitt Eigenschaften erwähnte Verletzung des Majoritätskriteriums sein. --Arno Nymus (Diskussion) 20:40, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe einen entsprechenden Absatz zur Verdeutlichung im Bereich "Eigenschaften" eingebunden. Rückmeldungen dazu sind willkommen. --Arno Nymus (Diskussion) 04:24, 2. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Arno Nymus (Diskussion) 22:52, 9. Apr. 2012 (CEST)

Namen übersetzen (Überschrift nachträglich ergänzt) erledigtErledigt

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Ja, super! Aber, warum den Name nicht übersetzen? Majority Judgment oder jugement majoritaire können auf Mehrheitswerturteil übersetzen werden, auch wenn ich kein Experte bin. Jedenfalls war das Balinskis und Larakis Verpackung; das bedeutet: nur ein Medianwahlsystem unter anderen. Deshalb könnte diese Artikel über Medianwahlsysteme generell sprechen, und nach diesen benannt sein. 82.240.207.81 00:15, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich hatte mich nach einem deutschen Titel für "Majority Judgment" umgeschaut und keine gängige, deutsche Bezeichnung entdecken können. Entsprechend bin ich der Handlungsweise gefolgt, die auf folgender Seite (2. Absatz) angeraten wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Theoriefindung#Begriffsfindung --Arno Nymus (Diskussion) 00:31, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Für die Übersichtlichkeit, habe ich diese Frage vom vorherigen Thema abgetrennt. --Arno Nymus (Diskussion) 04:01, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich markiere das Thema nun als erledigt. Falls noch Diskussionsbedarf besteht, bitte melden.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Arno Nymus (Diskussion) 22:38, 23. Apr. 2012 (CEST)

Name, Benotungsprädikate, Benotungsverteilung

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1. Name: Die durchgängige Verwendung der engl. Bezeichnung "Majority Judgment" ist dem Artikel nicht hilfreich. Ich fände es besser, in der Präambel zu sagen, dass eine etablierte dt. Bezeichnung (noch) nicht existiert und der Artikel für eine gefälligere Lesbarkeit hilfweise die Bezeichung (z.Bsp.) "Mehrheitsbenotung" benutzt.

2. Benotungsprädikate: Die Idee ist, die Prädikate so festzulegen, dass man der Wählerschaft ein intuitives Verständnis unterstellen kann. Dies ist bei Schulnoten der Fall: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, ungenügend (in Deutschland). Die Benotungen im Artikel (exzellent, gut, passabel, dürftig, schlecht) bewirken genau das Gegenteil; sie driften ab in einen Expertenjargon, der sich nicht von selbst erschließt.

3. Die Benotung, die der Kandidat von der Wählerschaft bekommt (im Artikel: "Kandidatenprädikat"), ist die beste Benotung, hinter der eine Absolutmehrheit der Wählerschaft steht. Aus formaler Sicht ist das der (obere) Median der von der Wählerschaft vergebenen Benotungen, aber man sollte sich hier nicht vom Formalismus die Sicht verstellen lassen. Viel schlagkräftiger ist die informelle Sicht, die dem Verständnis dieser "Mehrheitsbenotung" zukommt und die sich von selbst erklärt und rechtfertigt. Das wird deutlich, wenn man in die Praxis geht, etwa bei den gerade in Frankreich durchgeführten (inoffiziellen) Vorwahlen unter den linken Kandidaten. Siehe die Grahik "Christiane Taubira hat die Teilnehmer der Primaire Populaire überzeugt" in der Mitte des NZZ-Beitrags https://www.nzz.ch/international/vorwahl-frankreich-taubira-siegt-doch-die-linke-ist-gespalten-ld.1666564 . Die Praxis hat 400.000 Wähler und Wählerinnen, nicht zehn wie im Artikel. --Repp2 (Diskussion) 10:50, 2. Mär. 2022 (CET)Beantworten