Diskussion:Marienkapelle (Vild)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Bobo11
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Visitationregress: Kirchgemeinden werden von von Beauftragten der hierarchisch nächst höheren Instanz visitiert. Ich versteh zwar nicht, warum das Wort Regress benutzt wird (im versicherungs- und rechtlichen Sinn geht es dabei darum, dass sich eine Versicherung mit dem bezahlen des Schadens das Recht erkauft, den Schadenfall weiter zu verfolgen und jemand anderen haftbar zu machen). Es heisst Rückgriff. Auf jeden Fall muss es ein Bericht sein, der in irgend einem Zusammenhang mit der Visitation gemacht wurde und der halt die Gemälde beschreibt, quasi als Inventarisierung. 1640 ist im weitestens Sinne während der Reformation. Ich habe aber keine weiteren Informationen, ob die Marienkapelle davon betroffen war. Grüsse, --swissjoker 22:51, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

In KdKStG steht eben nicht Visitation (wie normal üblich) sonden Visitationregress. Also blieb ich bei der Schreibweis wie in der Quelle. Wobei ich dir bei deiner Auslegung zustimme, das wird sich um eine Kirchenvisitation gehandelt haben müssen, da in Latein abgefast. Bobo11 16:44, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten