Diskussion:Max Leven

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Aufzählung der Täter, im späteren Prozess Angeklagte

[Quelltext bearbeiten]

Bei der Nennung der Täter gibt es im Artikel und online einsehbaren Quellen Lücken, die ich mir auf Anhieb nicht erklären kann:

  • Auf http://www2.solingen.de/C12573970063EF58/html/F79DBBE17050F5C5C12573A3003F5833 : Es handelt sich um Artur Bolthausen, den Adjutanten des NSDAP-Kreisleiters, Kreishandwerkermeister Wilhelm Tönges, den Geschäftsführer des Spar- und Bauvereins, Franz Eickhorn, sowie den Hausmeister Armin Ritter. ... die Täter fliehen. Bürgermeister Dr. Brückmann wird noch in der Nacht unterrichtet.
  • Im Artikel: verschafften sich vier führende Mitglieder der Solinger NSDAP, die sich zuvor schon an der Brandstiftung an der Solinger Synagoge beteiligt hatten, gewaltsam Zutritt zur Wohnung der Levens; darunter das SS-Mitglied Armin Ritter (Adjutant des Kreisleiters Helmut Otto), Arthur Bolthausen und der Geschäftsführer des Spar- und Bauvereins Solingen, Franz Eickhorn.[1]

Macht drei. Dann vermute ich einmal, dass Nr. 4 Wilhelm Tönges ist. Gibt es einen Grund den nicht mit aufzuzählen? Auch laut Artikel wird Bürgermeister Rudolf Brückmann anschliessend informiert. Dann kommt im Artikel:

  • 1949 wurden die vier Täter in Wuppertal wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Gegen sie wurden jedoch nur milde Strafen – zwischen anderthalb und drei Jahren Haft – verhängt. Der ehemalige Solinger OB Brückmann wurde freigesprochen.[3]

Und auf http://www2.solingen.de/C12573970063EF58/html/F79DBBE17050F5C5C12573A3003F5833 :

  • 1949 stehen Bolthausen, Tönges, Eickhorn und Ritter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Wuppertal vor Gericht. (Aufzählung Verurteilungen)

Brückmann wird hier gar nicht genannt. In der Soliner Chronik http://www2.solingen.de/C12572F800380BE5/files/chronik_1949.pdf/$file/chronik_1949.pdf dagegen:

  • Angeklagt sind der frühere SS-Führer Armin Ritter, der den tödlichen Schuss auf Leven abgab, der frühere Adjutant des Kreisleiters Dr. Otto, Artur Bolthausen, der frühere Geschäftsführer des Spar- und Bauvereins Solingen, Franz Eickhorn, und der frühere Bürgermeister der Stadt Solingen, Dr. Rudolf Brückmann. Die Anklage lautet auf Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach zweitägiger Verhandlung wird Ritter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Bolthausen erhält eine Gefängnisstrafe von zwei, Eickhorn von eineinhalb Jahren. Dr. Brückmann wird freigesprochen. (VI-36: 16.7.49)

Hier ist Brückmann als Angeklagter genannt, nicht aber Tönges (der im WP-Artikel ganz fehlt). Die beiden Quellen stimmen nicht überein. Dass Brückmann laut Artikel als Täter angeklagt worden sein soll ist den Schilderungen nach unwahrscheinlich (es sei denn er sei Anstifter gewesen), Vorwurf gegen ihn kann (den Schilderungen nach!) doch „nur“ gewesen sein, dass er den Mord nicht verfolgt hat.

Hat irgendjemand Quellen, die das Ganze etwas weiter erhellen können? --IvlaDisk. 14:47, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten