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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Giraldillo in Abschnitt Verbraucherzentrale
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Verbraucherzentrale

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Die eingefügte Passage ist a.) nicht von der Quelle gedeckt und dient b.) offensichtlich nur der Rufschädigung. Zu a.): es handelt sich laut der verlinkten Quelle lediglich um eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenfeststellung, was im Text nicht deutlich wird. Daraus ergibt sich zu b.) ganz zwanglos, dass eine lediglich unverbindliche Meinungsäußerung hier einen herabwürdigenden Charakter haben soll, ohne dass diese Meinungsäußerung der Verbraucherzentrale irgendwo anders rezipiert wurde. Damit widerspricht der Einschub unseren Regeln nach WP:NPOV und WP:Q, sowie als Newstickerei auch WP:WWNI. Wird daher in Kürze von mir wieder entfernt, sofern sich nicht stichhaltige Gegenargumente finden und ggf. eingebaut werden. --gdo 13:22, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Deine Kritik kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn das Portal schreibt ja von mehreren Dutzend ähnlich gelagerten Fällen. Warum soll also das Ziel die Rufschädigung sein, wenn die VZ genau das tut, wofür es sie gibt? Aber wie auch immer: Wäre dieses Dokument vielleicht der bessere Beleg? Hier könnte man zumindest konkret auf das dort beschriebene "Cash-back-Verfahren" eingehen. --H7 (Diskussion) 13:53, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
im Kern sagt die Verbraucherzentrale das "ihrer Ansicht nach" ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt. Das ist eine schlichte Meinungsäußerung ohne jeden Beweiswert. Abmahnung? Nicht belegt. Unterlassungsklage? Nicht belegt. Ergo: wir haben den Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens ohne jeden Beweis und das soll dann einfach in den Artikel aufgenommen werden? Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage und welcher Quellenlage das ausreichen sollte. Die Verbraucherzentrale ist insofern jedenfalls keine neutrale Quelle. --gdo 13:58, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten