Diskussion:Metin Tolan

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rogald in Abschnitt deutsch-türkisch?
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Metin Tolan ein VFB-Stuttgart-Fan?

Von seinen Samstags-Vorlesungen her hatte ich immer den Eindruck er sei BVB-Fan

-- Friedrich Hattendorf 84.187.80.198 21:02, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Er ist beides; aber schon länger weiß-rot als schwarz-gelb.-- Der Naturfreund 15:38, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

deutsch-türkisch?

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Er ist gebürtiger Fischkopp, hat da auch studiert, war dann mal kurz in Amiland um jetzt in Lüdenscheid-Nord zu lehren. Sein Vater war wohl mal Türke, ist dies eventuell auch noch, aber das tut nix zur Sache. Warum sollte er nicht als der normale Deutsche geführt werden, der er ganz augenscheinlich ist? Oder gibt es irgendwelche Belege für den türkischen Pass? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:42, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Verstehe ich auch nicht, warum das in der Einleitung wieder hereinrevertiert wird. Ist doch völlig üblich (Mario Gomez etc.) dass man das in der Einleitung nicht nennt solange keine Belege für eine doppelte Staatsangehörigkeit existieren. --Tinz (Diskussion) 16:09, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Problematik liegt einfach darin, daß die IP keine Disk wollte und daher auch keine Argumente vorbrachte (oder wollte)! -- Centenier (Diskussion) 17:23, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Warum muss denn derjenige, der nicht belegtes und augenscheinlich Unsinniges aus dem Artikel haben möchte dies belegen, während der, der das unbelegte, augenscheinlich falsche, drin haben will einfach revertieren darf? Ich sehe von Dir jedenfalls keinerlei Begründung für den Revert auf das offensichtlich Falsche. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:55, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es wäre einfach schön, wenn die Zusammenfassungszeile benutzt wird und nicht einfach kommentarlos revertiert wird. Und das sogar mehrfach. Sänger ist der erste, der hier mit Bemerkung zurückgesetzt hat. Zum Problem selber: Es ist in der Tat fraglich, ob er 2 Pässe hat. Es gibt ja das Staatsangehörigkeitsgesetz, wo besonders § 29 wichtig ist. Dieser besagt, dass mit Eintritt der Volljährigkeit, entweder für die deutsche oder aber für die ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden ist und das bis spätestens zum 23. Lebensjahr. Jetzt wurde ja Ende 2014 beschlossen, das ausländische Bürger ihre beiden Pässe behalten dürfen, wenn:

- sie 1990 geboren sind und
- bis zum 21. Lebensjahr

  • Mindestens 8 Jahre in Deutschland sich aufgehalten haben oder
  • Mindestens 6 Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist oder
  • in Deutschland einen Schul-/Berufsabschluss absolviert hat.[1]

Metin Tolan ist ja vor 1990 geboren. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 18:11, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt ist einfach nur peinlich.--Rogald (Diskussion) 00:22, 8. Mär. 2019 (CET)Beantworten

TV

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Vielleicht irgendwo noch Fernsehauftritte unterbringen. Aber wo? Zuletzt sehr beachtenswert bei Scobel am 7.3.2019--Rogald (Diskussion) 00:20, 8. Mär. 2019 (CET)Beantworten