Diskussion:Nachdichtung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 46.183.103.8 in Abschnitt Aus der QS
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Aus der QS

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Urheberrechtsfrage, zum Beispiel bei lebenden Autoren Genehmigung/Autorisierung von Nachdichtungen notwendig, Hauptlemma möglicherweise besser "Nachdichtung"--78.54.219.148 23:42, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Außer Lobbyismus steht in dem Artikel eh nicht viel drin, jedenfalls nichts, was nicht auch an entsprechender Stelle in den Artikel Übersetzer gehören würde. --AndreasPraefcke ¿! 14:10, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

interessant auch der vorletzte Absatz: 3,50 Mark pro Verszeile für den Nachdichter seien weniger als 10 und 20 Mark pro Seite für Übersetzer (so eine Normseite hat immerhin 30 Zeilen zu jeweils maximal 60 Anschlägen, entspräche also 0,3 - 0,6 DM / Zeile), dies ist zumindest für Fachübersetzer je nach Sprache bezogen auf Heute einige 100% zu gering gegriffen, zudem kann daraus eigentlich nur eine Geringbewertung der allgemeinen Übersetzer abgeleitet werden. Andreas König 18:06, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Na ja, der Übersetzer gibt einen bereits vorhandenen Text so exakt wie möglich in einer anderen Sprache wieder. Das ist erst mal eine rein mechanische Tätigkeit. Bei einer Nachdichtung wird vom Nachdichter quasi eine Mischung aus Interpretation und Neuschreiben verlangt. Das ist tatsächlich näher an der Arbeit eines Autors als an der eines Übersetzers. Insofern werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. 46.183.103.8 10:35, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten