Diskussion:Necla Kelek

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:908:1347:800:D2B:F89E:3132:49B1 in Abschnitt Necla Kelek & Thilo Sarrazin - Weißwäsche via wikipedia
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Necla Kelek & Thilo Sarrazin - Weißwäsche via wikipedia

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einzig ihre Verteidigung Sarazins als Fußnote 21

Peter Voß fragt Necla Kelek – Hat Thilo Sarrazin recht? 3sat, 18. Oktober 2010, 22.25 Uhr, Teil 1/3, Teil 2/3, Teil 3/3 auf YouTube, Teil 1 ab Minute 0.

ist ja wohl ne Farce

für alle die Necla Kelek vor der Buchvorstellung Sarrazins gut fanden und mit Sarrazin ein Problem haben, ist die Buchvorstellung durch sie ein einscheidendes Erlebnis

und Medienberichte gab es darüber genug Necla Kelek & Thilo Sarrazin

selbst die BILD titelte am 8. September 2010: "Necla Kelek Diese Türkin ist Sarrazins größter Fan"

der Fakt stand damals warscheinlich auch mal hier im Lemma

mittlerweile ist ihre Vita hier geschönt/"gesäubert" - dabei steht sie weiterhin zu Sarrazin !

Manipulation durch weglassen

das soll lexikalische, wissenschaftliche Arbeit sein ?

--Über-Blick (Diskussion) 09:16, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Fängst Du jetzt auch noch mit Verschwörungstheorien an? Mach einen quellenbasieren Formulierungsvorschlag, dem man nicht anmerkt, dass der Verfasser die Lemmaperson nicht ausstehen kann, anstatt hier Mutmaßungen anzustellen. --JosFritz (Diskussion) 09:27, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

dabei steht sie weiterhin zu Sarrazin ! Ja, so wie viele andere Leute auch. Sarrazin wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet und ist nie wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt worden. --2A02:908:1344:1640:8510:14CA:4D26:51A9 04:46, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Nur weil er nicht wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurde, heißt es dennoch nicht, dass er kein Islamophob ist. BlackJerryLee (Diskussion) 23:08, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Sarrazin wird - anders als etwa Michael Stürzenberger - nicht wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit beobachtet. --2A02:908:1347:800:D2B:F89E:3132:49B1 03:23, 9. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

BGH

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Ich finde es etwas beunruhigend, dass für den BGH-Beschluss vom 7. Oktober keine halbwegs seriöse Quelle verfügbar ist. Die angegebene anwaltliche Pressemitteilung stammt von Keleks Webseite und offenbar von ihrem Anwalt. Vom BGH und in der auch nur einigermaßen seriösen Presse finde ich bislang nichts. Es ist anzunehmen, dass die materielle Seite stimmt: Der BGH hat offenbar die Nichtzulassungsbeschwerde der Ahmadiyya verworfen. Der Beleg ist aber doch nicht wirklich geeignet. Ich lass ihn erstmal drin, es sollte aber unbedingt versucht werden, einen sauberen Beleg zu finden.--Mautpreller (Diskussion) 11:14, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Das Ergebnis einer Nichtzulassungsbeschwerde (jährlich über 3100, Tendenz steigend) wird in 99 % aller Fälle nur den Parteien mitgeteilt, was ja auch vernünftig ist, da gerade bei einer Ablehnung kein öffentliches Interesse besteht. Ein besserer Beleg ist deshalb nicht zu erwarten.--Artmax (Diskussion) 12:27, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Schade. Leider sind auch die Medien, die berichtet haben, nicht grad vom Feinsten.--Mautpreller (Diskussion) 13:50, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Den Text über die aufgehobene Entscheidung des LG Frankfurt - weiter vorn im Artikel - habe ich mal (evtl als IP) wegen Redundanz herausgenommen. Ich hoffe, das findet hier Zustimmung.--Artmax (Diskussion) 20:35, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Okay.--Mautpreller (Diskussion) 21:25, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ich hätte ja gern die Pressemitteilung der Gegenseite aufgenommen, leider ist das nicht sinnvoll. Diese verschweigt nämlich erstaunlicherweise die Nichtzulassungsbeschwerde und ihr Ergebnis völlig. Die Darstellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils hingegen fallen erwartbar so aus, dass jede Partei die Punkte betont, in denen sie erfolgreich war. Dann belassen wirs halt bei der Fassung, die nunmehr im Artikel steht. Nach menschlichem Ermessen ist sie korrekt, ein besserer Beleg ist offenkundig nicht auffindbar.--Mautpreller (Diskussion) 18:10, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Du musst bedenken, dass die Religionsgemeinschaft das nun rechtskräftige Verfahren vor dem OLG Frankfurt überwiegend verloren hat. Das siehst Du an der Kostenentscheidung, wo Ahmadiyya 2/3 der Kosten aller Rechtszüge zu tragen hat. Bei einem Streitwert von 80.000 Euro kommt da einiges zusammen. Wer offenbart das gerne seiner Gemeinde? Das kommt in dem Abschnitt auch unzureichend zur Geltung: dass nämlich Kelek sich hier vor dem OLG ganz weitgehend durchgesetzt hat. --Artmax (Diskussion) 19:21, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Habs grad nachgeguckt: Beide Parteien hatten gegen das LG-Urteil Berufung beim OLG eingelegt. Während Keleks Berufung in vollem Umfang erfolgreich war (d.h. sie darf die Sachen sagen, die das LG als unzulässig angesehen hatte), war die der Ahmadiyya nur teilweise erfolgreich (K. darf zwei Sachen nicht sagen, die das LG als zulässig angesehen hat, die anderen aber schon). So ist auch die Kostenentscheidung begründet. Ob das für den Artikel wichtig ist, bezweifle ich aber.--Mautpreller (Diskussion) 19:38, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ja richtig: Ahmadiyya hat sechs Passagen beanstandet, aber nur zwei zugesprochen bekommen und vier nicht. Also 2/6 zu 4/6, gekürzt 1/3 zu 2/3. Die Vorentscheidung des LG spielt dabei keine Rolle. Das OLG berechnet die (Gesamt-) Kostenverteilung nur nach seinem eigenen Urteil und setzt auch den (Gesamt-) Streitwert fest. Aber das ist natürlich nur Haarspalterei von mir. --Artmax (Diskussion) 23:20, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Formulierung

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Der Satz "Mit vielen aktuellen publizistischen Beiträgen und ihren Büchern Die fremde Braut, Die verlorenen Söhne, Bittersüße Heimat und Himmelsreise prägt sie die Debatte um Integration und den Islam in Deutschland nachhaltig bis heute." gibt eine Einschätzung wieder und keine Fakten. Gehört 1) nicht in den Absatz, sondern eher in die Rezeption weiter unten, und 2) bräuchte es eine Quelle, um diese Rezeption zu begründen.

Ansonsten liest sich das wie ein PR-Text. --2A02:908:2813:BB40:F5C0:A92F:726A:4171 13:33, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Es handelt sich anscheinend um eine sinngemäße Wiedergabe der angegebenen Referenz. Natürlich lässt sich darüber debattieren, ob das in der Einleitung in dieser Weise sinnvoll ist. Dort sollen eigentlich die wichtigsten Inhalte des Artikels zusammengefasst werden. Vorschlag: "Mit ihren publizistischen Beiträgen und ihren Büchern Die fremde Braut, Die verlorenen Söhne, Bittersüße Heimat und Himmelsreise lieferte sie maßgebliche Beiträge zur kontroversen Debatte um Integration und den Islam in Deutschland."
--Lefschetz (Diskussion) 19:52, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Erledigt: Vorschlag wurde umgesetzt. --Lefschetz (Diskussion) 08:33, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten