Diskussion:Nikolaus Krage

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.44.120.229
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Folgende Sätze sind - mit kleinen Ergänzungen - wortwörtliche abgeschrieben aus dem Artikel "Nikolaus Krage" in Robert Stupperich, Reformatorenlexikon, Gütersloh 1984, S. 123f:


"Der Graf erklärte sich nach längeren Verhandlungen damit einverstanden, dass die Mindener Bürger Krage im Dezember 1529 in ihre Stadt holten. Offenbar kannten sie ihn von seinen Predigten her. Krage begann mit Ausnahme des Domes in allen Kirchen der Stadt zu predigen. Daneben arbeitete er die „Christliche Ordeninge der Erlyken Stadt Mynden“ aus, die er am 13. Februar 1530 in der mindener Ratskirche St. Martini verkündete und die im Februar 1530 in Lübeck gedruckt wurde.[1] Die Annahme der Kirchenordnung bedeutete die Durchsetzung der Reformation.

Die altgläubigen Geistlichen mussten die Stadt verlassen. Die Domherren zogen ab, begannen aber beim Reichskammergericht einen Prozess, der schließlich dazu führte, Minden 1538 in die Reichsacht zu erklären. Nach der Bekanntgabe der Kirchenordnung, die die erste evangelische Kirchenordnung in Westfalen war, stellte Krage 19 Thesen auf, die er am 21. März 1530 an alle Kirchentüren anschlug. Zu einem Streitgespräch meldete sich niemand, so dass er als Sieger galt.

Die von ihm nach der Predigt eingeführten Versammlungen machten ihn der Schwärmerei verdächtig. Sein aufbrausendes Wesen ließ den Rat sich von ihm trennen. Sein Verhalten setzte ihn ins Unrecht. Da er die niederen Stände hinter sich brachte, galt er als Aufrührer. Eine Zeitlang hielt er sich noch auf dem Fischerkietz. Als er sich aber bemühte, sich von dort aus der Stadt zu bemächtigen, wurde er 1535 ausgewiesen und wieder nach Stolzenau zurückgebracht.

Dort konnte er sich auch nicht mehr halten."

Auch im folgenden Absatz sind Satzfragmente abgeschrieben. (nicht signierter Beitrag von 91.44.120.229 (Diskussion) 13:09, 21. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten