Diskussion:Obererbach (Westerwald)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von PanchoS in Abschnitt Verwechslungsgefahr
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Grube Pauline

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Ein Beitrag zur Grube Pauline wäre noch interessant. Ich weiß leider nur, dass dort jetzt Fledermäuse hausen. Angeblich war sie mal für den Bergbau bestimmt, aber ich weiß weder, was dort gesucht oder gefunden wurde, noch ob dort jemals ausführlich abgebaut wurde. -- 93.247.180.242 16:55, 5. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Verwechslungsgefahr

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Wie es aussieht, gibt es im Westerwald zwei Gemeinden namens "Obererbach", und das Obererbach bei Alternkirchen war schneller, sich den Zusatz "(Westerwald)" ins offizielle Gemeindeverzeichnis eintragen zu lassen. Zur Unterscheidung hilft es jedoch nicht so viel, zumal das andere Obererbach (bei Montabaur) auch noch im Westerwaldkreis liegt. *grr*
In Abweichung von unseren Namenskonventionen schlage ich daher vor, "Obererbach (bei Altenkirchen)" als Lemma zu verwenden und auf den offiziellen Namen im Text hinzuweisen. Einen Hinweis bringe ich vorneweg schon mal an, auch wenn dieser die Verwechslungsgefahr nur ein wenig mindert. --PanchoS (Diskussion) 20:23, 25. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Strikt dagegen, Amtlicher Name --Update (Diskussion) 20:42, 25. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Nichts anderes war zu erwarten. OK, nicht mein Problem - wegen mir kann's dabei bleiben. --PanchoS (Diskussion) 22:53, 25. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Obererbach (Westerwald) ist der amtliche Name der Ortsgemeinde, die im 20. Jahrhundert aus den Gemeinden Obererbach, Niedererbach und Hacksen entstand. Zur Abgrenzung der Ortsgemeinden Obererbach und Niedererbach wurde der Namenszusatz "(Westerwald)" gewählt. Obererbach bei Altenkirchen war nicht schneller, sonder trägt diesen Namen völlig zurecht. Das Lemma sollte daher auf keinen Fall von der amtlichen Namensbezeichnung der Ortsgemeinde abweichen. --Bautz12 (Diskussion) 08:51, 26. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Dass Obererbach (Westerwald) seinen Namenszusatz zurecht trägt, stand ja gar nicht zur Debatte. Bloß hätte das andere Obererbach ihn ebenso rechtmäßig eintragen und führen können. Hat es aber nicht. Uns interessiert hier nur, dass der Zusatz kaum zur Unterscheidung taugt. Es kommt also darauf an, ob wir die eindeutige Unterscheidbarkeit oder der Erhaltung des amtlichen Namens größeres Gewicht geben. Unsere Namenskonventionen beschäftigen sich nicht mit einem solchen, etwas ungewöhnlichen Fall, da sie aber dem amtlichen Namen hohes Gewicht geben, ist Eure Position zweifellos wohlbegründet. Ich hätte in diesem sehr speziellen Fall tendenziell der eindeutigen Unterscheidbarkeit größeres Gewicht gegeben, bin aber - wie bereits gesagt - einverstanden, alles beim Alten zu lassen. Letztlich müssen die Gemeinden selbst ihr Verwechslungsproblem klären. VG, --PanchoS (Diskussion) 12:31, 26. Aug. 2013 (CEST)Beantworten