Diskussion:Obersachwalt
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Erell in Abschnitt Obersachwalter
Obersachwalter
[Quelltext bearbeiten]Obersachwalter war auch die deutsche Bezeichnung für den Englischen Attorney-General. Siehe Johann Wilhelm von Archenholz: Minerva, Band 12, Seite 545. (nicht signierter Beitrag von Weidegrün (Diskussion | Beiträge) 10:48, 6. Mai 2011 (CEST))
- Dieser wurde grundsätzlich ohne Endung er geschrieben, eventuell war zwischen 1799 und 1815 sogar die Schreibweise Obersachwald gebräuchlich. Mit dem Sachwalter hatte er wenig gemein. Dem Attorney General ähnelte er schon mehr, hatte jedoch keine Strafverfolgungsfunktionen. --Erell 21:57, 6. Mai 2011 (CEST)