Diskussion:Offener Vollzug

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 31.18.98.11 in Abschnitt Statistik im Abschnitt Deutschland
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nur Ersttäter[Quelltext bearbeiten]

Hallo Mostpatiently!

Wer sagt, dass nur Ersttäter im offenen Vollzug untergebracht werden? :-)

Schau bitte auch mal auf die Diskussions-Seite zum Thema "Strafvollzug" hier auf Wikipedia. Ich habe dort (weil ich glaube, dass es dort besser hingehört) Stellung genommen zu deinen Änderungen im Artikel "Strafvollzug", mit denen ich übrigens nicht sonderlich einverstanden bin.

Es ist völlig richtig, was du geschrieben hast:

"Der § 10 Abs. 1 StVollzG ist als Soll-Paragraph formuliert. Aus ihm leitet sich deswegen kein unbedingter Rechtsanspruch auf den offenen Vollzug ab, auch wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In der Regel werden nur Ersttäter in einer Anstalt des offenen Vollzugs untergebracht. Für den offenen Vollzug ungeeignet sind namentlich sucht- und fluchtgefährdete Gefangene, Gefangene, die in der Vergangenheit eine Vollzugslockerung (Ausgang, Urlaub) missbraucht haben, sowie Gefangene, gegen die ein Ausweisungs-, Auslieferungs-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist."

Aber wieso behauptest du (im Artikel "Strafvollzug" durch deine Änderung / Löschung), dass es keine Wiederholungstäter (oder nennen wir sie lieber: "Nicht-Erststrafer") im offenen Vollzug gibt?

--Fraupost 09:31, 8. Sep 2005 (CEST)

Natürlich gibt es auch im offenen Vollzug Gefangene, die bereits einmal eingesperrt waren. Ich habe deshalb im Artikel Strafvollzug die Formulierung in der Regel gewählt, die meines Erachtens diesen Sachverhalt ausdrückt, vielleicht wäre ja eine Formulierung wie überwiegend unmissverständlicher. Aber grundsätzlich gilt meiner Meinung nach eben schon, dass ein Mehrfachstraftäter (im Sinne von Wiederholungtäter) die Vorraussetzungen für den offenen Vollzug nicht erfüllt. --Mostpatiently 11.:43, 8. Sep 2005 (Cest)

Widerspruch?[Quelltext bearbeiten]

„Der Unterschied zu einem geschlossenen Vollzug ist, dass die Gefangenen sich innerhalb des Gefängnisses frei bewegen können.“ widerspricht „Der Gefangene verlässt morgens die Anstalt“. Darf er nun tagsüber die Haftanstalt (das Gefängnis) verlassen oder sich nur innerhalb des Gefängnisses frei bewegen? – viciarg 09:19, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kommt darauf an, es gibt Gefangene, die dürfen morgens die Haftanstalt verlassen, um in die Arbeit zu gehen. Diese müssen abends wieder in der Haftanstalt sein. Und es gibt Gefangene, die sich innerhalb der Haftanstalt (meist nur im eigenen Haus bzw. im eigenen Stockwerk) "frei" bewegen dürfen. Beides gehört zum offenen Vollzug, denn nicht jeder im offenen Vollzug hat eine Arbeitsstelle außerhalb der Haftanstalt. --79.234.37.29 00:23, 8. Feb. 2009 (CET)der michaBeantworten

Statistikfehler?[Quelltext bearbeiten]

Entweder stimmen hier die Zahlen der Statistik nicht oder auf der Seite "geschlossener Vollzug". --JonathanWinarske 21:20, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Die Zahlen stimmen weiterhin nicht und die Differenzen sind dermaßen groß, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. -- 13:54, 13. Juli 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.139.37.186 (Diskussion | Beiträge) )

die Zahlen und einiges mehr sind hiermit korrigiert...Mostpatiently--22:44, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten


International?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es vergleichbares in anderen Ländern? ... August 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.0.39.124 (Diskussion) 21:01, 23. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Aber sicher! Auf die Schweiz wird ja im Artikel schon hingewiesen. In Österreich heißt es "Strafvollzug in gelockerter Form", in den USA "Minimum Security Prison". Ähnliche Institutionen dürfte es in allen westlichen Ländern geben.--141.20.6.73 (18:48, 17. Sep. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Wochenende bei der Familie?[Quelltext bearbeiten]

Im Text findest sich der Passus: "die meisten Wochenenden verbringt er bei seiner Familie". Was geschieht mit denjenigen, die keine Familie haben? Bleibt denen das "freie" Wochenende verwehrt? (nicht signierter Beitrag von 217.228.164.243 (Diskussion) 22:18, 13. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Unterschied zu Vollzugslockerung[Quelltext bearbeiten]

Im deutschen Strafrecht gibt es

Weder die Paragraphen, noch die Artikel lassen einen thematischen Unterschied erkennen. Im Wortsinne klingt eine Vollzugslockerung nach einem Übergang vom Geschlossenen Vollzug in den Offenen Vollzug. Kann jemand den Unterschied zwischen den Artikeln erläutern? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:08, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Nationale Geltung[Quelltext bearbeiten]

Mit Verlaub, in welchen "deutschen Ländern" gilt das Strafvollzugsgesetz des Bundes nicht? (nicht signierter Beitrag von 79.192.175.199 (Diskussion) 20:59, 1. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Begriff "Freigänger"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Freigänger" wird in der Überschrift des letzten Abschnitts erstmals verwendet, zuvor aber nicht erklärt. Das sollte kurz ergänzt werden, z.B. ob es sich nur um einen Alltagsausdruck handelt, oder ob er auch im offiziellen Gebrauch oder sogar Gesetzestexten vorkommt. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 09:07, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Statistik im Abschnitt Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Absätze beißen sich etwas. Es gibt Deutschlandweit 6000 Personen im OV, aber alleine in Berlin sind 100 Fälle die nicht zurückkehren nur 1%? --31.18.98.11 11:25, 4. Okt. 2023 (CEST)Beantworten