Diskussion:Paderborn (Begriffsklärung)

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Hallo, finde den Ansatz der Begriffsklärung zu Paderborn sehr gut. Fraglich ist, wo der Unterschied zwischen Territorium und Verwaltungseinheit liegt. Das nach der Annexion von Preußen so genannte Fürstentum Paderborn war auf der gleichen Stufe wie etwa die schon lange preußische "Grafschaft Ravensberg" oder "Bistum Minden". Die Bezeichnung Fürstentum wurde von Preußen zunächst verwaltungstechnisch genutzt. Ein Territorium hat das Fürstentum Paderborn ganz sicher nicht beschrieben. 1815 mit der Einführung der Provinz Westfalen wurde sie abgeschafft. Deswegen plädiere ich für die Einordnung des Fürstentums unter "Verwaltungseinheit". --Bernd.huettemann 16:20, 27. Aug 2006 (CEST)

Um beim Beispiel zu bleiben: Minden und Ravensberg waren Territorien, aber seit 1719 keine Verwaltungseinheiten mehr, das war dann Minden-Ravensberg. Beide Begriffe (Terr. und Verw.-E.) gehören also nicht notwendigerweise zusammen. Das Fürstentum P. enstand ja in Anlehnung/"Vererbung" an das Fürstbistum (wie auch schon 1648 bei Minden, Halberstadt usw.). Das war aber nur ein Titel, nominell, ob es eigene Verwaltungsstrukturen für das Fürstentum gab weiß ich nicht, wäre aber ungewöhnlich, weil Preußen eher zu kleiner (Kreise) und größer (Domänenkammern, später Bezirke und Provinzen) zugeschnittenen Einheiten neigte. Vom Fsm. Minden und der Gft. Ravensberg weiß ich, dass sie 1813 bis 1815/16 nochmals bestanden, aber nur nominell, die Verwaltungsstrukturen und auch die Verwaltungsgrenzen lagen anders. Ähnliches vermute ich stark für das Fürstentum P. Darum und weil es in formaler Tradition zum Fürstbistum stand würde ich das Fürstentum P. als Territorium bezeichnen. Gerade für die Restzeit im HRR bis 1806 halte ich das für geboten. Gruß, --Ratziputz 16:43, 27. Aug 2006 (CEST)
Kann dem folgen! Es waren nur wenige Jahres des Überganges: Nach dem Einmarsch der preuß Truppen bestanden noch kurz die fürstbischöflichen Strukturen, die allerdings einer Spezialorganisationskommission unterstanden., dann wurde es 1803 der neugeschaffenen Kriegs- und DOmänenkammer in Münster angegliedert. Wenn das Übergangsgebilde Fürstentum (so in fast allen Karten zum "Anschluss") keine Verwaltungseinheit ist, so doch schon lange kein Territorium. Vielleicht einigen wir uns auf "Sonstiges" ?`:-) --Bernd.huettemann 16:58, 27. Aug 2006 (CEST)

Naja, das fände ich auch nicht gut. Ich wäre für Territorium, eben wegen der ideellen Tradition zum Fürstbistum. Grundsätzlich nennt man doch alle formal eigenständigen Gebiete im HRR (also bis 1806) Territorien, so z.B. auch Brandenburg, obwohl es faktisch Provinz des preußischen Staates ist. Auch Paderborn wird de facto in Preußen eingebunden, offiziell ist es aber noch ein eigenes Gebiet im HRR, "nur" in Personalunion mit Brandenburg/Preußen verbunden. Da passt m.E. der Ausdruck Territorium durchaus. --Ratziputz 17:12, 27. Aug 2006 (CEST)

Mal ganz dumm gefragt - "Paderborner Agende"...? Was soll das sein? 91.33.247.115