Diskussion:Peter Keler

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Lieber AHZ, ich verstehe nicht, was Du da immer änderst? Ich finde Deine Version wenig übersichtlich, da sie nach meinem Empfingen unlogisch strukturiert ist. Ich hatte mir einige Gedanken dazu gemacht und finde es etwas ärgerlich, wenn Du wieder kommentarlos Deine Version "einpflanzt". Sag doch immerhin einmal, worum es Dir dabei geht. Danke! -- KaiKemmann 13:29, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten


Bilder // Urheberrecht

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Folgende Anmerkungen zu diesem Thema habe ich von meiner Diskussionsseite hierher übertragen. Anzumerken ist, daß bis heute wohl noch nichts weiter in dieser Angelegenheit unternommen wurde. Wer weiß, wie man weiter vorgehen sollte?
Kai Kemmann Diskussion 04:18, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
>>


Nette Bilder, nur alles Urheberrechtsverletzungen. Oder bist Du derjenige, der die Grafik angefertigt hat? Bitte lies mal über das Thema Bildrechte nach, bevor Du weitere Bilder einstellst. --Eva K. Post 01:49, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Fair use? --KaiKemmann 02:10, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Fair Use gibt es nicht bei uns, nur bei den Amis. Hier gilt DACH-Recht. Und bei Commons ist das noch schärfer, es gilt häufig der kleinste gemeinsame Nenner alles Länder – oder bloße Willkür. Und nachdem Du Dich mit dem Thema Urheberrecht nicht so auszukennen scheint, habe ich bei dem Artikel auch um URV-Prüfung gebeten. Bitte mache Dich dringend mit dem Thema vertraut, vor allem im Umgang mit fremden Texten und Bildern. Du publizierst, d.h. Du bist in der Pflicht.
Viel mehr gibt es in der Kategorie:Urheberrecht. Frage im Zweifel vorher im Forum Urheberrecht nach. Grüße --Eva K. Post 10:24, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärungen, Eva. Wenn ich mich selber als Uhrheber der Photos benenne und somit im Zweifel belangt werden kann, ist dann Wikipedia nicht aus dem Schneider?
Um die Antwort einmal selber vorweg zu nehmen: In diesem Fall möglicherweise nicht, da es sich um Abbildungen von wiederum selber urheberrechtlich geschützten Werken handelt, so daß Wikipedia der Vorwurf gemacht werden könnte, einen -wie auch immer gearteten- Vorteil aus der Veröffentlichung der Photos zu ziehen.
Dann stellt sich mir wieder eine andere Frage: Die Kinderkrippe von Keler ist zu einem weithin bekannten "Markenzeichen" des Bauhauses an sich geworden und wird dementsprechend häufig in Zeitschriften, Brochüren, Plakaten, Büchern und im Netz dargestellt. Kann es denn sein, daß jeder Autor eines Artikels in der Zeitung oder im Internet, der das Bild der Krippe zur Illustration verwendet, zuvor bei den Erben von Keler um Erlaubnis bittet? --KaiKemmann 11:00, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Zuerstmal landet eine mögliche Klage oder Abmahnung beim Trägerverein. Der wird das an Dich weiterreichen und veranlassen, daß das Bild sofort gelöscht wird. Weiter werden dem Verein keine Nachteile erwachsen, da er keinen wirtschaftlichen Nutzen aus den Bildern zieht.
Was die Kinderkrippe betrifft, so geht es um die Rechte am Bild, nicht um das Objekt selbst. Das Bild hat als Foto eines dreidimensionalen Gegenstandes Werkcharakter und ist damit vom Urheberrecht geschützt. Der Fotograf hat das Bild erstellt und damit das Urheber- und Nutzungsrecht am Bild. Wenn das Bild anderweitig eingesetzt wird, haben die Nutzer entweder direkt vom Fotografen oder einer Bildagentur das Nutzungsrecht erworben. Das brechtigt daher nicht, das Bild als eigenes Werk unter einer freien Lizenz in die WP einzustellen, weil damit evtl. Nachnutzer düpiert würden, die das Foto in gutem Glauben ohne weitere Nachprüfung verwenden. Diese Nutzer könnten sich, falls sie einen Nachteil davon haben, ggf. auch mit Forderungen an Dich wenden.
Anders ist es bei der Grafik, d.h. ein unabhängig vom Trägermaterial zweidimensionales Objekt. Ein Foto davon ist nur eine zweidimensionale Reproduktion und genießt daher keinen eigenen Werkcharakter mit Schöpfungehöhe. D.h., die Reproduktion unterliegt den gleichen urheberrechtlichen Bedingungen wie das Original, nach europäischem Recht und dem Recht vieler anderer Länder besteht Gemeinfreiheit erst 70 Jahre pma. Vorher haben die Erben die Rechte am Bild.
Um ein Bild eines Stuhls oder einer Kinderkrippe von Keler zu bekommen, besorg Dir den Gegenstand, stelle ihn auf eine weiße Papierbahn mit Hohlkehle und fotografiere ihn. Schon ist alles bestens. Bei der Grafik brauchst Du schon die Genehmigung der Erben als Rechteinhaber.
Grüße --Eva K. Post 13:33, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

Warning sign
Warning sign
Illegal
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges


Danke für das Merkblatt, Eva. Es ist übersichtlich und es wird im Laufe der Zeit sicher noch etwas ausgearbeitet, so daß auch die Punkte, die ich jetzt noch nicht verstehe, näher erläutert werden. Ich habe eine Genehmigung für die Verwendung der Photos erhalten. Möglicherweise müßte die Sache mit der freien Nutzung und Weiterverbreitung durch jedermann noch geklärt werden. Da auch der Rechteinhaber selber noch eine Frage hat, wäre es toll, wenn jemand von Euch Routiniers die weitere Korrespondenz übernehmen könnte. Evtl. sollte man auch gleich nachfragen, ob die Bilder in einer besseren Auflösung vorliegen, als auf der Internetseite vorhanden? Vielen Dank dafür schoneinmal. -- KaiKemmann 00:14, 7. Nov. 2008 (CET).Beantworten

Hier der bisherige Schriftverkehr:
"Graham Dry <graham.dry {at} von-zezschwitz {punkt} de>
date 4 November 2008 11:30
subject AW: Von Zezschwitz Kontakt-Formular
Sehr geehrter Herr Kemmann,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Wenn ich mich recht erinnere, war der Kontakt zu Frau Keler-Thater nicht ein direkter, sondern erfolgte über den Einlieferer der Objekte, der in früherer Zeit Kontakt gehabt hat. Weder an den Einlieferer noch an Frau Keler-Thater werden wir Verbindung aufnehmen können, leider. Der Künstler hätte längst eine größere Veröffentlichung verdient.
Wir erlauben Ihnen gern die Publikation unserer Bilder in ihrem Beitrag, unter der Voraussetzung dass folgende Quelle, in genau der vorliegenden Form, für die Bilder genannt wird:
"Mit Genehmigung des Auktionshauses VON ZEZSCHWITZ Kunst und Design, München" Wir bitten Sie, ihr Einverständnis zu dieser Namensnennung zu bestätigen, bevor der Artikel online erscheint. Wir bitten Sie auch zu bestätigen, dass uns keine Kosten, etwa in Bezug auf das Folgerecht, bei der Veröffentlichung der Bilder entstehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Graham Dry
VON ZEZSCHWITZ KUNST und DESIGN GmbH & Co. KG
Friedrichstrasse 1a
D-80801 München
Tel. 0049-89-389893-21
Fax 0049-89-389893-25
www.von-zezschwitz.de
Sitz: München. Amtsgericht München: HRA 79675
Persönlich haftender Gesellschafter: VON ZEZSCHWITZ GmbH
Sitz: München. Amtsgericht München: HRB 140847
Geschäftsführer: Carolin Bergner M.A., Dr. Beate Dry- v. Zezschwitz

- - - - - Ursprüngliche Nachricht - - - - -
Gesendet: Samstag, 1. November 2008 13:01 Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, sie erwähnen im Text zur Kommode von Peter Keler, daß sie Kontakt zur Witwe Frau Keler-Thater hatten.
Wäre es möglich, uns mit Ihr in Verbindung zu setzen?
Ich möchte um die Erlaubnis bitten, Abbildungen der Möbel und Grafiken zur Illustration des Artikels über Peter Keler in der freien Enzyklopädie Wikipedia zu verwenden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Keler
Möglicherweise müßten Sie ebenfalls zustimmen, da Sie die Rechte an den Abbildungen als solchen besitzen.
Oder genügt sogar alleine Ihre Zustimmung, da sie die vollständigen Bildrechte besitzen?
mit schönen Grüßen
Kai Kemmann"

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GiftBot (Diskussion) 00:33, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten