Diskussion:Pinzberg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gomera-b in Abschnitt Wappenbegründung
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Politik

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„Der amtierende Jugendbürgermeister seit dem Jahr 2008 ist Fabian Friedl aus Gosberg.“ Ist er's noch? --Schubbay (Diskussion) 19:14, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Gemarkung Pinzberg

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"Vor der Gebietsreform in Bayern hatte die Gemeinde Pinzberg eine Fläche von 620,35 Hektar." Dieser Satz gehört meiner Meinung nach nicht in diesen Abschnitt. --Schubbay (Diskussion) 20:26, 30. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Er steht dort, weil er meiner Meinung nach dort hin gehört. Und zwar zum Flächenvergleich vorher/nachher. Besserer Vorschlag?--Gomera-b (Diskussion) 20:30, 30. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Da es sich um die Fläche der Gemeinde und nicht um die der Gemarkung handelt, wäre der Satz eher unter Gemeindegliederung unterzubringen.--Schubbay (Diskussion) 20:45, 30. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Mir gehte es um die Gegenüberstellung der aktuellen Gemarkungs- zu der (früheren) Gemeindefläche, um (implizit) auszusagen, die Fläche der Gemarkung Pinzberg entspricht (vermutlich) weitgehend dem Gemeindegebiet vor der Gebietsreform. Bau es gerne entsprechend um. --Gomera-b (Diskussion) 12:10, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Wappenbegründung

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Wenn das ein Zitat wäre, müsste es als solches gekennzeichnet und entsprechend belegt sein. --Schubbay (Diskussion) 21:32, 30. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Was meinst du bitte genau? Was für ein "Zitat"? Der Text der Wappenbegründung ist in der verlinkten Quelle (Haus der Bayerischen Geschichte) genau so drin, ist also ordentlich belegt. Ich verstehe deshalb deinen Einwand nicht.--Frankenschorsch (Diskussion) 00:37, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Im Gegensatz zu Blasonierung fehlt bei Wappenbegründung die Angabe des Belegs sowie die Kennzeichnung als Zitat durch Anführungszeichen. Im Übrigen handelt es sich um ein Großzitat, dessen Zulässigkeit mir im vorliegenden Fall zweifelhaft erscheint, so dass unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. --Schubbay (Diskussion) 13:46, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Für mich ist das durch die Ergänzung "ehemaligen" sachlich ok und damit erl. Gemeindeteile war definitiv sachlich falsch. --Gomera-b (Diskussion) 13:51, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Nachdem es sich, wie im Nachhinein feststellen musste, tatsächlich um ein Zitat handelt, werde ich meine Ergänzung selbstverständlich wieder herausnehmen. Die Belegung und die Kennzeichnung durch Anführungszeichen ist nach wie vor erforderlich. Auf meine oben aufgezeigten Zweifel hinsichtlich des Großzitats und einer eventuellen Urheberrechtsverletzung darf ich nochmals hinweisen. --Schubbay (Diskussion) 14:16, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Inwieweit hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Soweit ich es kenne ist es geübte Praxis in praktisch jedem bayerischen WP-Gemeindeartikel. Ich persönlich bringe diese Inhalte auch nicht ein, weil mir die Urheberrechtsfrage ebenfalls zumindest suspekt ist. Was spricht gegen eine Kennzeichnung als Zitat? damit wäre es zumindest als solches kenntlich gemacht. Ich werde das in diesem Arikel mal so kennzeichnen, da wir hie schon diskutieren. Ok?--Gomera-b (Diskussion) 14:22, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, selbstverständlich - und bitte belegen. --Schubbay (Diskussion) 14:27, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Erl. --Gomera-b (Diskussion) 14:38, 2. Jul. 2022 (CEST)Beantworten