Diskussion:Rückstellregal

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Bibliotheks- und Nutzungsordungen

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Die Begrifflichkeite "Rückstellregal" findet sich in etlichen Verordnungen von Bibliotheken und anderen universitären Einrichttungen. Dazu einige Beispiele, die man gelegentlich umseitig einarbeiten könnte:

Und so weiter und so fort, bei den meisten professionellen Einrichtungen im Bildungsbetrieb. Leider können sich nicht alle Institiutionen ausgebildete Bibliothekare leisten. Solche Fachkräfte kennen sich von Hause aus mit dem Betrieb und den organisatorischen Anforderungen des Bibliothekswesens aus. 80.187.112.71 16:27, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Artikel nach begonnener Löschdiskussion nun wieder in überarbeiteter Form verschoben

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@CommanderInDubio, @80.187.115.19,@Bahnmöller,@Matthiasb,@K(T|C),@80.187.112.71 : Der Artikel ist nun zurück. Ich bitte alle die bereits an der Löschdiskussion teilgenommen haben, den Faden wieder aufzunehmen. Falls es erneut zu einem LA kommt hätte ich damit kein Problem, so tief hat mich das Thema nicht bewegt und es war nur wenig Arbeit. Es sollten halt Bibliotheksfachleute was dazu sagen oder mitmachen ...ich bin nur Power-User. Die Übung habe ich gemacht weil ich was lernen will besonders zur Art des Artikelschreibens und der Relevanzbewertung. Danke allen. --Norpew (Diskussion) 22:54, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten