Diskussion:Rahul Chakraborty

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Brodkey65 in Abschnitt Doppelte Staatsbürgerschaft???
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Doppelte Staatsbürgerschaft???

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Neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitzt er daher auch die indische Staatsbürgerschaft. behauptet hier ganz keck der Artikelersteller. Dafür hätte ich gern einen echten Beleg, denn Indien akzeptiert keine doppelte Staatsbürgerschaft. Siehe dazu auch hier. Der Mann hatte vielleicht eine PIO card und der als „Beleg“ angegebene Link wird Nationalität eher biologisch/ethnisch verstehen, denn als tatsächliche Staatsbürgerschaft.--Xquenda (Diskussion) 00:45, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hab die Falschinformation jetzt aus dem Artikel genommen.--Xquenda (Diskussion) 09:18, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Revert; keine Falschinfo. Belegt. Finger weg vom Artikel, sonst sehen wir uns auf der Walstatt wieder. Kümmern Sie sich um die Ältesten Menschen und stören Sie andere WP-Autoren nicht. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 09:20, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dieses Revertierverhalten ist Rechthabervandalismus. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist ausgeschlossen. --Geßnerspitze (Diskussion) 09:44, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Einloggen, bitte. lol. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 09:45, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gemäß der US-Botschaft in Indien erkennt Indien keine doppelte Staatsbürgerschaft an: "[...] "dual nationality" or "dual citizenship." This is not true, as India does not recognize dual citizenship.". Mit den "Overseas Citizens of India (OCI)" und "Person of Indian Origin (PIO)" Programmen erhält man lediglich erweiterte Rechte. Die Aussage mit der doppelten Staatsbürgerschaft kann also nicht stimmen und unterliegt wohl dem (scheinbar verbreiteten) Irrtum, dass OCI/PIO = Staatsbürgerschaft sind. Streng genommen ist die Info der doppelten Staatsbürgerschaft deshalb falsch. Gruß - Dag hb (Diskussion) 10:42, 23. Dez. 2015 (CET) P.S. Quelle: http://newdelhi.usembassy.gov/acsdualnation.htmlBeantworten

Vorschlag zur Formulierung des Einleitungssatzes: "...ist ein Schauspieler, laut seinem Eintrag auf Castingportalen(ref) deutscher und indischer Nationalität". Wir können ja nicht in seinen Pass sehen, und vielleicht hat er die OCI oder PIO, oder er hat die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Besonders wichtig ist die Nationenfrage ohnehin nicht. --MBq Disk 10:45, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Müsste mehr in Richtung "...ist ein Schauspieler deutsch-indischer Herkunft." gehen. POI/OCI sind mit einer Staatsbürgerschaft nicht gleichzusetzen. Gibt mit Sicherheit aber irgendwelche Sonderregelungen. Wichtig ist es wirklich nicht, richtig sollte es aber schon sein. :) Gruß -Dag hb (Diskussion) 10:56, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
(BK) Das ist schon mit der Beschreibung in der Einleitung des Artikels Nationalität nicht passend. Denn sowohl die beidseitige Staatsbürgerschaft ist ausgeschlossen als auch gibt es keine indische Ethnie oder "Volkszugehörigkeit", da Indien aus vielen Völkern („multiethnisch“ ohne neuzeitliche Zuwanderer) besteht. Ethnisch betrachtet wäre er ausweislich des von Vater stammenden Familiennamens Halb-Bengale. Für die Einleitung kann aber deutscher Schaupieler (mit) indischer Abstammung stehen. Nur die Behauptung der indischen Staatsbürgerschaft mitsamt der Staatsbürgerschaftskategorie ist falsch. Die Angabe der ethnischen Herkunft ist bei Personen mit aussehens- und namensbedingt offenkundigem "Migrationshintergrund" für den Leser m.E. aber von Interesse.--Xquenda (Diskussion) 10:58, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dafür hätte ich gerne einen Beleg, daß das falsch ist; lol. Das ist Ihre unmaßgebliche Privatmeinung, die SIe mit Einschüchterungsversuchen auf VM + per Editwar durchzusetzen versuchen. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 11:08, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Genau genommen haben wir auch für die deutsche Staatsbürgerschaft keinen Beleg, nur dieses Portal. Ich würde das nicht so streng nehmen, vor allem nicht mit den wissenschaftlichen Definitionen abgleichen, sondern die Info als das angeben, was sie ist: Selbsteinstufung. --MBq Disk 11:45, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Es handelt sich hier nicht um Selbsteinschätzungen/Selbsteinstufungen, sondern um arbeitsrechtlich relevante Angaben im Filmgeschäft. Ich werde nach den Feiertagen Kontakt mit Hr.Chakraborty/seiner Agentur aufnehmen. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 11:49, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@MBq: Der Account Xquenda wird Deine Änderung sowieso per Edit-War zurücksetzen; was formulierungstechnisch unstreitig sein dürfte, wäre „deutscher Schauspieler indischer Herkunft/Abstammung/mit indischen Wurzeln“. Da ich dies aber sowieso im Fließtext erkläre, könnte man einfach „deutscher Schauspieler“ lassen. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 11:54, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ist mir wie gesagt auch nicht so wichtig. Hauptsache, niemand schreibt Schauspieler halb-bengalischer Ethnie dort rein. Gruss, --MBq Disk 12:15, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das Traurige ist, daß Selbstdarsteller hier einen Artikel, den den Autor mit Mühe und Liebe geschrieben hat, aus reinen Selbstzweck, ohne Interesse am Gegenstand, lediglich zur Befriedigung ihrer Eitelkeit okkupieren. Warten wir, ob Hr. Chakraborty und/oder seine Agentur antworten. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 12:24, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Als Selbstdarsteller möchte ich nun natürlich meine Eitelkeit befriedigen und auf oben genannte Quelle verweisen. Indien bietet derzeit keine Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Nur oben genannte Programme werden alternativ angeboten, die rechtlich aber nicht der indischen Staatsangehörigkeit vollkommen gleichgestellt sind. Es ist derzeit als rechtlich schwerlich möglich beide Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Bei meiner Recherche habe ich dazu derzeit auch noch keine anderslautende Aussage gefunden. Gruß - Dag hb (Diskussion) 14:11, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Daß Sie im Film-Bereich aktiv sind, wäre mir neu. Sind Sie auf Zuruf von Xquenda hier angetanzt? Unnötige Eingriffe in den Textkorpus des Hauptautors sind respektlos. Wenn diese Straffungen, wie bei Ihnen, noch zu inhaltlichen Fehlern führen, sind sie völlig verzichtbar. Kein gutes Neues Jahr. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 21:53, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

SLA

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Artikel kann per SLA entsorgt werden. Er enthält ja, nach Aussagen des Accounts Xquenda, wesentliche Falschinformationen; lol. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 10:27, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Was soll das. Eine Falschinformation kann entfernt oder korrigiert werden, ohne dass deshalb der ganze Artikel weg müsste. Ich habe jedenfalls nichts gegen den Artikel an sich.--Xquenda (Diskussion) 10:43, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Kann weg, der Artikel. Kein gutes Neues Jahr für Sie. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 11:01, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten