Diskussion:Regierungskriminalität

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Def. Regierungskriminalität / Kriminalität der Mächtigen

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Anm.: Die bisherigen Def. beziehen sich meiner Meinung nach zu weit weg vom eigentlichen Problem.

Hier mein Versuch, welchen ich vor ca. 2 Jahren erstellte.

Kriminalität der Mächtigen (Regierungskriminalität)


Wirtschaftskriminalität, Korruption, Organisierte Kriminalität, illegaler Drogen-, Waffen-, Wertpapiere-, Menschen-, Uran-, Chemikalien-, Kunsthandel, Steuer- und Zollvergehen, aber auch jede andere Straftat zu allen Straftatbeständen, die von Personen aus der „gehobenen“ Gesellschaft, dabei nicht zwingend im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, verübt wurden und werden, können als Kriminalität der Mächtigen bezeichnet werden. Die Besonderheit der Deliktgruppe stellt der Prozess des Bekanntwerden dar, da kriminelles Verhalten nicht im gehobene Milieu vermutet und somit auch nicht speziell dort gesucht wird. Den Mächtigen kommt dabei ihre gesellschaftliche Stellung, ihre finanzielle Basis und ihr nationales und internationales Ansehen bei ihren Partnern zu Hilfe. Ahndungen der Vergehen finden nur statt, wenn „gesellschaftliche Grenzen“ überschritten werden, es mächtigere Personen gibt, die das Verhalten kritisieren, Medien davon berichten, die Reaktionen der Bürger darauf und wie der Betroffene selbst mit den Anschuldigungen umgeht. Nur wenn alle Punkte greifen, kommt es zu einer Reaktion der Justiz bzw. des Betroffenen. Personeller Wechsel und Parteienwechsel bei der Führung einer Regierung veranlassen die Nachfolger immer zur Kontrolle und Überprüfung des Geleisteten, wo bei der Aufarbeitung oftmals Unregelmäßigkeiten festgestellt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Besonders deutlich ist dies bei Umbruchgesellschaften zu sehen, aber auch bei langjähriger Machtinanspruchnahme eines Einzelnen bzw. einer Partei. International ist es möglich, dass die Handlungen einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens im Ausland durch dortiges nationales Recht zu einer Verurteilung in Abwesenheit führen bzw. durch internationale Tribunale verurteilt werden. Dies führt in der Regel zu keinerlei Konsequenzen für die betroffene Person. Regierungskriminalität ist die völkerrechtliche Bezeichnung für Straftaten, die von der Führung eines Staates begangen wurden bzw. werden und nicht dem Rechtsverständnis des verurteilenden Staates entsprechen. Dabei werden je nach politischer Nähe zu dem betreffenden Staat unterschiedliche Maßstäbe angelegt.

Bereits Ende des 18. Jahrhunderts beschrieb P.J. Dunning die Mächtigen folgend: „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel."


Literatur

Biermann, W./Klönne, A. 2005: Kapital-Verbrechen - Zur Kriminalgeschichte des Kapitalismus, Neue Kleine Bibliothek 107

Dunning, P.J.1961: zitiert in: Das Kapital, Band I

Nelken, D. 1997: White-Collar Crime. In Maguire, M. / Morgan, R. / Reiner, R. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Criminology

Scheerer, S.1993: Kriminalität der Mächtigen, in: Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss (Hrsg.), Kleines Kriminologisches Wörterbuch

Sutherland, E. H. 1940: White-collar Criminality, in: American Sociological Review 5


Schlüsselbegriffe:

Medien Justiz Umbruchgesellschaft Tribunal Völkerrecht Profit


Th. Sodann, M.A. Kriminologie & Polizeiwissenschaften, Diplomkriminalist Leipzig(nicht signierter Beitrag von 77.189.254.202 (Diskussion) )

Die Anmerkungen sind sicher einer Diskussion wert. Nur passen sie imho nicht zum Lemma. Hier geht es um "Regierungskriminalität" nicht um "Kriminalität der Mächtigen". Da Regierung offenkundig über Macht verfügen, wäre Regierungskriminalität eine echte Teilmenge einer "Kriminalität der Mächtigen".Karsten11 12:01, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten