Diskussion:Reichsgesetzblatt
Wie unter Kontrollrat-Weblinks angemerkt, liegen die Gesetzgebung (Amsbl.) digitalisiert vor: http://deposit.ddb.de/online/vdr/rechtsq.htm Ich stelle anheim, dies anzumerken, zumal sonst vom RGbl. nix digitalisiert vorliegt. Hochachtungsvollst --Historiograf 22:30, 21. Dez 2004 (CET)
- als hier vorbeistolpernder Laie angemerkt: vielleicht fällt in das Kaliber noch: http://mdz.bib-bvb.de/digbib/reichstag (Protokolle des deutschen Reichstags (1867-1895)) könnte ja mal sein, dass diese Protokolle in dem Zusammenhang auch interessant sind? Gruß, -- Schusch 23:04, 21. Dez 2004 (CET)
Die erste Seite des Reichsgesetzblatts
[Quelltext bearbeiten]Ich halte die Erklärung, dass das Reichsgesetzblatt keine Seite 1 hat, sondern mit der Seite 95 beginnt, für nicht unwichtig, denn das führt immer wieder zu Missverständnissen. Das Bild sollte dabeibleiben, damit diese Kuriosität sofort überprüft werden kann. Ich finde, dass sich die beiden Bilder nicht gegenseitig stören. --Merker 22:59, 22. Nov. 2008 (CET)
- Die Angabe von Seite 95 im Text sollte drin bleiben. Es gibt dadurch gerade keine Missverständnisse. --Benatrevqre …?! 14:53, 22. Apr. 2010 (CEST)
Hier die Erklärung: Es gab einen Irrtum bei den Angaben zum vorgehenden Gesetz, welche ich berichtigt habe. --House1630 13:33, 22. Feb. 2012 (CET)
- Inwiefern soll es einen Irrtum gegeben haben? --Benatrevqre …?! 19:17, 6. Mär. 2012 (CET)
Da ist das falsche Bild erwischt worden, weil offenbar noch nicht alles eingescannt war. --TennisOpa (Diskussion) 09:17, 22. Nov. 2018 (CET)
Inkrafttreten
[Quelltext bearbeiten]Nachdem die Frage nach der Inkraftsetzung der Nürnberger Rassegesetze offen war und von Laien nicht beantwortet werden konnte, gab es diese hilfreiche Antwort. Ich habe den Sachverhalt, der z. B. auch bei Kriegsstrafverfahrensordnung bedeutsam ist, nun eingepflegt. --Holgerjan (Diskussion) 12:20, 27. Jul. 2012 (CEST)
Herausgeber?
[Quelltext bearbeiten]Hallo liebe Forscher, ich habe mir mehrere Originalausgaben aus der Zeit vor 1922 anschauen können. Auf vielen Titelblättern steht Reichsministerium des Innern. Daher ist die Aussage in Bezug auf das Jahr 1922 falsch, und ich werde das berichtigen. --TennisOpa (Diskussion) 09:19, 22. Nov. 2018 (CET)
- Wenn die Angabe der Jahreszahl 1922 sich nicht belegen lässt, kann sie raus. --Benatrevqre …?! 20:31, 5. Jan. 2019 (CET)